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ANIMAL SPIRIT - Newsletter vom 14.02.2023

3 Welpen suchen liebevollen Platz

14.02.2023

3 süße schwarze Welpen zu vermitteln

Heute ist ja „Valentinstag“, der „Tag der Liebenden“, der angeblich bereits seit dem 15. Jahrhundert, hauptsächlich mit Blumengeschenken, gefeiert wird. Letzten Sonntag, den 12.02.2023 haben wir wieder einmal 4 armen Hunden viel Liebe geschenkt, die bei uns (über einen anderen Tierschutzverein) am Gnadenhof Hendlberg abgegeben wurden: eine 2-jährige Lab-Mischlingshündin und drei entzückende schwarze 3-monatige Geschwister-Welpen. Die drei sind teilweise noch etwas verschreckt, da sie wohl noch nicht viel Gutes erlebt haben.

Die zwei Buben und das Mädchen wurden bereits heute unserem Tierarzt vorgestellt, sind also gechipt und geimpft und suchen nun ein schönes Zuhause. Am besten bei Menschen die schon Hundeerfahrung haben, denn sie gehören natürlich erzogen. Einer der Buben ist sehr neugierig, verspielt und rennt unseren Tierpflegerinnen überall hinterher. Das Mädchen ist etwas schüchterner, aber die Mitläuferin ihres frecheren Bruders. Der zweite Bub ist sehr schüchtern und wird wohl am längsten brauchen, um sich einzufinden, wird aber sicher auch noch werden. Alle drei sind wahnsinnig niedlich und werden bestimmt eine wunderbare Bereicherung in ihrem neuen Zuhause werden!

Nähere Infos bei unserer Tierpflegerin Julia, Tel. 0660-1999309 oder unter julia.brunner76@gmail.com

Tierschutz-Themen: 

Kaninchen im Winterstall

14.02.2023

Unsere Kaninchen im Winterstall

Kürzlich sind unsere 40 Kaninchen am Hendlberg vom großen Außengehege vorübergehend in einen provisorischen Winterstall in unserer umgebauten Hof-Garage übersiedelt. Obwohl sie sich zwar im Schnee und auch der Kälte eigentlich grundsätzlich sehr wohl fühlen (sofern sie rechtzeitig an die kühleren Temperaturen gewöhnt wurden) und sie sich auch gerne ihre eigenen Höhlen im Außengehege graben, war es uns dann letztlich doch etwas zu unsicher: Einige der großen Bäume des angrenzenden Waldes hatten ihre Äste schon so weit über den Gehegezaun gestreckt, daß es so manchem Fuchs oder Marder ein zu leichtes war, auch den höchsten und elektro-gesicherten Zaun nächtens zu überwinden. Leider sind so ein paar Kaninchen verschwunden...

Also wird nun unser fleißiger Hofarbeiter erstmal diese Äste wegsägen und auch den Zaun wieder verbessern bzw. nachjustieren, bevor unsere Nagetier-Schar gegen den Frühling wieder an die frische Luft darf (Unterstützung für dieses notwendige Sicherungs-Projekt ist herzlich willkommen). Aber der Winterstall scheint ihnen einstweilen nicht viel auszumachen, denn auch unser provisorischen Garagen-Gehege ist dick mit Stroh eingestreut, es gibt viele Versteck-Röhren und Kisten und natürlich reichlich Futter und Wasser (siehe Fotos). So werden sie noch maximal die nächsten 2 Monate in Sicherheit sein, bis sie wieder ins große Freigehege können.

Tierschutz-Themen: 

Hobby-Jagd im Winter

14.02.2023

Was macht der Hobby-Jäger eigentlich im Winter?

wildbeimwild.com: Nicht jeder Hobby-Jäger ist ein Schießwütiger – aber jeder Hobby-Jäger ist ein Killer. Niemand hat einen Auftrag zu töten. Es ist deren Entscheid zu töten und deren Entscheid zu „hegen und zu pflegen“ was sie später töten. Jagd wird oft auch als Passion bezeichnet, basiert aber immer auf einer zweifelhaften Wesensveranlagung.

Wie schon im Januar und Dezember, stört das selbsternannte Raubtier (genannt „Mensch“) auch im Februar mit seiner Anwesenheit alle Wildtiere in Wald und Flur zum Beispiel bei der pathologischen Jagd auf gesunde Füchse.

Obwohl es keinen nachvollziehbaren Grund für die Bejagung von Tierarten wie Rabenkrähe, Saatkrähe, Eichelhäher, Elster, verwilderte Hauskatze, Waschbär, Marderhund, Fuchs und Dachs im Rahmen der Niederjagd gibt, werden diese Wildtiere und auch Haustiere alljährlich überwiegend als „Freizeitbeschäftigung“ von Hobby-Jägern getötet. Dafür gibt es nicht einmal einen gesetzlichen Auftrag.

Es gäbe auch andere Möglichkeiten der nicht-tödlichen Populationskontrolle, z.B. beim Waschbären, wie es die EU-Verordnung vorsieht, aber diese werden nicht angewandt, weil die Hobby-Jäger unter Berufung auf das EU-Recht (Falsch! Die EU-Verordnung verlangt nicht unbedingt das Töten!) lieber selbst aktiv werden.

Die Jagdleidenschaft ist kein gesellschaftlicher oder rechtlicher Auftrag und kann es auch nicht sein!

Nach dem Tierschutzgesetz (Art. 26 TSchG) muß für das Töten eines Tieres ein “vernünftiger Grund” vorliegen – bei der Freizeitjagd handelt es sich aber meist nur um die Befriedigung eines blutigen Hobbys. Für viele Arten gibt es keine gesetzliche Abschußplanung. Die Tiere dienen den Freizeitjägern als lebende Zielscheibe, da es weder aus wildbiologischer noch aus gesundheitlicher Sicht einen Grund für die massenhafte Bejagung gesunder Tiere gibt.

Gerade im Winter, wenn die Wildtiere ihre Ruhe brauchen und der Stoffwechsel heruntergefahren ist, macht es dem Hobby-Jäger besonders viel Spaß, Füchse und andere Tierarten mit Futter im Biotop anzulocken und dann hinterhältig, feige und laut die Kugeln anzutragen.

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D: Schächtverbot torpediert!

14.02.2023

Ausgerechnet Tierschützer stoßen beim deutschen Schächtverbot der AfD den Dolch in den Rücken. Von Ulrich H. Dittmann

fischundfleisch.com: Die AfD-Bundestagsfraktion hatte einen Antrag zum ausnahmslosen Verbot des betäubungslosen Schächtens eingebracht. Doch das sorgt jetzt für scharfe Kritik. Aus allen Rohren des Gutmenschentums wird jetzt gefeuert:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Frank Schwabe (SPD), gab den Startschuß zur Hetzjagd auf die AfD und sagte der „Welt“ : „Ein Schächtverbot würde jüdisches und muslimisches Leben unmöglich machen und wäre damit ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit.“ Das war die Steilvorlage für den Vorsitzenden der Orthodoxen Rabbinerkonferenz: Rabbiner Avichai Apel aus Frankfurt, bezeichnete die AfD-Forderung als „unsäglich“ und „scheinheilig“. „Vor allem soll es dabei gegen Muslime gehen, und gleichzeitig nimmt man die jüdische Gemeinde als Kollateralschaden in Kauf“, sagte er.

Der Deutsche Tierschutzbund ist zwar grundsätzlich für ein Verbot des betäubungslosen Schlachtens. Auf eine Anfrage der „Welt“ heißt es allerdings sich von der AFD distanzierend und ängstlich dummschwätzend: „Die AfD mißbraucht den Tierschutz, um gegen Religionsgemeinschaften und deren Angehörige zu agitieren.“

Natürlich freute sich Eyüp Kalyon, Sprecher des Koordinationsrats der Muslime, über soviel Unterstützung betreff der Tierquälerei Schächten und beschwichtigte: „Muslime sind angehalten, dem Tier so wenig Leid wie möglich zuzufügen. Doch die Deutungshoheit, ob und wie etwas in einer religiösen Praxis umzusetzen sei, obliege der jeweiligen Religionsgemeinschaft selbst“, so Kalyon.

Der AfD-Abgeordnete Stephan Protschka widersprach vehement dem Vorwurf einer Diskriminierung; „Ich diskriminiere überhaupt keinen, sondern ich schütze unsere Tiere“. Das Verbot habe nichts mit Antisemitismus zu tun, denn er habe selbst jüdische Freunde. Der Landwirtschaftspolitiker fordert: Islamische und jüdische „Rituale muß man modernisieren, wie sich auch die christliche Kirche modernisiert hat“, sagte er.

In diesem Zusammenhang sei auch ein Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg/EGMR (Application no.274 177 95) angeführt: Verbot des Schlachtens ohne Betäubung verstößt nicht gegen Religionsfreiheit. Rituelles Schlachten ist kein Gottesdienst. Der französische Staat hatte der Vereinigung Chaáre Shalom ve Tesedek, einer jüdisch-orthodoxen Gruppe nicht erlaubt zu schächten, d.h. betäubungslos zu schlachten. Der EGMR sah darin keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit.

Schlachten ist schlimm – Schächten, aber eine grauenhafte Perversion des Schlachtvorgangs, bei dem die Tiere in ihrem eigenen Blut und Erbrochenem verröcheln. Diese nach hier eingeschleppte, archaische Schlachtart, das betäubungslose Schächten, leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff "Religion", noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren.

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Datum: 

Dienstag, 14. Februar 2023