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Kurban Bayrami Schächt-Opferfest ab Samstag

07.07.2022

Schächt-Opferfest Kurban Bayrami vom 9. – 13.07.2022

Siehe auch ots.at: Schächtfest Kurban Bayrami beginnt wieder morgen! - ANIMAL SPIRIT protestiert vor Schächthof in Laaben, NÖ

fischundfleisch.com: Betäubungsloses Schächten ist eine der grausamsten aller Tötungsarten (von Ulrich Dittmann)

Nicht umsonst ist diese Schlachtungsart laut regulärem Tierschutzgesetz explizit verboten - und nur per "Ausnahmegenehmigung" und Beantragung (D) bzw. unter gesetzlich geregelten Bedingungen (Ö) möglich. D.h. im Klartext, Muslime (und Juden) können Tiere in Deutschland und Österreich per "Sondergenehmigung" auf brutalste archaisch-anachronistische Art und Weise zu Tode metzeln.

Aber Menschen wie Tiere sind gleichermaßen leidensfähig - und wenn schon Fleischesgier oder Religionsphantasien das Schlachten von Tieren einfordern, muß zumindest eine qualmindernde Betäubung vor der Tötung der Todeskandidaten praktiziert werden. Dieses bewußte und vorsätzliche betäubungslose Schächt-Abmetzeln von Tieren geschieht immer wieder, entgegen den regulären Tierschutzgesetzen. […]

Höhepunkt der Schächtorgien ist jedes Jahr "Kurban Bayrami", das Islamische Opferfest, das in diesem Jahr vom 09. bis 12.07.2022 stattfindet. Letztlich ist das illegales Schächten, da Ausnahmegenehmigungen in D nach § 4a Abs. 2, Nr. 2 TierSchG nicht erteilt werden dürften und in Ö zumeist die verpflichtende Anwesenheit eines Tierarztes sowie das „post-cut-stunning“ ignoriert und - auch nach Anzeigen - nicht geahndet werden.

Denn keine Religion fordert, daß Tiere vor dem Schächtschnitt unbetäubt sein müssen! Als die Religionsschriften entstanden, kannte man noch keine elektrische Betäubung, deshalb können sie auch nicht verboten sein. Dies wird auch von islamischen Stellen und religiösen Autoritäten bestätigt. Eine religiöse Begründung ist somit nicht gegeben.

Sogenannte „zwingende Vorschriften“, die das TS-Gesetz vorschreibt, um betäubungsloses Schächten erteilen zu können und die Ausnahmegenehmigungen rechtfertigen sollen, gibt es nicht. Betäubungsloses Schächten ist grausame Tierquälerei und ethisch nicht vertretbar. Und es gibt auch die Alternativen von Geld-Opfern oder Bedürftigen Lebensmittel zugute kommen zu lassen.

Der Innenminister und die zuständigen Bezirksbehörden werden aufgefordert, rechtzeitig verstärkte Vetreinär- und Polizeikontrollen zu veranlassen, damit illegales Schächten unterbunden/verhindert werden kann!

Ausführliche Informationen, Fotos und Videos zu diesem Thema siehe HIER

PS: Da ausgerechnet in Laaben (NÖ), also in derselben Gemeinde, wo auch ANIMAL SPIRIT seinen Gnadenhof Hendlberg betreibt, ein türkischer „Landwirt“ einen Schächtbetrieb führt, der jedes Jahr zu Kurban Bayrami Dutzende Rinder, Schafe und Ziegen betäubungslos und tlw. illegal dahinmetzelt (siehe das ANIMAL SPIRIT zugespielte Video), werden wir auch heuer wieder (ab morgen) unsere Transparente vor Ort positionieren (siehe Fotos). Nachdem die zuständigen Behörden erfahrungsgemäß meist untätig bleiben, werden wenigstens die vorbeifahrenden Autos von diesem Skandal informiert!

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