"Stella" bringt 7 Welpen zu Welt
Ausgesetzte Hündin "Stella" hat am Gnadenhof Hendlberg 7 Welpen geboren
Wie im letzten Newsletter berichtet, haben wir am Gnadenhof Hendlberg die ausgesetzte hochträchtige Hündin „Stella“ aufgenommen. Bereits einen Tag später, am 1. Juli, hat sie dann in der von uns vorbereiteten Wurfkiste sieben Junge – 4 Rüden und 3 Weibchen – geboren. Allerdings hat sich die Geburt über etliche Stunden hingezogen: nach den ersten vier tat sich mehr als 3 Stunden gar nichts mehr, sodaß wir schon an einen Kaiserschnitt denken mußten. Gerade als der Tierarzt dafür alles vorbereitet hatte, kamen auf einmal noch 3 weitere Welpen auf die Welt! Ein Kontroll-Röntgen ergab, daß das nun wirklich die letzten waren.
Nun sind alle sieben wohlauf, werden fürsorglich von der Mama Stella umsorgt und stündlich gesäugt. Zudem hat sich unter dem Stallabteil, wo die Hundefamilie wohnt auch noch eine Igelfamilie einquartiert. Vor diesen stacheligen „Monstern“ muß Stella ihre Jungen lautstark verteidigen, u.z. jedesmal wenn die Igel ihre „Wohnung“ verlassen“ …
Da wir bereits jetzt mit der Suche nach guten Plätzen für die 7 Kleinen beginnen (sie werden allerdings erst mit ca. 12 Wochen abgegeben), hat sich schon die erste Interessentin für den ersten Welpen angemeldet. Wer also Interesse an einem der restlichen sechs hat, kann sich unter 02774-29330 oder per email (eva@animal-spirit.at) bei uns melden. Wer die liebe Mutter Stella bei sich aufnehmen möchte (sie hat - wie berichtet - eine Ataxie, also eine Bewegungsstörung der Gliedmaßen), ist ebenfalls eingeladen, sie kennenzulernen. Stella ist sehr zutraulich und freut sich über jede Streicheleinheit und Zuwendung.
Wer uns bei dieser unvorhergesehenen Rettungs-Aktion unterstützen möchte, kann dies gerne mit einer Spende tun, vielen Dank!
Tierschutz-Themen:
Kurban Bayrami Schächt-Opferfest ab Samstag
Schächt-Opferfest Kurban Bayrami vom 9. – 13.07.2022
Siehe auch ots.at: Schächtfest Kurban Bayrami beginnt wieder morgen! - ANIMAL SPIRIT protestiert vor Schächthof in Laaben, NÖ
fischundfleisch.com: Betäubungsloses Schächten ist eine der grausamsten aller Tötungsarten (von Ulrich Dittmann)
Nicht umsonst ist diese Schlachtungsart laut regulärem Tierschutzgesetz explizit verboten - und nur per "Ausnahmegenehmigung" und Beantragung (D) bzw. unter gesetzlich geregelten Bedingungen (Ö) möglich. D.h. im Klartext, Muslime (und Juden) können Tiere in Deutschland und Österreich per "Sondergenehmigung" auf brutalste archaisch-anachronistische Art und Weise zu Tode metzeln.
Aber Menschen wie Tiere sind gleichermaßen leidensfähig - und wenn schon Fleischesgier oder Religionsphantasien das Schlachten von Tieren einfordern, muß zumindest eine qualmindernde Betäubung vor der Tötung der Todeskandidaten praktiziert werden. Dieses bewußte und vorsätzliche betäubungslose Schächt-Abmetzeln von Tieren geschieht immer wieder, entgegen den regulären Tierschutzgesetzen. […]
Höhepunkt der Schächtorgien ist jedes Jahr "Kurban Bayrami", das Islamische Opferfest, das in diesem Jahr vom 09. bis 12.07.2022 stattfindet. Letztlich ist das illegales Schächten, da Ausnahmegenehmigungen in D nach § 4a Abs. 2, Nr. 2 TierSchG nicht erteilt werden dürften und in Ö zumeist die verpflichtende Anwesenheit eines Tierarztes sowie das „post-cut-stunning“ ignoriert und - auch nach Anzeigen - nicht geahndet werden.
