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Jäger muß 40.000 € zahlen

04.03.2018

wildbeimwild.com: Jäger muß 40.000 Euro bezahlen, weil er Hund erschoß

Weil er einen preisgekrönten Hund erschoß, ist ein 60-jähriger Jäger vor dem Strafgericht in Löwen in Belgien zu sechs Monaten Haft und einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 40.000 Euro verurteilt worden. Das dreijährige Tier, ein Rhodesian Ridgeback, war am 23. März 2015 während eines Spaziergangs in Bierbeek (Flämisch-Brabant) mit vier Kugeln getötet worden. Um den Täter zu finden, hatte die Besitzerin eine Autopsie durchführen lassen. Die Ergebnisse führten die Ermittler zu dem Mann aus Bierbeek, der damals mit mindestens zehn anderen Jägern im Wald auf der Jagd war.

Der erschossene Hund hatte kurz zuvor auf einer Hundeausstellung in Großbritannien mehrere Preise gewonnen. Nach Angaben der Besitzerin war das Tier auf dem besten Weg, für vielversprechende Nachkommen zu sorgen. Dies führte dazu, daß sie eine bemerkenswert hohe Entschädigung von 224.000 Euro forderte, wie das Grenzecho schreibt.

Das Gericht sprach der Besitzerin nun 1.000 Euro moralischen und 39.000 Euro materiellen Schadenersatz zu. Der Richter sah es als erwiesen an, daß der Jäger vier Kugeln in freier Wildbahn abfeuerte. Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zudem zu sechs Monaten Gefängnis.

3 Petitonen zum Thema Jagd:

Hobby – Jäger in den Schulen? Nein Danke!: Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass Hobby-Jäger in Kindergärten und Schulen eine sektenartige Image – Kampagne betreiben, mit dem Ziel, unsere tierliebenden Kinder an das grausame Hobby Jagd heranzuführen.

Schluß mit der Tierquälerei der Jäger: Laut Tierschutzgesetz (Art. 26 TSchG) muss ein “vernünftiger Grund” für das Töten eines Tieres vorliegen – bei der Jagd auf Füchse handelt es sich jedoch lediglich um die Befriedigung eines blutigen Hobbys. Für Füchse gibt es keine rechtliche Abschussplanung.

Und nicht zuletzt: Die ANIMAL SPIRIT-Petition gegen die Fuchsjagd in Österreich

Tierschutz-Themen: