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EGMR-Urteil: Keine Jagd auf meinem Grundstück

27.06.2012

„Keine Jagd auf meinem Grundstück!“: Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündete am 26.6.2012 sein Urteil, daß die Zwangsmitgliedschaft in Jagdge-nossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt.

Im Urteil im Fall “Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland”
der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07), das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Das Verfahren betraf die Beschwerde eines Grundstückseigentümers darüber, daß er die Jagd auf seinem Land dulden muß, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Der Gerichtshof befand insbesondere, daß diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlußfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen. Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs:

http://www.zwangsbejagung-ade.de/downloads/grandchamberjudgmentherrman.pdf

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (in englischer Sprache):

http://www.zwangsbejagung-ade.de/downloads/caseofherrmannvgermany.pdf
Grundstückseigentümer kann Jagd auf seinem Grundstück nicht mit seinem Gewissen vereinbaren Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg ist Eigentümer zweier Waldgrundstücke in Rheinland-Pfalz. Dadurch ist er automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft - gegen seinen Willen und ohne Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Hiergegen hat er vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geklagt, so daß er im Jahr 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrief. Denn der Tier- und Naturfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, daß Jäger sein Grundstück gegen seinen Willen betreten, um dort Tiere zu töten. Weitere Informationen:
www.zwangsbejagung-ade.de

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