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VfGH: Urteil gegen Vollspaltenböden

17.01.2024

Tierschutz Austria zu Vollspalten-Urteil des VfGH: VfGH kippt lange Übergangsfrist – Tierschutz Austria erfreut, daß das Verbot des Vollspaltenböden nicht auf den Sankt Nimmerleinstag hinausgeschoben wird.

OTS.at: Im zweiten Anlauf hat es funktioniert: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab am Montag einem Antrag der burgenländischen Landesregierung statt und kippte die lange Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht. Das Tierschutzgesetz war 2022 von der ÖVP-Grünen-Koalition beschlossen worden. Das beschlossene Verbot der harten Betonböden mit Spalten und ohne Stroheinstreu für die Schweinezucht gilt bereits seit 2023, für bestehende Anlagen wurde aber eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt. Das sollte den landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit geben und getätigte Investitionen schützen. Der VfGH stellte nun in seinem Urteil fest, daß die Übergangsdauer von 17 Jahren angesichts der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz sachlich nicht gerechtfertigt sei. Damit werde einseitig auf Investitionsschutz abgestellt.

„Die Mehrheit der Schweine wird in Österreich noch immer auf Vollspaltenböden gehalten. Diese bestehen aus Betonböden mit eingelassenen Spalten, durch die Kot und Urin abfließen und sich in einer unter den Spalten liegenden Güllegrube sammeln können. Somit leben Schweine auf Vollspaltenböden direkt über ihren eigenen Fäkalien. Die unvermeidbare Folge der aufsteigenden Ammoniakdämpfe sind gereizte Augen und Atemwege. Schweine haben einen extrem sensiblen Geruchssinn und sind z.B. als ausgebildete Trüffelschweine in der Lage Trüffel in bis zu 3 Meter Tiefe zu erschnüffeln. Auch sind Schweine intelligente und soziale Tiere, die als Lieblingsbeschäftigung mit ihren Nasen in der Erde oder Stroh umherwühlen. Die Vollspaltenbodenhaltung mißachtet alle diese Bedürfnisse. Die Tiere in der Vollspaltenbodenhaltung können also in keiner Weise ihren natürlichen Bedürfnissen nachkommen. Zusätzlich müssen sie dicht an dicht leben. Einem 85 kg Schwein in diese Haltungsform werden gerade einmal 0,55 m² Bodenfläche zur Verfügung gestellt“, informiert Dr.in Madeleine Petrovic.

Kein Wunder also, daß die Tiere derartig gestreßt sind, daß bei ihnen häufiger Magengeschwüre auftreten, als bei Schweinen, die auf Strohhaltung leben. Außerdem können unter extremen Streß leidende und kognitiv unterforderten Schweine schnell schädliche Verhaltensweisen entwickeln. Dazu gehört, daß sie Ohren und Schwänze der anderen Schweine abbeißen. Auch entwickeln Schweine in Vollspaltenbodenhaltung extrem häufig Gelenksentzündung. Eine Studie der Universität München hat herausgefunden, daß sogar bei fast 92 % aller untersuchten Schweine, die auf Vollspaltenboden gehalten wurden, Entzündungen an den Gelenken festgestellt werden konnten.

[…] Die Vollspaltenbodenhaltung ermöglicht kein angemessenes Schweineleben und ist eine Schande für Österreichs Landwirtschaft. Wem das Wohl der Schweine am Herzen liegt, sollte entweder ganz auf Schweinefleisch verzichten, oder zumindest nur Fleisch aus biologischer Haltung oder mit Tierschutz geprüft Siegel kaufen.“, so Petrovic entschlossen.

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