Deutschland: Anklage gegen Jäger wegen Luchstötung (wildbeimwild.com)
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das Ermittlungsverfahren wegen illegaler Luchstötung abgeschlossen und dabei einen Teil der Tatvorwürfe mangels Tatnachweis eingestellt sowie im übrigen Anklage zum Amtsgericht Cham wegen unerlaubten Besitzes zweier verbotener Waffen und vorsätzlichem Nachstellen und Töten eines wildlebenden Tieres einer streng geschützten Art erhoben.
Wie bereits wiederholt in den Medien berichtet, wurden Mitte Mai 2015 vier vordere Gliedmaßen von Luchsen im Bayerischen Wald, Bereich Lamer Winkel, aufgefunden. Seither ermittelte die Staatsanwaltschaft Regensburg zunächst gegen Unbekannt, nach Eingang von Hinweisen in der Folge gegen einen konkreten Beschuldigten wegen des Verdachts der Jagdwilderei sowie wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz.
Soweit dem Beschuldigten zur Last lag, die beiden Luchse, deren Vorderläufe im Mai 2015 aufgefunden worden waren, getötet zu haben, wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten gemäß § 170 Absatz 2 StPO mangels Tatnachweis eingestellt.
Darüber hinaus wurden beim Beschuldigten Körperteile (Pfoten und Ohren) eines anderen Luchses sichergestellt. Dem Beschuldigten konnte auch nicht nachgewiesen werden, daß er für die Tötung dieses Luchses verantwortlich ist, sodaß auch insoweit das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Schließlich konnte auch nicht nachgewiesen werden, daß der Beschuldigte in weiteren von ihm gegenüber einem Zeugen behaupteten Fällen Wildtiere illegal getötet hat. Konkrete Ereignisse konnten mangels geeigneter Spuren bzw. Beweismittel nicht mit der notwendigen Sicherheit – auch im Hinblick auf Tathandlung, Tatzeit und Tatort – festgestellt werden.
Im Zuge der sehr aufwendig geführten Ermittlungen ergab ein in Auftrag gegebenes Gutachten, daß die aufgefundenen vier Vorderläufe von zwei wildlebenden Europäischen Luchsen, vermutlich einem männlichen und einem weiblichen Tier stammten. Auf einen der Luchse sei bereits mindestens zwei Monate vor seinem Tod zweimal geschossen worden, wobei das Tier verletzt worden sei, aber offensichtlich noch fliehen konnte.
Bei dem anderen Luchs wurden keine Beschußspuren an den Vorderläufen festgestellt. Bei einer Vergleichsuntersuchung der in den Luchspfoten aufgefundenen Geschoßteile und der beim Beschuldigten im Rahmen des Vollzugs einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sichergestellten Munition konnte jedoch keine Übereinstimmung festgestellt werden. Ebensowenig erbrachte die Vergleichsuntersuchung der aufgefundenen Luchspfoten mit den beim Beschuldigten sichergestellten Luchspfoten und Luchsohren eine Übereinstimmung.
Allerdings wurden im Rahmen der beim Beschuldigten erfolgten Durchsuchung weitere Beweismittel sichergestellt, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft nunmehr Anklage wegen weiterer Tatvorwürfe erhoben hat. Zum einen wurden im Anwesen des Beschuldigten ein Nachtsicht-/-zielgerät sowie ein Wurfstern aufgefunden. Dem Beschuldigten wird deshalb in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft der vorsätzliche Besitz zweier verbotener Waffen zur Last gelegt.
Dazu passend das berührende Video „Jagd ist ein absoluter Widerspruch zur Natur“