Direkte Demokratie nur außerhalb der EU möglich
APA-OTS: Ab sofort kann wieder in allen Gemeindeämtern und magistratischen Bezirksämtern in ganz Österreich für den Austritt aus der EU unterschrieben werden. Der neue Text wird nun nicht mehr bekämpft, wie der Abteilungsleiter für Wahlen und Volksbegehren, Min.R. Robert Stein, zusicherte und dies auch schriftlich bestätigte. Der neue Text des Volksbegehrens lautet nun: "Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen." Dies gibt heute die Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher von der "Initiative Heimat & Umwelt", bekannt. Wie wichtig diese konsequente Zielsetzung auch für die Erlangung
einer echten direkten Demokratie in Österreich ist, zeigt das in
wenigen Wochen stattfindende Volksbegehren "Demokratie jetzt" der
(Ex-)Politiker-Initiative "Mein OE". "Dabei handelt es sich um eine
Mogel-Packung ersten Ranges", stellt Inge Raucher fest. Dazu zitiert
sie folgende entscheidende Passage aus der offiziellen Begründung des
"Mein OE"-Volksbegehrens unter dem Stichwort "mehr direkte
Demokratie"(!): "Über Volksbegehren, die von mehr als 300.000
Wahlberechtigten unterstützt werden, findet eine Volksabstimmung
statt. Dies gilt nicht für Begehren, durch die Grund- und
Freiheitsrechte oder das europäische Recht eingeschränkt werden
sollen." Frau Rauscher ergänzt: "Die Betreiber dieses
"EU-Unterwerfungs-Volksbegehrens" wissen natürlich genau, daß laut
offiziellen Studien inzwischen weit über 80 % (!) aller Gesetze - vor
allem der wichtigen - in den EU-Mitgliedstaaten durch EU-Recht
bestimmt werden und somit von nationaler Selbstbestimmung gar keine
Rede mehr sein kann - also die reinste Augenauswischerei!"
Umsetzung des Tierschutz-Volksbegehrens seit 17 Jahren überfällig!
Mit dieser Formulierung wird somit klar bestätigt, daß echte
direkte Demokratie wie in der Schweiz eben nur außerhalb der EU
möglich ist, einer der Gründe für den dringend notwendigen Austritt
aus der EU. Das bestätigt auch Dr. Franz-Joseph PLANK, Obmann der
Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT und Mitglied des
Überparteilichen Personenkomitees für das EU-Austritts-Volksbegehren:
"Seit 1996 warten 460.000 ÖsterreicherInnen auf die Umsetzung des
damals sehr erfolgreich durchgeführten Tierschutz-Volksbegehrens,
wonach u.a. Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen
werden soll; bis heute wird dies aber v.a. von der ÖVP konsequent
blockiert. Auch das seinerzeit sehr fortschrittliche österr.
Tiertransportgesetz wurde von der EU-Bürokratie "overruled", wodurch
jetzt tagelange Horror-Tiertransporte zu italienischen Schlachthöfen
oder Häfen ungehindert durch Österreich rollen. Dasselbe gilt für das
Entstehen immer größerer Monster-Tierfabriken nach dem Muster von
Norddeutschland, Holland oder Belgien." Frau Rauscher ergänzt: "Weitere Gründe für die Neuaustragung des
EU-Austritts-Volksbegehrens sind die mehr oder weniger unverhohlene
Preisgabe der österr. Neutralität, der zunehmende Ausverkauf
Österreichs durch die Ratifizierung des ESM ("Europäischer
Schulden-Moloch") durch Rot-Schwarz-Grün, die Inflationspolitik der
EZB auf Kosten zukünftiger Generationen, die drohende Enteignung
sogar der Sparguthaben der Bürger zur "Bankenrettung" - wie das
aktuelle Beispiel Zypern drastisch aufzeigt, die fortschreitende
Teilnahme am EU-Militärpakt, usw." Das unabhängige Personenkomitee für das EU-Austritts-Volksbegehren
wird auch vom ehemaligen parteifreien Justizminister Univ.Prof. emer.
Dr. Hans R. KLECATSKY unterstützt sowie von der Wiener Rechtsanwältin
Dr. Eva Maria BARKI, Expertin für Menschen-, Nationalitäten- und
Volksgruppenrechte.
Warum "Neustart"?
Zur Erinnerung: Bereits im Dezember 2011 wurden von den Betreibern
fast zehntausend von Gemeindebehörden aus ganz Österreich bestätigte
Unterstützungs-Erklärungen für die Einleitung eines
EU-Austritts-Volksbegehrens im Innenministerium offiziell eingebracht
(siehe auch Verfassungsgerichtshof wurde nicht stattgegeben, sondern etwas
verlangt, was vor diesem Volksbegehren weder aus dem Gesetz noch aus
einschlägigen Erkenntnissen des VfGH hervorging, nämlich daß auf der
Unterstützungs-Erklärung wortident der selbe (volle) Text stehen muß
wie im Einleitungsantrag. Die neue Unterstützungs-Erklärung trägt dem
nun Rechnung - alle Unterstützungswilligen müssen erneut in das
Gemeindeamt bzw. magistratische Bezirksamt ihres Hauptwohnsitzortes
gehen, um dort den neuen Text zu unterschreiben, damit das
EU-Austritts-Volksbegehren endlich Wirklichkeit werden kann! Weitere Infos dazu auf