Schächten – ein aktuelles, wichtiges und wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs!
von Ulrich H. Dittmann
www.fischundfleisch.com: EU-Staaten dürfen nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch für rituelle Schlachtungen eine Betäubung des Tieres vorschreiben. (Urt. v. 17.12.2020, Rechtssache C-336/19). Derartige Vorschriften verstoßen nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Religionsfreiheit, befanden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. ( siehe https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c-336-19-rituelles-schlachte... )
Das ist eine wichtige und wegweisende hochrichterliche Entscheidung!
Denn unmißverständlich ist festzuhalten: BETÄUBUNGSLOSES Schächten, bei dem die Tiere in ihrem eigenen Blut und Erbrochenem verröcheln, bedeutet für die Tiere den grausamsten aller vorstellbaren Tode. Dies zuzulassen, ist zugleich eine vollständige Abkehr von Zivilisation, Menschlichkeit und Empathie.
Anachronistisches, betäubungsloses Schächten in der HEUTIGEN Zeit: Entsetzlich. Pervers. Ekelerregend. In keiner der maßgeblichen Religionsschriften ist das Quälen von Gottesgeschöpfen vorgeschrieben. Nicht umsonst ist laut Tierschutzgesetz unbetäubtes, archaisches Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren grundsätzlich verboten.
Analog von Menschenrechtlern Frauenbeschneidungen, Mehrehen etc. nicht akzeptiert werden, darf niemals eine Sondergenehmigung des betäubungslosen Schächtens von Tieren entgegen regulärer Gesetzgebung akzeptiert werden.
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Siehe auch derstandard.at: EuGH: EU-Staaten dürfen rituelle Schlachtung ohne Betäubung verbieten