Aus für Vollspaltenboden: Das steckt wirklich dahinter
OTS.at: Tierschutzombudsstelle Wien erläutert Begriffe und Fristen rund um das „Verbot“ ab 2040
Als wesentliche Verbesserung für die Schweine und als Erfolg für den Tierschutz wurde der Öffentlichkeit das am Freitag verkündete „Aus für den Vollspaltenboden“ ab 2040 verkauft. Die Tierschutzombudsstelle Wien hat sich angeschaut, was tatsächlich dahintersteckt – und kann leider nicht in den Jubelchor einstimmen. „Dieses „endgültige Aus bis 2039“ entpuppt sich als Mogelpackung“, faßt die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy zusammen. „Das, was sich die BürgerInnen unter einem „Vollspaltenverbot“ vorstellen, ist leider nicht das, was für Österreichs Schweine nun zu erwarten ist.“
1.) Vollspalten – Teilspalten – ohne Spalten?
Was viele Menschen nicht wissen: Die Haltung auf Spalten über den eigenen Exkrementen kann verschiedene Namen haben. Wenn ein „Aus für Vollspaltenbuchten“ angekündigt wird, können die Schweine weiterhin in „Teilspaltenbuchten“ gehalten werden. Das bedeutet, daß der Stalluntergrund zum Teil aus Spaltenböden mit darunterliegendem Güllekanal und zum Teil aus geschlossenem Boden besteht. Ein Ende der Vollspaltenbuchten heißt somit keineswegs, daß fortan alle Schweine auf geschlossenen Böden mit Einstreu leben dürfen, wie es sich die ÖsterreicherInnen wünschen würden.
2.) Aus bis Ende 2039?
Daß mit 2040 ein konkretes Datum im Tierschutzpaket ergänzt wird, mit dem neue gesetzliche Mindeststandards in allen österreichischen Schweineställen gelten sollen, ist prinzipiell gut und wichtig. Ein verbindliches „Ausstiegsdatum“ aus der Haltung auf Spaltenböden generell ist das unter den derzeitigen Voraussetzungen jedoch nicht! Die neuen Regelungen für die Schweinehaltung, die ab 2040 gelten sollen, werden erst in den nächsten Jahren erarbeitet. [...]
Bis 2026 sollen die Haltungssysteme unter Berücksichtigung der ökonomischen und arbeitstechnischen Anforderungen fachlich begutachtet und politisch diskutiert und der neue, ab 2040 geltende Standard festgelegt werden. „Das kann also auch bedeuten, daß das ab 2023 für Neu- und Umbauten geltende System als „mindeststandardtauglich“ angesehen wird und die Schweine in Österreich somit auch weit nach 2040 ihr kurzes Leben noch immer auf harten Betonspalten über ihren eigenen Exkrementen verbringen“ erläutert Eva Persy.
3.) Investitionsschutz für neue alte Systeme
Neu ist der Investitionsschutz für Anlagen, die nach den ab 1. Jänner 2023 geltenden Regeln neu- oder umgebaut werden. Diese können unabhängig von dem angekündigten „Ausstiegsdatum“ Ende 2039 ab erstmaliger Inbetriebnahme der Haltungseinrichtung 23 Jahre lang betrieben werden. Das bedeutet konkret, daß selbst wenn die Regierung mit 2040 ein echtes Verbot aller Spaltenböden gesetzlich verankern würde, diese Anlagen noch Jahre oder gar Jahrzehnte weiter existieren dürften.
4.) Verbindliche Frist?
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