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NÖ: Leinen- UND Maulkorbpflicht für ALLE Hunde

01.11.2019

Absurder geht es nicht: Leinen- UND Maulkorbpflicht für ALLE Hunde jetzt auch in NÖ!

Nachdem letztes Jahr in Wien eine derartige sinnlose, absurde, populistische und die Bevölkerung noch mehr spaltende Regelung von der roten Stadträtin Ulli Sima beschlossen wurde, macht es ihr jetzt auch der blaue „Tierschutz“-Landesrat Gottfried Waldhäusl in Niederösterreich (NÖ) nach. ANIMAL SPIRIT hat dazu bereits damals in einer OTS-Presseaussendung deutlich Stellung genommen: Was haben Josef Pröll und Ulli Sima gemeinsam?. Ab sofort müssen nun in NÖ an öffentlichen Plätzen und auch in Gasthäusern SÄMTLICHE Hunde (außer die in eine "Handtasche" passen!) mit Leine UND Maulkorb geführt werden. Siehe dazu unsere APA-OTS-Aussendung vom 4.11.2019: Neues NÖ Hundehaltegesetz – ein Schlag ins Gesicht für alle Tierfreunde! Einspruchmöglichkeit mit Antrag auf Einlitung einer Volksabstimmung besteht bis zum 5. 12. 2019 auf Ihrem Gemeineamt, das Formular dazu HIER! Erklärungen dazu auf www.suchhunde.at.

Was diese populistischen Gesetzes-Novellen alle gemeinsam haben: Sie bekämpfen in keinster Weise die Ursachen von möglichen Beiß-Vorfällen (Erziehung der Hunde und Schulung der Besitzer), scheren sämtliche Hunde über einen Kamm (vom kleinen Malteser über Familien-Schmusdehunde wie Golden Retriever oder Labrador bis zum Rottweiler) und lassen völlig außer Acht, daß zu 99% das Problem am oberen Ende der Leine sitzt. Darüber sind sich praktisch auch alle Hunde-ExpertInnen sowie erfahrene, verantwortungsvolle HundehalterInnen einig. Aber die Gesetze werden immer noch – meist eben ad hoc und anlaßbezogen - am grünen Tisch von PolitikerInnen gemacht, die einerseits von der Materie null Ahnung haben und andererseits noch völlig beratungsresistent sind!

Siehe orf.at: Hunde müssen künftig öfter Beißkorb tragen

Der niederösterreichische Landtag hat letzte Woche Änderungen des Hundehaltegesetzes beschlossen. Neu ist, daß es künftig an gewissen Orten – etwa in Gaststätten – zusätzlich zur Leinenpflicht auch eine Maulkorbpflicht gibt, die für alle Hunde gilt.

Bisher mußten nur Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential, sogenannte Listenhunde, an öffentlichen Orten im Ortsgebiet mit Maulkorb und an der Leine geführt werden. Bei allen anderen Hunden reichte es in der Vergangenheit aus, wenn diese entweder Maulkorb oder Leine trugen. Künftig ist das anders. An bestimmten Orten gilt ab sofort für alle Hunde Leinen- und Maulkorbpflicht. Dazu zählen etwa Orte, bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie z. B. Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison.

Ausnahme nur für „Handtaschenhunde“

Auch in öffentliche Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf Kinderspielplätze und bei Veranstaltungen und in beengten Räumen wie z.B. in Liften, Aufzügen und Gondeln müssen in Zukunft alle Hunde Leine und Beißkorb tragen. Ausgenommen von der Maulkorbpflicht sind nur Hunde, die ständig am Arm oder in einer Tasche getragen werden – oder auch Hunde mit ärztlich bestätigten Erkrankungen der Atemwege.

PS.: Auch in der heutigen Krone-Printausgabe für NÖ ist ein kritischer Bericht diesem Thema gewidmet.

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