Schächten – Islamisches Opferfest vom 11. bis 14. August 2019
Von Ulrich Dittmann
Jahr für Jahr wird von Tierschutzverbänden auf das Islamische Opferfest „Kurban Bayrami“ aufmerksam gemacht – das in diesem Jahr vom 11. bis 14. August 2019 stattfindet. Wir weisen so auch diesmal wieder auf die Schächt-Gräuel hin, die jährlich mit dem sogenannten „Islamischen Opferfest“ einhergehen. Es gilt zumindest mit deutlichen Worten und scharfem Protest immer wieder und wieder die Schrecklichkeiten anzuprangern, die unseren tierischen Mitgeschwistern im „Namen der Religion“ angetan werden.
Das Elend ist immer das Gleiche: Die entsetzliche Qual der Tiere – und die entsetzliche Gleichgültigkeit der Menschen. Auch wenn es „politisch unkorrekt“ ist und die Refugees-Welcome-Rufer empört aufjaulen und ritualmäßig die Nazikeule schwingen werden, werden in diesem untenstehenden, erweiterten Beitrag auch die URSACHEN dieser spezifischen Tierquälerei „Schächten“ benannt, die sich immer mehr ausbreitet.
Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf folgende Dokumentationen die zum Thema Schächten auf der Internetseite von Wolfgang Herrmann „Für die Freiheit und das Leben aller Tiere!“ eingestellt sind: (Siehe Hier ).
Schlachten ist schlimm – betäubungsloses Schächten aber grauenvoll
In wenigen Wochen ist es wieder soweit. Das Islamische Opferfest, „Kurban Bayrami“ (türkisch), oder „Idul Adha“(arabisch), bei dem weltweit millionenfach Tiere, hauptsächlich Schafe, Ziegen und Rinder betäubungslos geschächtet werden, steht kurz bevor.
Es findet in diesem Jahr – auch in Deutschland und Österreich – vom 11. bis 14. August 2019 statt. Manchmal hören wir von schrecklichen Massakern in fernen Ländern, daß dort Menschen von politischen oder religiösen Fanatikern bei lebendigem Leibe die Kehle durchschnitten wird – sie „geschächtet“ werden. Die Zeitungen berichten dann zurecht entsetzt von „barbarischen Gräueltaten“. Genau solche anachronistischen Massaker werden von den Schächtbefürwortern auch bei uns in Deutschland und Westeuropa eingefordert und praktiziert – zwar nicht an Menschen aber an ebenso Leid und Schmerz empfindenden Tieren.
Man schächtet legal per Ausnahmegenehmigung, oder eben illegal, verborgen in Hinterhöfen, Kellern, Hausfluren, gar Badewannen. Diesem archaischen Tun liegt im Islam das Gedenken an den Propheten Ibrahim zugrunde, der bereit war, seinen Sohn Ismail an Allah zu opfern. Nach islamischem Glauben sollte jeder wirtschaftlich Bessergestellte ein Tieropfer bringen. Nur weshalb die Tiere heute (!) noch bewußt (!) und vorsätzlich (!) langsam auf archaische Weise BETÄUBUNGSLOS zu Tode gequält werden, ist nicht nachvollziehbar. Außer man hat sich zur Lebensmaxime erhoben: Leicht ist es die Qualen ANDERER mit Gelassenheit zu ertragen. Aber eine solche Einstellung dürfte nicht im Sinne eines Gottes sein – wie immer man ihn auch bezeichnet, oder mit welchem Namen man ihn auch anrufen mag.
Eine „In-Ohnmacht-Versetzung“ der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten mittlerweile als absolut religionskonform angesehen – ebenso auch eine gottgefällige Geldspende, gegeben an Arme. Es besteht also für Muslime in Deutschland kein Grund betäubungslos zu schächten. Unmißverständlich ist festzuhalten: BETÄUBUNGSLOSES Schächten, bei dem die Tiere in ihrem eigenen Blut und Erbrochenem verröcheln, bedeutet für die Tiere den grausamsten aller vorstellbaren Tode. Dies zuzulassen, ist zugleich eine vollständige Abkehr von Zivilisation, Menschlichkeit und Empathie, als auch eine Bankrotterklärung gegenüber dem Islam. Diese Tötungsart ist in den meisten zivilisierten Ländern strikt verboten, in der Schweiz beispielsweise bereits seit dem Jahr 1893.
Und in Deutschland? Hier belegt die Ausgabe der Monatszeitschrift von „Der Tierfreund“ vom 1. Jan. 1906 (!), daß bereits damals eine Fachkommission von 585 (!) leitenden Veterinärmedizinern deutscher Schlachthöfe, betäubungsloses Schächten als abzuschaffende Tierquälerei kritisierten, da – „unnötig, barbarisch, tierquälerisch, entsetzlich, roh, inhuman, grausam, empörend, widerwärtig, ekelerregend,“ etc. Die vielfach kolportierte Behauptung – das Klagegeschrei der Linken und Grünen, zusammen mit dem Establishment und den Altparteien – Schächtverbote seien eine Erfindung „der Nazis“ ist schlichtweg falsch.
