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ANIMAL SPIRIT - Newsletter vom 22.12.2020

ANIMAL SPIRIT-Weihnachtswünsche

22.12.2020

Liebe FreundInnen und UnterstützerInnen von ANIMAL SPIRIT,

ein sehr schwieriges Jahr für uns alle neigt sich dem Ende zu und Weihnachten – das „Fest der Liebe und des Friedens“ - steht wieder vor der Tür. Nur leider - Frieden hat dieses Fest bislang nur für die wenigsten Tiere bedeutet, die meisten von ihnen mußten - nach einer langen Zeit in finsterer Massentierhaltung (siehe Artikel unten), im Transporter und letztendlich beim Terror im Schlachthof - als „Festtagsbraten“ für eine übersättigte Menschheit herhalten (siehe Zeichnung "Zwei Weihnachten" unten).

Aber 2020 war sowohl für die Tiere (siehe "Corona - Bezug zum Tierschutz"), als auch für die Menschen ein besonders schlimmes und herausforderndes Jahr, das wohl in die Geschichte eingehen wird. Unser aller Leben wurde von einem Tag auf den anderen auf den Kopf gestellt: 100.000e zusätzliche Arbeitslose, Zigtausende vernichtete Existenzen, Depressionen, unzählige Selbstmorde und weitere „Kollateralschäden“, die diese menschengemachte Krise hervorgebracht hat. Einer von wenigen Lichtblicken: Die Natur konnte sich – dank weniger Verkehr, Flugreisen und Tourismus – etwas erholen. Ein weiterer Lichtblick war unser „Tierischer Advent“ vom 13. Dezember am Hendlberg, über den wir ja schon im letzten Newsletter berichtet haben.

Und nicht zuletzt die Unterstützung durch viele unserer treuen SpenderInnen, die unsere Arbeit an den drei Gnadenhöfen mit rund 600 geretteten Tieren, aber auch unsere sonstigen Tierschutz-Projekte im In- und Ausland (Fohlenfreikäufe, Gabys Gnadenhof, Tierschutz im Unterricht, Eselhilfe in Hurghada oder Streunerhunde in Sri Lanka, etc.) erst ermöglicht haben. Ganz herzlichen Dank dafür!

Ihnen allen wünschen wir vom ANIMAL SPIRIT-Team – trotz aller widriger Umstände – ein besinnliches und friedliches Weihnachtsfest sowie ein besseres, bewußteres und lichtvolles Neues Jahr!

Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann

Tierschutz-Themen: 

EUGH: Staaten dürfen Schächten verbieten!

22.12.2020

Schächten – ein aktuelles, wichtiges und wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs!
von Ulrich H. Dittmann

www.fischundfleisch.com: EU-Staaten dürfen nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch für rituelle Schlachtungen eine Betäubung des Tieres vorschreiben. (Urt. v. 17.12.2020, Rechtssache C-336/19). Derartige Vorschriften verstoßen nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Religionsfreiheit, befanden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. ( siehe https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c-336-19-rituelles-schlachte... )

Das ist eine wichtige und wegweisende hochrichterliche Entscheidung!

Denn unmißverständlich ist festzuhalten: BETÄUBUNGSLOSES Schächten, bei dem die Tiere in ihrem eigenen Blut und Erbrochenem verröcheln, bedeutet für die Tiere den grausamsten aller vorstellbaren Tode. Dies zuzulassen, ist zugleich eine vollständige Abkehr von Zivilisation, Menschlichkeit und Empathie.

Anachronistisches, betäubungsloses Schächten in der HEUTIGEN Zeit: Entsetzlich. Pervers. Ekelerregend. In keiner der maßgeblichen Religionsschriften ist das Quälen von Gottesgeschöpfen vorgeschrieben. Nicht umsonst ist laut Tierschutzgesetz unbetäubtes, archaisches Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren grundsätzlich verboten.

Analog von Menschenrechtlern Frauenbeschneidungen, Mehrehen etc. nicht akzeptiert werden, darf niemals eine Sondergenehmigung des betäubungslosen Schächtens von Tieren entgegen regulärer Gesetzgebung akzeptiert werden.