Denn keine Religion fordert, daß Tiere vor dem Schächtschnitt unbetäubt sein müssen! Als die Religionsschriften entstanden, kannte man noch keine elektrische Betäubung, deshalb können sie auch nicht verboten sein. Dies wird auch von islamischen Stellen und religiösen Autoritäten bestätigt. Eine religiöse Begründung ist somit nicht gegeben.
Sogenannte „zwingende Vorschriften“, die das TS-Gesetz vorschreibt, um betäubungsloses Schächten erteilen zu können und die Ausnahmegenehmigungen rechtfertigen sollen, gibt es nicht. Betäubungsloses Schächten ist grausame Tierquälerei und ethisch nicht vertretbar. Und es gibt auch die Alternativen von Geld-Opfern oder Bedürftigen Lebensmittel zugute kommen zu lassen.
Der Innenminister und die zuständigen Bezirksbehörden werden aufgefordert, rechtzeitig verstärkte Vetreinär- und Polizeikontrollen zu veranlassen, damit illegales Schächten unterbunden/verhindert werden kann!
Ausführliche Informationen, Fotos und Videos zu diesem Thema siehe HIER
PS: Da ausgerechnet in Laaben (NÖ), also in derselben Gemeinde, wo auch ANIMAL SPIRIT seinen Gnadenhof Hendlberg betreibt, ein türkischer „Landwirt“ einen Schächtbetrieb führt, der jedes Jahr zu Kurban Bayrami Dutzende Rinder, Schafe und Ziegen betäubungslos und tlw. illegal dahinmetzelt (siehe das ANIMAL SPIRIT zugespielte Video), werden wir auch heuer wieder (ab morgen) unsere Transparente vor Ort positionieren (siehe Fotos). Nachdem die zuständigen Behörden erfahrungsgemäß meist untätig bleiben, werden wenigstens die vorbeifahrenden Autos von diesem Skandal informiert!
Tierschutz-Themen:
Mogelpackung "Vollspaltenboden-Aus"
Aus für Vollspaltenboden: Das steckt wirklich dahinter
OTS.at: Tierschutzombudsstelle Wien erläutert Begriffe und Fristen rund um das „Verbot“ ab 2040
Als wesentliche Verbesserung für die Schweine und als Erfolg für den Tierschutz wurde der Öffentlichkeit das am Freitag verkündete „Aus für den Vollspaltenboden“ ab 2040 verkauft. Die Tierschutzombudsstelle Wien hat sich angeschaut, was tatsächlich dahintersteckt – und kann leider nicht in den Jubelchor einstimmen. „Dieses „endgültige Aus bis 2039“ entpuppt sich als Mogelpackung“, faßt die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy zusammen. „Das, was sich die BürgerInnen unter einem „Vollspaltenverbot“ vorstellen, ist leider nicht das, was für Österreichs Schweine nun zu erwarten ist.“
1.) Vollspalten – Teilspalten – ohne Spalten?
Was viele Menschen nicht wissen: Die Haltung auf Spalten über den eigenen Exkrementen kann verschiedene Namen haben. Wenn ein „Aus für Vollspaltenbuchten“ angekündigt wird, können die Schweine weiterhin in „Teilspaltenbuchten“ gehalten werden. Das bedeutet, daß der Stalluntergrund zum Teil aus Spaltenböden mit darunterliegendem Güllekanal und zum Teil aus geschlossenem Boden besteht. Ein Ende der Vollspaltenbuchten heißt somit keineswegs, daß fortan alle Schweine auf geschlossenen Böden mit Einstreu leben dürfen, wie es sich die ÖsterreicherInnen wünschen würden.
2.) Aus bis Ende 2039?
