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China muß Verbot für Nashornpulver beibehalten!

Regenwald.org: China muß das Verbot für Nashornpulver beibehalten!

China will überraschend den Handel mit Nashornpulver und Tigerknochen genehmigen. Die Produkte sollen künftig wieder in der traditionellen chinesischen Medizin verwendet werden dürfen, obwohl sie über keinerlei medizinische Wirkung verfügen. Nashörner und Tiger sind durch Wilderei akut vom Aussterben bedroht.

Appell an die Regierung der Volksrepublik China

„China muß das Handelsverbot für Nashornpulver und Tigerknochen beibehalten – den Tieren droht die Ausrottung.“

Vor 25 Jahren (1993) hat China den Handel mit Nashorn-Hörnern und Tigerteilen verboten. Die Produkte wurden aus dem Arzneibuch der traditionellen chinesischen Medizin gestrichen – als Reaktion auf die massive Wilderei der Tiere und die fehlende medizinische Wirkung.

Die chinesische Regierung will nun zu „Heilzwecken und für die Forschung“ den Handel wieder genehmigen. Dabei gibt es keinerlei wissenschaftliche Belege, daß die Tierteile Menschen heilen können. Nashorn besteht aus Keratin, dem gleichen Material wie unsere Haare und Fingernägel.

Dadurch steigt unweigerlich die Nachfrage und der Handel mit derartigen Produkten an, auch wenn die Ankündigung nur für in Gefangenschaft gezüchtete Tiere gelten soll. Die Erfahrungen mit Elfenbein zeigen, daß der legale Handel mit Teilen von Wildtieren eng mit der Wilderei verbunden und kaum zu trennen ist. Zudem soll auch der Handel mit „antiken“ Tiger- und Nashornerzeugnissen für den privaten Gebrauch gestattet werden.

Die Aufhebung des Handelsverbots setzt ein fatales Signal für die Wilderei der vom Aussterben bedrohten Arten. Wilderer schießen die Tiere illegal, weil eine Nachfrage nach den Tierteilen besteht und der Handel damit ein Milliardengeschäft ist. Die Legalisierung setzt diese seltenen Arten weiter unter Druck.

Die Entscheidung ist ein schwerer Schlag für den weltweiten Artenschutz. Sie könnte die Tiere endgültig dem Artentod preisgeben.

Bitte fordern Sie die chinesische Regierung auf, das Handelsverbot beizubehalten.