Innenminister Karl Nehammer will offenbar keine Verantwortung übernehmen, nach wie vor keine gesetzliche Grundlage für Abberaumung gegeben
APA-OTS, 15.12.20: In knapp einem Monat, von 18. bis 25. Januar 2021, soll der Eintragungszeitraum für drei Volksbegehren in Österreich plangemäß stattfinden. Seit Wochen appelliert das Tierschutzvolksbegehren an die Bundesregierung, angesichts der Corona-Situation klare Rahmenbedingungen zu schaffen - bislang ohne Erfolg. Es ist daher völlig offen, ob die Bevölkerung demnächst in die Gemeindestuben stürmen soll und kann oder besser nicht.
Angesichts der Warnungen von Bundeskanzler Sebastian Kurz, daß Österreich vor einer 3. Corona-Welle im Januar stehen würde, die noch heftiger ausfallen könnte als die zweite Welle im November, offenbart die Nicht-Kommunikation des zuständigen Innenministers Karl Nehammer immer deutlicher ein politisches Versagen. Erneut appelliert das Tierschutzvolksbegehren daher an die Bundesregierung nun endlich für Klarheit zu sorgen.
Laut einer Stellungnahme des Innenministeriums kann eine Entscheidung über die allfällige Abberaumung des Volksbegehrens aus heutiger Sicht erst 14 Tage vor dem Eintragungszeitraum erfolgen, da derzeit keine Rechtsgrundlage für eine solche vorliegen würde. Es ist nach Meinung der Initiatoren absolut unzumutbar, daß man bis zum letzten Moment damit wartet, den Menschen zu sagen ob sie unterschreiben können oder nicht.
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PS: Gleiches gilt leider auch für das für denselben Zeitraum anberaumte „Volksbegehren für Impffreiheit“ von Dr. Rudolf Gehring!