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ANIMAL SPIRIT - Newsletter vom 01.11.2019

Gnadenhof: 4 Zebu-Rinder aufgenommen

01.11.2019

Gnadenhof Esternberg: 4 neue Zebu-Rinder

"Eine richtige Entscheidung"

Gnadenhof-Leiterin Anita schreibt: „Seit vielen Jahren kenne ich Gaby Teichmann aus Maishofen (Anm.: wir haben bereits des öfteren über sie berichtet), eine Seele von Tierfreundin, die nichts unversucht läßt, wenn es darum geht, Tierleben zu retten. Ich persönlich kenne keinen anderen Menschen, der sein Leben ganz und gar auf die Rettung der Ärmsten der Armen ausgerichtet hat, sich selbst nie etwas gönnt, 365 Tage im Jahr für ihre Tiere da ist, ohne „große Starallüren“ – und das seit nunmehr 26 Jahren!

Doch leider kommen irgendwann die ersten Alterserscheinungen, die körperliche Kraft läßt nach und der Körper sendet die Signale aus, daß es Zeit wird, an seine eigene Gesundheit zu denken, bevor es zu spät ist. Gaby hat erkannt, daß es an der Zeit ist, nach und nach andere gute Lebensplätze für ihre Tiere zu suchen. Leider ist es sehr schwierig, „Nutztiere“ irgendwo artgerecht unterzubringen, sobald sie für den Menschen eben keinen Nutzen mehr haben.

Gaby hat uns - wieder einmal - um Hilfe gebeten, ihr zumindest ein paar Tiere abzunehmen. Unser Team vom Gnadenhof in Esternberg hat lange überlegt, wie wir ihr und ihren Schützlingen helfen können. Denn wir haben hier ja schon selber sehr viele Tiere, sind dann aber auf die Idee gekommen, daß wir wenigstens Gabys 4 Zebu-Rinder noch mit bei unseren Ziegen unterbringen könnten, ohne daß wir restlos überfüllt sind. Denn die Weide ist für die Ziegen allein ohnehin zu groß.

Viele Überlegungen mußten angestellt werden. Allein schon der Aufwand, die sehr scheuen Tiere für die nötige Blutuntersuchung zu betäuben und einen Transporteur zu finden, der das Quartett zu uns nach Esternberg bringt. Aber wo ein Wille - da auch ein Weg. Gestern war es soweit, die Tiere konnten um die Mittagszeit in Maishofen gut verladen werden, am Spätnachmittag war die Truppe schon in Esternberg. Der Transporter fuhr in das Gehege, machte die Heckklappe auf und die Rinder gingen auf Erkundung in ihrem neuen Lebensbereich. Gleich gesellten sich ihre Nachbarn, die Lamas dazu, um die Neuankömmlinge zu begutachten, alle Esel und Pferde rannten an den Zaun, um die „wilden Schönheiten“ zu bewundern. Auch die Ziegen haben sie schon gut akzeptiert.

Tiere haben einen guten Spürsinn, Leonhard (natürlich kastriert) und seine drei Damen Liesi, Luise und Leni wußten sofort, hier geht es ihnen gut. Unser gutes Heu wurde gerne angenommen; die Dunkelheit machte sich schön langsam breit, wir beobachteten die Tiere noch eine Zeit lang und wußten, es war gut so, sie haben hier bei uns ihren Lebensplatz gefunden.

Leonhard, Leni Liesi und Luisi würden sich sehr über Patenschaften freuen!“

Tierschutz-Themen: 

NÖ: Leinen- UND Maulkorbpflicht für ALLE Hunde

01.11.2019

Absurder geht es nicht: Leinen- UND Maulkorbpflicht für ALLE Hunde jetzt auch in NÖ!