Siehe Stellungnahmen von Historikerin Renate Brucker und Prof Dr. jur. Wolfgang Karnowsky: „Die Behauptung, daß das erste gegen die Juden erlassene Gesetz 1933 das Schächtverbot gewesen sei, ist unzutreffend und zugleich eine Verharmlosung der Aktivitäten der nationalsozialistischen Regierung…“ (Mehr siehe hier)
Laut regulärem deutschem Tierschutzgesetz (§ 4a, Abs.1) [Anm.: in Österreich ist es der § 32 Abs 3 TSchG] sind warmblütige Wirbeltiere vor dem Schlachten explizit zu betäuben. Punkt. Da gibt es nichts zu diskutieren. Und natürlich werden sie im Schlachthaus auch nicht zärtlich totgestreichelt. Doch NIEMANDEN, auch nicht solchen, mit einem selbstaufgesetzten Heiligenschein des Auserwähltseins, darf per „Ausnahmegenehmigung“, (§ 4a Abs. 2, Nr. 2 TierSchG) schlicht Narrenfreiheit für ein lebensverachtendes, BEWUSSTES (!) und VORSÄTZLICHES (!) BETÄUBUNGSLOSES zu Tode quälen von Leid und Schmerz empfindenden Mitgeschöpfen zugestanden werden. Schlachten ist schlimm – BETÄUBUNGSLOSES Schächten aber eine grauenhafte Perversion des Schlachtvorgangs.
Wieso sehen sich manche schon als benachteiligt an, wenn sie nicht bevorteilt werden? „Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht“ konstatierte sehr richtig Marie von Ebner-Eschenbach (1830-1916). Rein zeitgeschichtlich kann eine Betäubung vor dem Schächten nicht als verboten aufgeführt sein, da eine heute mögliche (reversible) Elektro- Betäubungsform zur Zeit der Schriftlegung der maßgeblichen Heiligen Schriften für Muslime (und Juden), nicht einmal existent war.
Eine Vorgabe „mit“ oder „ohne“ (Elektro-)Betäubung zu schächten, findet keine Erwähnung in den bindenden Hauptreligionsschriften Koran (und Thora) – kann folglich auch nicht religionsrelevant sein.
Hinweise auf gern hervorgezauberte, nicht nachprüfbare Fatwas, Aufreihungen von Hadith-Texten, Schulchan-Aruch, Halacha, Haggada etc. sind ohne Belang, eben da Koran (und Thora) eine Betäubung faktisch erlauben. Analog müßten ansonsten auch Texte von kirchlichen Gesangbüchern, Kanzelpredigten, einzelne Aussagen von Pfarrern, oder Schriften von Sekten als bindend für christliche Glaubenshandlungen angesehen werden.
Behauptungen, das Tier werde beim betäubungslosen Schächten augenblicklich bewußtlos sind falsch. Aufzeichnungen u.a. von Dr. Werner Hartinger belegen: Das Tier leidet bis zu 13 Minuten. (Siehe hier )
Wenn die Steinzeit-Schlachtmethode des betäubungslosen Schächtens eine so geniale, schnelle und tierfreundliche Tötungsartart darstellen würde, wie von Schächtbefürwortern pharisäerhaft behauptet, warum praktiziert man diese kostengünstige Schlachtmethode dann nicht überall in der westlichen Welt und verschrottet all die teuren, offenbar „unnützen“ Betäubungsgerätschaften ?
Grotesk übrigens die um politische Korrektheit bemühten Verrenkungskünste in dieser Tierschutzsache in Österreich. Hier werden Schächt-Ausnahmeregelungen per ‚post-cut-stunning‘ genehmigt; also eine Betäubung NACH dem Schächtschnitt (TSchG § 32 Abs 5, lit 5). Diese Methode ist blanke Augenwischerei – ähnlich einer Vorgehensweise, erst nach Operationsbeginn einen Patienten in Narkose zu versetzen.
Es ist unfaßbar, welch unglaubliches seltsames Phantasiedenken als „zwingender religiöser Grund“ zum langsamen zu Tode quälen von Tieren hier per „Ausnahmegenehmigung“ abgesegnet wird. Man kann nur noch sarkastisch fragen, wann im Deutsch-Michl-Land im Sinne der Scharia auch „Ausnahmegenehmigungen“ zum Vergewaltigen von Frauen, von Kinderehen, dem Abhacken von Händen bei Dieben, oder das Steinigen von Ehebrecherinnen, erlaubt werden.
Der Flüchtlingsstatus gemäß Genfer Konvention ist zwingend daran gekoppelt, daß der Betroffene aufgrund spezifischer Umstände bedroht ist – Armut oder allgemeine Notsituationen, reichen nicht aus. (Ansonsten müßte man mindestens ein Drittel der Erdbevölkerung hier aufnehmen). Nur max. 5 % der nach hier strömenden Asylanten erfüllt diesen Status. Klartext: Viele sind Wirtschaftsasylanten, die sich die verlockenden Vorzüge des Sozialsystems hier zunutze machen.
Haben wir in Deutschland nicht schon ausreichend indigene Kriminelle jeglicher Art? Und sind wir hier nicht schon genug von fest etablierten Tierquälereien (Massentierhaltung, Tierversuche etc.) geschlagen – müssen wir auch noch andere grauenhafte, lebensverachtende Tierschinder-Praktiken wie das Schächten zusätzlich nach hier importieren/einschleppen? Weshalb werden all diese Fakten von der MASSE der Bürger negiert?
Wollen oder können von Political-correctness-Denken versiffte Wirrköpfe das nicht kapieren? Und werden wir von politischen Idioten oder Koryphäen der Unfähigkeit regiert und drangsaliert – oder will man, auf schlicht kriminelle Art und Weise, Deutschland bewußt destabilisieren und zielgerichtet zugrunde richten?