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D: Jäger bei Treibjagd erschossen

01.11.2019

Welt.de: Deutschland: Jäger bei Treibjagd erschossen: Junge Frau vor Gericht

Daß bei einer Jagd ein Jäger stirbt, ist ungewöhnlich. Im Harz war vor zwei Jahren ein 81-Jähriger tödlich am Kopf getroffen worden. Jetzt beginnt der Prozeß gegen eine junge Frau, die geschossen haben soll.

Eine junge Frau soll vor zwei Jahren bei einer Drückjagd im Harz versehentlich einen 81-jährigen Jäger erschossen haben - nun steht sie deswegen vor Gericht. Sie muß sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, wie ein Sprecher des Landgerichts Magdeburg mitteilte. Konkret wird ihr vorgeworfen, bei einer Drückjagd im Forst Ballenstedt-Meisdorf auf einen Hirsch geschossen, stattdessen aber den 81-Jährigen, der aus Niedersachsen stammte, tödlich am Kopf getroffen zu haben. Die Angeklagte hat laut Staatsanwaltschaft gegen eine Unfallverhütungsvorschrift verstoßen, weil kein ausreichender Kugelfang vorhanden gewesen sein soll. Die Vorschrift gibt vor, daß erst geschossen werden darf, wenn sich der Schütze vergewissert hat, daß niemand gefährdet wird.[...]

Reinwald wies auf die Grundregel bei der Jagd hin, wonach alle Hintergrundgefahren ausgeschlossen werden müssen. Jäger dürfen nicht in Richtung Siedlungen, Straßen oder Radwegen schießen. Und: Die Kugel muß immer Richtung Boden gehen, der sie verschlucken soll. Auch deshalb säßen die Jäger oft auf Hochsitzen. Die Kugeln hätten eine enorme Energie, damit sie das Wild schnell töten. Ungebremst könne eine Kugel drei Kilometer weit fliegen, sagte Reinwald.

Auch völlig Unbeteiligte können von der Jagdmunition getroffen werden, wie ein Fall aus Bayern zeigt: In der Oberpfalz traf der Schuß eines Jägers im vergangenen Sommer ein vorbeifahrendes Auto und verletzte den Beifahrer tödlich. Der Mann wurde im Juli dieses Jahres zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, zu dem sollte er den Eltern des Opfers jeweils 10.000 Euro zahlen.[...]

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Siehe dazu auch: Tödlicher Jagdunfall bei Ballenstedt: Jägerin wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung vor Gericht – PETA fordert anläßlich Prozeßbeginns sofortiges Verbot der Hobbyjagd

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