Nachdem letztes Jahr in Wien eine derartige sinnlose, absurde, populistische und die Bevölkerung noch mehr spaltende Regelung von der roten Stadträtin Ulli Sima beschlossen wurde, macht es ihr jetzt auch der blaue „Tierschutz“-Landesrat Gottfried Waldhäusl in Niederösterreich (NÖ) nach. ANIMAL SPIRIT hat dazu bereits damals in einer OTS-Presseaussendung deutlich Stellung genommen: Was haben Josef Pröll und Ulli Sima gemeinsam?. Ab sofort müssen nun in NÖ an öffentlichen Plätzen und auch in Gasthäusern SÄMTLICHE Hunde (außer die in eine "Handtasche" passen!) mit Leine UND Maulkorb geführt werden. Siehe dazu unsere APA-OTS-Aussendung vom 4.11.2019: Neues NÖ Hundehaltegesetz – ein Schlag ins Gesicht für alle Tierfreunde! Einspruchmöglichkeit mit Antrag auf Einlitung einer Volksabstimmung besteht bis zum 5. 12. 2019 auf Ihrem Gemeineamt, das Formular dazu HIER! Erklärungen dazu auf www.suchhunde.at.

Was diese populistischen Gesetzes-Novellen alle gemeinsam haben: Sie bekämpfen in keinster Weise die Ursachen von möglichen Beiß-Vorfällen (Erziehung der Hunde und Schulung der Besitzer), scheren sämtliche Hunde über einen Kamm (vom kleinen Malteser über Familien-Schmusdehunde wie Golden Retriever oder Labrador bis zum Rottweiler) und lassen völlig außer Acht, daß zu 99% das Problem am oberen Ende der Leine sitzt. Darüber sind sich praktisch auch alle Hunde-ExpertInnen sowie erfahrene, verantwortungsvolle HundehalterInnen einig. Aber die Gesetze werden immer noch – meist eben ad hoc und anlaßbezogen - am grünen Tisch von PolitikerInnen gemacht, die einerseits von der Materie null Ahnung haben und andererseits noch völlig beratungsresistent sind!

Siehe orf.at: Hunde müssen künftig öfter Beißkorb tragen

Der niederösterreichische Landtag hat letzte Woche Änderungen des Hundehaltegesetzes beschlossen. Neu ist, daß es künftig an gewissen Orten – etwa in Gaststätten – zusätzlich zur Leinenpflicht auch eine Maulkorbpflicht gibt, die für alle Hunde gilt.

Bisher mußten nur Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential, sogenannte Listenhunde, an öffentlichen Orten im Ortsgebiet mit Maulkorb und an der Leine geführt werden. Bei allen anderen Hunden reichte es in der Vergangenheit aus, wenn diese entweder Maulkorb oder Leine trugen. Künftig ist das anders. An bestimmten Orten gilt ab sofort für alle Hunde Leinen- und Maulkorbpflicht. Dazu zählen etwa Orte, bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie z. B. Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison.

Ausnahme nur für „Handtaschenhunde“

Auch in öffentliche Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf Kinderspielplätze und bei Veranstaltungen und in beengten Räumen wie z.B. in Liften, Aufzügen und Gondeln müssen in Zukunft alle Hunde Leine und Beißkorb tragen. Ausgenommen von der Maulkorbpflicht sind nur Hunde, die ständig am Arm oder in einer Tasche getragen werden – oder auch Hunde mit ärztlich bestätigten Erkrankungen der Atemwege.

PS.: Auch in der heutigen Krone-Printausgabe für NÖ ist ein kritischer Bericht diesem Thema gewidmet.

Tierschutz-Themen: 

Welt-Vegantag: Studie - wie leben VeganerInnen?

01.11.2019

Heute, 1. November 2019 ist Welt-Vegantag.
Aus diesem Anlaß leiten wir die OTS-Presseaussendung der Fa. Veganz, Marktführer für vegane Lebensmittel, die mittlerweile in praktisch allen Supermärkten zu finden sind, weiter:

Wie leben Veganer*innen in Europa?

Passend zum Weltvegantag am 1.11.2019 veröffentlicht Veganz, der deutsche Marktführer für vegane Lebensmittel, die weltweit erste, repräsentative Studie zum Thema Veganismus in Europa. Befragt wurden dazu 24.000 Menschen in 15 verschiedenen Ländern. Worauf legen Veganer*innen in ihrem Einkaufs- und Ernährungsverhalten besonderen Wert? In welchen Einstellungen differenzieren sie sich wesentlich von anderen Ernährungsgruppen?

