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PET: Keine Jagd ohne vernünftigen Grund

28.04.2021

Keine Jagd ohne vernünftigen Grund

wildbeimwild.com: In Deutschland ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Die Jagd an sich stellt keinen vernünftigen Grund zum Töten von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes dar! Vielmehr bedarf es für die Bejagung eines jeden Tieres eines vernünftigen Grundes.

Und obwohl es keinen vernünftigen Grund gibt Füchse zu töten, seltene Vogelarten zu jagen oder gar Haustiere zu erschießen, geschieht dies Tag für Tag. Jedes Jahr werden rund 400.000 Füchse, 2 Millionen Vögel und etwa 200.000 bis 300.000 Hauskatzen von Hobby-Jägern erschossen und anschließend als Abfall weggeworfen. Schätzungsweise einige Hundert Hunde werden pro Jahr im Rahmen des Jagdschutzes getötet.

Für die Besitzer ist das ein Trauma, insbesondere Kinder leiden massiv unter dem Verlust ihres „besten Freundes“. Trotzdem ist der Abschuß von Haustieren in den meisten Bundesländern erlaubt.

Es diene dem „Schutz des Wildes“ ebenso wie z.B. auch vor Wilderei, führt die einschlägige Regelung im Bundesjagdgesetz zum so genannten Jagdschutz aus.

Doch stimmt das auch? Geht von Haustieren tatsächlich eine Gefahr für das Wild aus? Dieser Frage ist die Rechtsanwältin Christina Patt von der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. – kurz DJGT – nachgegangen. Sie kommt gemeinsam mit ihrer Co-Autorin Rechtsanwältin Ellen Apitz in ihrer umfassenden Untersuchung zum Ergebnis, daß der Abschuß von Haustieren unverhältnismäßig und rechtswidrig ist….

Ein weiterer Kritikpunkt in der Stellungnahme ist, daß nirgends genau definiert ist, wann ein Hund oder eine Katze als „wildernd“ zu bezeichnen ist. Davon wird oftmals schon pauschal ausgegangen, sobald sich eine Katze 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude bewegt. Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast plant sogar, jede Katze, die sich mehr als 300 m vom nächsten Wohnhaus befindet, grundsätzlich als „wildernd“ zu bezeichnen – egal, ob sie es tut oder nicht.

Hier geht’s zur Petition „Keine Jagd ohne vernünftigen Grund“

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