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Der Tierschutzprozeß ist vorbei – was nun?

02.05.2011

Erwartungsgemäß endete heute der vor 14 Monaten begonnene Tierschutzprozeß mit Freisprüchen für alle 13 Angeklagten. Zu dünn waren die Suppe und die Beweislage. Und zu unpassend war das juristische „Instrument“ des sog. Mafia-Paragraphen 278a, der wohl nicht dazu geschaffen worden ist, um mißliebige Querdenker und NGOs mundtot zu machen. Zudem haben sich sowohl Ermittlungsbehörden (SOKO Kleider) als auch Justiz zu viele Blößen gegeben und zu unprofessionell gearbeitet, was letztlich kein anderes Urteil zuließ.

Aber was bleibt nach all den Jahren Ermittlungsarbeit und fast 100 Verhandlungstagen? Wir haben
bereits vor 3 Jahren
– zu Beginn der Verhaftungs-welle gegen 10 der Angeklagten – klar Stellung bezogen und uns von jeder Art von Gewalt distanziert: „ANIMAL SPIRIT distanziert sich klar von jeder Art von Gewalt bzw. vorsätzlicher Zerstörung - auch gegen Sachen - zur eventuellen Erreichung politischer Ziele. Diese Art von "politischer Agitation" führt nämlich früher oder später unweigerlich zum Gegenteil des angestrebten Ziels, nämlich das Bewußtsein der Bevölkerung - und somit letztlich auch der Politik - in Richtung mehr Rechte für Tiere zu sensibilisieren, weil auf diese Weise Tierschutz und Tierrechte automatisch ins "radikale, militante und fundamentalistische Eck" gedrängt und dadurch nicht mehr ernst genommen werden.“

Auch wenn es nun in allen 13 Fällen zu (dzt. noch nicht rechtskräftigen) Freisprüchen gekommen ist, so darf nicht vergessen werden, daß der Grund dieser jahrelangen polizeilichen Recherchen, Observierungsaktionen und des über ein Jahr dauernden Prozesses ja eben diese Gewaltaktionen im Bereich des radikalen Tierrechts-Aktivismus waren: Mehrere Brandanschläge – u. a. auf Daunenfabriken, auf Hühner- und Schweinefarmen, auf einen Zirkus, auf diverse Jagdeinrichtungen – sowie andere schwere Sachbeschädigungen an Autos von MitarbeiterInnen von Kleiderketten, Dutzende Buttersäureanschläge und verklebte Schlösser, Stalking, Beschimpfungen und Einschüchterungen gegenüber Angestellten. Der Gesamtschaden belief sich jedenfalls auf weit über eine Million Euro. Das alles sind und waren weder Bagatelldelikte noch reine Verwaltungsvergehen des „zivilen Ungehorsams“, noch haben sie der Sache des Tierschutzes in irgendeiner Form gedient. Und daß v. a. der Hauptangeklagte dieser Art des „Tierrechtsaktivismus“ positiv gegenüber – wenn nicht sogar nahe - gestanden ist, ist aus den Prozeßakten klar hervorgegangen und mag somit zumindest zu denken geben …

Es geht hier nicht um – unserer Ansicht nach sehr wohl gerechtfertigte - Recherchen in Tierausbeutungseinrichtungen (also möglicherweise Besitzstörungen), Ankettaktionen und Blockaden bis hin zu kleineren Tierbefreiungen (also nach dem Gesetz „dauernder Sachentzug“). An all dem habe auch ich teilgenommen und das hat sicherlich zum allgemeinen Bewußtsein und zur Sensibilisierung in der Bevölkerung für Tierschutzthemen beigetragen. Einige der positiven Erfolge davon sind z. B. das Bundes-Tierschutzgesetz 2005 mit den Verboten der herkömmlichen Legebatterien oder der kommerziellen Pelztierhaltung.

Wie dem auch sei, direkt nachgewiesen konnte eben keinem der Angeklagten eine der inkriminieren Straftaten bzw. schweren Sachbeschädigungen werden, und daher war im Zweifel auf Freispruch zu entscheiden. Dennoch bleibt nach all dem Wirbel um die „radikalen“ Tierschützer der Beigeschmack, daß einige von ihnen eben vielleicht doch den Bogen überspannt haben mögen, was letztlich zu dieser in Österreich bislang einmaligen Verfolgung von NGOs geführt hat. Jede/r möge und muß nun selbst beurteilen, inwieweit dieser ganze Wirbel um radikale und gewalttätige Aktionen dem Tierschutz insgesamt genützt oder doch eher geschadet haben. Dem Ansehen der österreichischen Polizei, Justiz und auch Politik haben sie letztlich sicherlich nicht genützt.

Dr. Franz-Joseph Plank

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