Ausgerechnet Tierschützer stoßen beim deutschen Schächtverbot der AfD den Dolch in den Rücken. Von Ulrich H. Dittmann
fischundfleisch.com: Die AfD-Bundestagsfraktion hatte einen Antrag zum ausnahmslosen Verbot des betäubungslosen Schächtens eingebracht. Doch das sorgt jetzt für scharfe Kritik. Aus allen Rohren des Gutmenschentums wird jetzt gefeuert:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Frank Schwabe (SPD), gab den Startschuß zur Hetzjagd auf die AfD und sagte der „Welt“ : „Ein Schächtverbot würde jüdisches und muslimisches Leben unmöglich machen und wäre damit ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit.“ Das war die Steilvorlage für den Vorsitzenden der Orthodoxen Rabbinerkonferenz: Rabbiner Avichai Apel aus Frankfurt, bezeichnete die AfD-Forderung als „unsäglich“ und „scheinheilig“. „Vor allem soll es dabei gegen Muslime gehen, und gleichzeitig nimmt man die jüdische Gemeinde als Kollateralschaden in Kauf“, sagte er.
Der Deutsche Tierschutzbund ist zwar grundsätzlich für ein Verbot des betäubungslosen Schlachtens. Auf eine Anfrage der „Welt“ heißt es allerdings sich von der AFD distanzierend und ängstlich dummschwätzend: „Die AfD mißbraucht den Tierschutz, um gegen Religionsgemeinschaften und deren Angehörige zu agitieren.“
Natürlich freute sich Eyüp Kalyon, Sprecher des Koordinationsrats der Muslime, über soviel Unterstützung betreff der Tierquälerei Schächten und beschwichtigte: „Muslime sind angehalten, dem Tier so wenig Leid wie möglich zuzufügen. Doch die Deutungshoheit, ob und wie etwas in einer religiösen Praxis umzusetzen sei, obliege der jeweiligen Religionsgemeinschaft selbst“, so Kalyon.
Der AfD-Abgeordnete Stephan Protschka widersprach vehement dem Vorwurf einer Diskriminierung; „Ich diskriminiere überhaupt keinen, sondern ich schütze unsere Tiere“. Das Verbot habe nichts mit Antisemitismus zu tun, denn er habe selbst jüdische Freunde. Der Landwirtschaftspolitiker fordert: Islamische und jüdische „Rituale muß man modernisieren, wie sich auch die christliche Kirche modernisiert hat“, sagte er.
In diesem Zusammenhang sei auch ein Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg/EGMR (Application no.274 177 95) angeführt: Verbot des Schlachtens ohne Betäubung verstößt nicht gegen Religionsfreiheit. Rituelles Schlachten ist kein Gottesdienst. Der französische Staat hatte der Vereinigung Chaáre Shalom ve Tesedek, einer jüdisch-orthodoxen Gruppe nicht erlaubt zu schächten, d.h. betäubungslos zu schlachten. Der EGMR sah darin keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit.
Schlachten ist schlimm – Schächten, aber eine grauenhafte Perversion des Schlachtvorgangs, bei dem die Tiere in ihrem eigenen Blut und Erbrochenem verröcheln. Diese nach hier eingeschleppte, archaische Schlachtart, das betäubungslose Schächten, leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff "Religion", noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren.
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