Daß mit 2040 ein konkretes Datum im Tierschutzpaket ergänzt wird, mit dem neue gesetzliche Mindeststandards in allen österreichischen Schweineställen gelten sollen, ist prinzipiell gut und wichtig. Ein verbindliches „Ausstiegsdatum“ aus der Haltung auf Spaltenböden generell ist das unter den derzeitigen Voraussetzungen jedoch nicht! Die neuen Regelungen für die Schweinehaltung, die ab 2040 gelten sollen, werden erst in den nächsten Jahren erarbeitet. [...]
Bis 2026 sollen die Haltungssysteme unter Berücksichtigung der ökonomischen und arbeitstechnischen Anforderungen fachlich begutachtet und politisch diskutiert und der neue, ab 2040 geltende Standard festgelegt werden. „Das kann also auch bedeuten, daß das ab 2023 für Neu- und Umbauten geltende System als „mindeststandardtauglich“ angesehen wird und die Schweine in Österreich somit auch weit nach 2040 ihr kurzes Leben noch immer auf harten Betonspalten über ihren eigenen Exkrementen verbringen“ erläutert Eva Persy.
3.) Investitionsschutz für neue alte Systeme
Neu ist der Investitionsschutz für Anlagen, die nach den ab 1. Jänner 2023 geltenden Regeln neu- oder umgebaut werden. Diese können unabhängig von dem angekündigten „Ausstiegsdatum“ Ende 2039 ab erstmaliger Inbetriebnahme der Haltungseinrichtung 23 Jahre lang betrieben werden. Das bedeutet konkret, daß selbst wenn die Regierung mit 2040 ein echtes Verbot aller Spaltenböden gesetzlich verankern würde, diese Anlagen noch Jahre oder gar Jahrzehnte weiter existieren dürften.
4.) Verbindliche Frist?
[...] Lesen Sie die ganze Presseaussendung HIER
Tierschutz-Themen:
PET: Öl-Förderung im Kongo-Becken stoppen!
Petition: Förderung von Erdöl im Kongo-Becken bedroht Klima und Arten
Regenwald.org: Die Regierung in Kinshasa macht Ernst: Präsident Tshisekedi will große Gebiete des Kongo-Regenwalds für Erdöl opfern. Das wäre eine Katastrophe für die Bevölkerung, die Tiere und das Weltklima.
Die Regenwälder im Kongobecken sind Heimat von Millionen Menschen und ungezählten Tier- und Pflanzenarten, darunter die drei Menschenaffen Schimpansen, Bonobos und Gorillas. Für den Erhalt der Biodiversität und im Kampf gegen die Klimakrise sind die Wälder unentbehrlich.
Doch die Regierung der Demokratischen Republik Kongo (DRK) will Ende Juli 16 Ölfelder versteigern. Mindestens drei davon befinden sich im sensiblen Ökosystem der Cuvette Centrale, dem größten Torfkomplex der Tropen. Neun überlappen mit Schutzgebieten.
Das Gebiet speichert 30 Gigatonnen Kohlenstoff – so viel wie die weltweiten CO2-Emissionen eines Jahres. Die Torfwälder sind zudem eines der wertvollsten Ökosysteme der Erde. Sie sind so groß und schwer zugänglich, daß noch Vieles über ihre reiche biologische Vielfalt unerforscht ist.
Weil sich mehr als die Hälfte der Torfgebiete und 60 Prozent des Kongo-Regenwalds in der DRK befinden, spielt das Land eine Schlüsselrolle im Kampf gegen die Klimakrise. Die Wissenschaft ist klar: Die Regierungen der Welt müssen innerhalb der nächsten 8 Jahre die CO2-Emissionen halbieren. Sie müssen daher alle neuen Projekte für Öl, Kohle und Gas stoppen.
Auf der UN-Klimakonferenz COP26 in Glasgow hat Präsident Tshisekedi die DRK als „Lösungsland" im Kampf gegen die Klimakrise präsentiert. Die üppigen Wälder, das Potential für erneuerbare Energien und bestimmte Rohstoffe trügen dazu bei. Doch der Erdöl-Plan untergräbt die globalen Bemühungen und gefährdet das Ziel des Pariser Abkommens, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Die Pläne bedrohen zudem die Lebensgrundlage tausender örtlicher, zumeist indigener Gemeinschaften.