Lesen Sie den ganzen Artikel HIER

Siehe auch derstandard.at: EuGH: EU-Staaten dürfen rituelle Schlachtung ohne Betäubung verbieten

Tierschutz-Themen: 

„Putenpräsident“ erschlägt seine Tiere

22.12.2020

„Putenpräsident“ läßt Tiere totknüppeln – Spiegel TV berichtet exklusiv

ARIWA.org: Kranke und sterbende Puten (Anm.: auch sehr beliebt am „Festtagstisch“), die brutal mit einem Knüppel erschlagen werden, daneben Puten mit Brustblasen und offenen, verdreckten Wunden, die von ihren Artgenossen blutig gepickt werden: Diese Bilder stammen aus einer Mastanlage von Deutschlands führendem „Geflügel-Lobbyisten“.

Solche Zustände sind keine Einzelfälle – selbstverständlich auch nicht in Österreich! Gelenk- und Fußballenentzündungen, entzündliche Brustblasen, Kannibalismus, Federpicken und hohe Sterberaten sind direkte Folgen der üblichen Bedingungen in der Putenmast. Die Tiere werden nicht behandelt, weil das zu teuer wäre. Wer nicht von alleine stirbt, wird brutal getötet. Die betroffenen Tiere sind von vornherein als „Verluste“ einkalkuliert.

Der Geschäftsführer der Putenmast, aus der das Videomaterial stammt, setzt sich übrigens als Präsident und Vizepräsident führender Lobbyorganisationen für ein „Weiter so!“ in der Tierproduktion ein. Er ist mitverantwortlich, daß diese grausamen Zustände an der Tagesordnung sind. Dabei ist dieses Tierleid keinesfalls alternativlos. Verweigert diesem ausbeuterischen System eure Unterstützung, werdet aktiv und setzt euch mit uns für ein Ende der Tiernutzung ein!

Mehr Infos auf www.ariwa.org

Tierschutz-Themen: 

PET: Nein zur Freigänger-Zucht

22.12.2020

Petition: Nein zur Zucht mit Freigänger-Katzen!

Seit 2005 gibt es in Österreich die gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen. Ausgenommen waren bis 2016 Katzen in "bäuerlicher Haltung". Seit 2016 wurde zwar der Begriff "bäuerliche Haltung" gestrichen, es wurde jedoch die offizielle Möglichkeit eingeführt, daß JEDER mit seinen Katzen (auch die, die im unkontrollierten Freigang sind) eine Zucht anmelden kann. Somit kann seit 2016 jeder Landwirt mit seinen Hofkatzen offiziell "züchten". Zu Beginn mußte die "Zucht" innerhalb von 6 Monaten von den Behörden kontrolliert werden, da es aber einen regelrechten Ansturm gab, wurde diese Kontrolle gestrichen!

2017 wurde dann der Gesetzestext dahingehend geändert, daß die sogenannten "Zucht"katzen gechipt und in der Heimtierdatenbank registriert werden müssen. Aber auch hier sind keine Kontrollen vorgesehen und wären auch für die Behörden schwer bis unmöglich umzusetzen.

Daher muß die Zucht mit Freigängern umgehend untersagt werden!

Begründung:

* Eine "Zucht" mit Katzen im Freigang ist völlig absurd.

* Die Katzen verpaaren sich mit irgendwelchen x-beliebigen kranken Katern.

* Die Katzen werfen oft irgendwo im Heuboden oder im Holzstoß beim Nachbarn (dazu gibt es dokumentierte Fälle).

* Die Katzen haben nicht selten Komplikationen bei der Geburt - werfen sie also irgendwo, gehen sie oft mitsamt den Babys elendig zugrunde.

* Überstehen Mutter und Babys Geburt und die ersten Wochen, ist die Gefahr, daß die Jungen verwildern und neue Streunerpopulationen gründen, sehr hoch, da sie nicht von Anfang an an den Menschen gewöhnt sind (wie es bei einem seriösen Züchter der Fall wäre).

* Eine Kontrolle der sogenannten "Zucht"-Katzen im Freigang ist auch für Behörden schlicht unmöglich.

HIER gehts zur Petition!

Tierschutz-Themen: 

Datum: 

Dienstag, 22. Dezember 2020