Woher kommt die Motivation, komplett auf tierische Produkte zu verzichten? Ganz klar an erster Stelle steht dabei der Tierschutz mit 95 Prozent Zustimmung, dicht gefolgt von Umweltschutz und dem gesundheitlichen Aspekt. Ganze 86 Prozent der Veganer*innen legen beim Lebensmitteleinkauf großen Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz - bei den Nicht-Veganer*innen sind es 14 Prozent weniger. Deutlich wird dies auch bei der Wahl der Einkaufsstätten, bei der sich mehr als drei Viertel der Teilnehmer*innen, die sich pflanzlich ernähren, bewußt für den Biomarkt entscheiden. Bei den übrigen Ernährungsgruppen ist es hingegen nur die Hälfte.

Nach dem Motto "Keine halben Sachen" pflegen knapp 85 Prozent den veganen Lebensstil auch über ihre Ernährung hinaus und achten auf tierfreie Kosmetik, Kleidung und Co. So sehen auch 93,7 Prozent der Veganer*innen in Insekten keine vertretbare Alternative und verzichten.

In Sachen Essen vertrauen Veganer*innen vor allem auf die eigene Küche. 46,3 Prozent kochen täglich selbst und weitere 26,2 Prozent mindestens fünf Mal pro Woche. Verfechter anderer Ernährungsformen hingegen stellen sich mit 38 Prozent deutlich seltener an den Herd. Neben dem Geschmack ist Veganer*innen vor allem der Gesundheitsaspekt ihres Essens wichtig.

Tierschutz-Themen: 

D: Jäger bei Treibjagd erschossen

01.11.2019

Welt.de: Deutschland: Jäger bei Treibjagd erschossen: Junge Frau vor Gericht

Daß bei einer Jagd ein Jäger stirbt, ist ungewöhnlich. Im Harz war vor zwei Jahren ein 81-Jähriger tödlich am Kopf getroffen worden. Jetzt beginnt der Prozeß gegen eine junge Frau, die geschossen haben soll.

Eine junge Frau soll vor zwei Jahren bei einer Drückjagd im Harz versehentlich einen 81-jährigen Jäger erschossen haben - nun steht sie deswegen vor Gericht. Sie muß sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, wie ein Sprecher des Landgerichts Magdeburg mitteilte. Konkret wird ihr vorgeworfen, bei einer Drückjagd im Forst Ballenstedt-Meisdorf auf einen Hirsch geschossen, stattdessen aber den 81-Jährigen, der aus Niedersachsen stammte, tödlich am Kopf getroffen zu haben. Die Angeklagte hat laut Staatsanwaltschaft gegen eine Unfallverhütungsvorschrift verstoßen, weil kein ausreichender Kugelfang vorhanden gewesen sein soll. Die Vorschrift gibt vor, daß erst geschossen werden darf, wenn sich der Schütze vergewissert hat, daß niemand gefährdet wird.[...]

Reinwald wies auf die Grundregel bei der Jagd hin, wonach alle Hintergrundgefahren ausgeschlossen werden müssen. Jäger dürfen nicht in Richtung Siedlungen, Straßen oder Radwegen schießen. Und: Die Kugel muß immer Richtung Boden gehen, der sie verschlucken soll. Auch deshalb säßen die Jäger oft auf Hochsitzen. Die Kugeln hätten eine enorme Energie, damit sie das Wild schnell töten. Ungebremst könne eine Kugel drei Kilometer weit fliegen, sagte Reinwald.

Auch völlig Unbeteiligte können von der Jagdmunition getroffen werden, wie ein Fall aus Bayern zeigt: In der Oberpfalz traf der Schuß eines Jägers im vergangenen Sommer ein vorbeifahrendes Auto und verletzte den Beifahrer tödlich. Der Mann wurde im Juli dieses Jahres zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, zu dem sollte er den Eltern des Opfers jeweils 10.000 Euro zahlen.[...]

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Siehe dazu auch: Tödlicher Jagdunfall bei Ballenstedt: Jägerin wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung vor Gericht – PETA fordert anläßlich Prozeßbeginns sofortiges Verbot der Hobbyjagd

Tierschutz-Themen: 

Datum: 

Freitag, 1. November 2019