Zürich: Fuchs gerät in verbotenes Tellereisen
wildbeimwild.com: Der Jagdaufseher mußte das leidende Wildtier erlösen. Das Tellereisen aufgestellt hatte ein Hausbesitzer, der nun angezeigt wurde.
Was der Jagdaufseher am 7.10.2020 in einem Wohnquartier im Gebiet Marthalen-Rheinau antrifft, ist schockierend: Ein Fuchs ist in einer Totschlagfalle eingeklemmt, seine Augen sind rot unterlaufen. Er erlöst das Tier von seinen Qualen.
Ihm sei ein Fuchs mit einem „Kragen um den Hals“ gemeldet worden, sagt der Jagdaufseher der Andelfinger Zeitung... Es sei gräßlich gewesen, sagt der Aufseher. So etwas könne man sich nicht vorstellen. Nun beschäftigt er die Kantonspolizei Zürich: Es sei eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Jagd- und das Tierschutzgesetz eingegangen.
Die Tretfalle, die zum Einsatz kam, ist besonders grausam, weil sie das Tier nicht tötet, sondern nur einklemmt. Die im Garten ausgelegte Schnappfalle hatte Zacken. Was mit dieser passiert ist, weiß der Jagdaufseher nicht.
Tellereisen und alle Fallen außer Kastenfallen für die Jagd sind seit dem 1. April 1988 in der Schweiz verboten. Das Gesetz, das im Juni 1986 von den eidgenössischen Räten verabschiedet wurde, ersetzte den alten Erlaß aus dem Jahre 1925. In Deutschland sind diese Fallen in den meisten Bundesländern immer noch erlaubt! In Österreich ist Jagdrecht noch immer Ländersache, in OÖ z.B. sind Fangeisen im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März zulässig!