ANIMAL SPIRIT als Verein und Dr. Plank als Privatperson haben jetzt ebenfalls - wie etliche andere österr. Waldbesitzer auch - bei der BH St. Pölten den Antrag auf Jagdfreistellung des Waldgebietes um den Gnadenhof Hendlberg eingebracht. Es bleibt abzuwarten, wie die BH reagieren wird, denn bis jetzt gibt es in Ö noch keine Gesetzesgrundlage, die den Grundeigentümern dieses Recht auf Jagdfreistellung zugesteht. Waldbesitzer befinden sich sozusagen in einer “Zwangsmitgliedschaft” bei der jeweiligen Jagdgenossenschaft und müssen das Morden und Lusttöten auf ihrem Grund und Boden widerstandslos dulden, ob sie es ethisch vertreten können oder nicht.
Siehe auch das kürzlich ergangene lächerliche Urteil gegen eine wildernde Jägerin:
derstandard.at/2000029892745/Luchs-in-Nationalpark-gewildert-Urteil-gegen-Jaegerin-reduziert