Englische Bulldogge: Gericht bestätigt Qualzuchtmerkmale bei Ausstellungs-"Champion"
BG Baden bestätigt: Hund des Vorsitzenden des Österreichischen Bulldog-Klubs ist von Qualzuchtmerkmalen betroffen.
OTS.at: Am Dienstag, 2.4., bestätigte das Bezirksgericht Baden in öffentlicher Verhandlung in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil, daß die Englische Bulldogge (Bulldog) des Vorsitzenden des Österreichischen Bulldog-Klubs Qualzuchtmerkmale aufweist. Der betroffene Hund darf demnach in Österreich nicht mehr ausgestellt werden. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Qualzucht und für die Gesundheit von Hunden und Katzen. Nun ist der Nationalrat gefordert, endlich seine Entschließung vom Dezember 2021 umzusetzen und der Qualzucht einen rechtlichen Riegel vorzuschieben.
Das Ausstellen von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen ist in Österreich verboten. Der Bulldog-Klub-Vorsitzende stellte in den vergangenen Jahren seinen qualzuchtbetroffenen Hund dennoch bei Hundeausstellungen in mehreren Bundesländern zur Schau. Nachdem er dafür einige Anzeigen erhalten hatte, wollte er den Spieß umdrehen und erstattete Klage wegen Kreditschädigung gegen den Anzeiger Walter Hohl, der sich seit Jahren intensiv für ein Ende der Qualzucht einsetzt. Die Klage ging aber nach hinten los: Neben Kosten für Verfahren, Gerichtsgutachter und Anwälte hat der Bulldog-Klub-Vorsitzende nun auch die gerichtliche Bestätigung, daß sein Hund etliche Qualzuchtmerkmale aufweist, darunter Brachycephalie, Kieferanomalie und übermäßige Faltenbildung.
Dieses Verfahren macht einige für die Qualzucht-Debatte wichtige Aspekte sichtbar:
* Die Kontrolle bei Hundeausstellungen funktioniert in Österreich nicht. […]
* Der Hund wurde bei den Ausstellungen mit Auszeichnungen geradezu überhäuft. […]
* Vertreter von Zuchtvereinen können aufgrund von Betriebsblindheit oder Rassenkult den Bezug zur Realität der Hundezucht verlieren. […]
Zur Zucht dürfte der Hund aber weiterhin eingesetzt werden, denn in Österreich ist zwar die Ausstellung qualzuchtbetroffener Tiere verboten, nicht aber die Zucht mit diesen Tieren. Dies liegt an einer unbefristeten „Übergangsbestimmung“ im Tierschutzgesetz. „Dieser unhaltbare Mißstand muß mit der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes behoben werden, die noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden soll“, fordert Nicolas Entrup, Geschäftsführer von Shifting Values. „Der Entwurf weist leider noch eine Reihe von Schwachstellen auf und setzt die 4-Parteien-Entschließung des Nationalrats vom Dez. 2021 nur teilweise um. Insbesondere muß die Qualzucht nach 19 Jahren ‚Übergangsfrist‘ jetzt endlich verboten werden – jede weitere Verlängerung der Übergangsfrist ist inakzeptabel und überdies verfassungswidrig“, betont Entrup.
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