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ANIMAL SPIRIT - Newsletter vom 19.06.2017

6-facher Tier-Zuwachs am Gnadenhof Hendlberg

19.06.2017

1. Heutige APA-OTS: Eselbaby „Aurora“ seit heute auf der Welt

Nach schier endlos scheinender Schwangerschaft hat Eselstute Amelie heute ihr gesundes Stutfohlen zur Welt gebracht.

Seit Wochen und Monaten haben wir auf diesen besonderen Tag gewartet, letzte Nacht war es dann endlich soweit: Unsere brave Eselstute Amelie, die wir erst letzten Herbst - trächtig vom gemeinsam mit ihr geretteten Eselhengst Schecki - vor dem Schlachter freigekauft hatten, hat heute frühmorgens am Gnadenhof Hendlberg ganz alleine und ohne zuvor irgendwelche Anzeichen gezeigt zu haben, das süße gescheckte Stutfohlen „Aurora“ zur Welt gebracht. Es ist wohlauf und gesund und beide dürfen die ersten Tage in ihrer geräumigen Box bleiben, bevor sie mit den anderen auf die Weide können.

Lesen Sie HIER die ganze OTS-Aussendung!

2. Dramatische Rettung von Tierfreunden: 2 ausrangierten Legehennen ist Flucht bei der Verladung von der Tierfabrik zum Schlachthof gelungen! Allerdings wurde bei dieser „Flucht“ eines der beiden Hühner von einem Hund erwischt und am Bein verletzt. Jetzt sind beide sicher am Gnadenhof Hendlberg untergebracht und wir behandeln das kranke Tier jeden Tag und hoffen, daß sie bald zu den anderen in den Auslauf dürfen.

3. Drei freigekaufte Kaninchen: Letztes Wochenende wurden uns auch noch Eden, Marlon und Liv von einer tierlieben Familie aus Baden aus Masthaltung gebracht, die sie zuvor von einer Züchterin vor dem Schlachttod freigekauft hatten. Die „Züchterin“ hatte aufgrund des kürzlich beschlossenen Inserate-Verbotes von lebenden Tieren im Internet beschlossen, ihre Fleischkaninchenvermehrung aufzulösen und wollte die drei schlachten – gottseidank konnten sie noch gerettet werden. Sie sind ausgesprochen hübsche junge Damen und werden sich in unserem riesigen Freigehege sicherlich sehr wohl fühlen.

Wer für Aurora oder eines der anderen Tiere eine Patenschaft übernehmen will, meldet sich bitte unter (+43) 02774-29330 oder bei eva@animal-spirit.at.

Tierschutz-Themen: 

Fall Aiderbichl: Bundesländer verklagen die Stiftung

19.06.2017

Kurier.at (14.6.2017): Wegen Millionen-Erbschaft: Bundesländer verklagen die Aiderbichl-Stiftung

Oberösterreich und Salzburg hätten demnach mehr als 1,3 Millionen Euro von verstorbenem Tierfreund erben sollen.

"Gnadenhof, Gier und Geld." So faßte Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler Anfang November die Causa rund um den Gnadenhof in Maria Schmolln (Bezirk Braunau, OÖ) zusammen. Der Ankläger sprach von einem regelrechten "Stelldichein der heimischen Tierschützer-Szene" am Hof von Millionär Gerd Viebig, um an finanzielle Mittel zu kommen.

Die Verwendung des Vermögens, das Gut Aiderbichl nach Viebigs Tod im November 2011 wie auch den Hof geerbt hatte, zu Lebzeiten des Tierfreunds beschäftigte damals das Landesgericht Ried. Der frühere Gutsverwalter Günther S. und seine Schwester Karin K. sind wegen schweren Betrugs bzw. Veruntreuung zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen hunderttausende Euro aus dem Vermögen des verstorbenen Besitzers zweckentfremdet haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, das Rechtsmittelverfahren läuft nach wie vor.

Die Querelen rund um das Viebig-Vermögen sind damit aber noch nicht zu Ende. Anfang April haben die Bundesländer Oberösterreich und Salzburg eine Erbschaftsklage gegen die Gut Aiderbichl Privatstiftung wegen mehr als 1,3 Millionen Euro beim Landesgericht Salzburg eingebracht. Den Gebietskörperschaften sei im Herbst 2016 bekannt geworden, dass das Testament zugunsten der Aiderbichl-Stiftung "verfälscht bzw. unterschoben" worden sei. So steht es in der Klageschrift, die dem KURIER vorliegt.

Die Klage bezieht sich auf ein Testament im Juni 2006, indem Viebig die beiden Bundesländer je zur Hälfte als Erben seines Vermögens eingesetzt habe. Ende Juli 2010 habe er dann ein weiteres Testament unterschrieben, mit dem alle bisherigen widerrufen worden seien – zum Nachteil der Länder und eines Tierschutzvereins, der die Liegenschaft übernehmen hätte sollen.

"Viebig nicht anwesend"

Der im November 2011 verstorbene Gerd Viebig sei nicht anwesend gewesen, als die drei Testamentszeugen ihre Unterschrift leisteten, beanstandet der Anwalt der Länder, Franz Haunschmidt. Er beruft sich unter anderem auf eine eidesstattliche Erklärung von Viebigs damaliger Haushälterin. "Daraus ergeben sich Bedenken, ob das Testament ordnungsgemäß zustande gekommen ist", sagt Haunschmidt.

Die beschuldigte Stiftung bestreitet die Vorwürfe über ihren Anwalt Gerhard Lebitsch "zur Gänze". Die Klage entspreche nicht den Tatsachen, heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme. "Es hat in Details ein paar widersprüchliche Zeugenaussagen gegeben", sagt Lebitsch. Aus den Einvernahmeprotokollen gehe aber klar heraus, daß das Testament rechtmäßig zustande gekommen sei.

Das Landesgericht Salzburg hat die Klage der beiden Bundesländer zugelassen, wie Mediensprecher Peter Egger bestätigt. Der erste Verhandlungstermin vergangenen Donnerstag sei allerdings bereits nach etwas mehr als zehn Minuten zu Ende gewesen. "Die klagenden Parteien haben die Unterbrechung des Zivilprozesses bis zur rechtskräftigen Entscheidung in einem bei der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) anhängigen Ermittlungsverfahren beantragt", sagt Egger. Das Gericht habe dem Antrag stattgegeben. Der Prozeß liegt damit auf Eis.

6,6 Mio. Euro Schaden

Im Verfahren der WKStA droht den "Aiderbichlern" weitaus größeres Ungemach. "Konkret prüfen wir, ob durch Täuschung eine Schenkung erfolgt ist, eine Erbschaft betrügerisch erlangt und Spendengelder zweckwidrig verwendet wurden", sagt Sprecher René Ruprecht. Ermittelt werde gegen vier Personen aus dem Umfeld der Aiderbichl-Stiftung, darunter Gründer Michael Aufhauser und Geschäfsführer Dieter Ehrengruber. Der Gesamtschaden, von dem die WKStA ausgeht, beläuft sich auf mindestens 6,6 Millionen Euro. Ruprecht spricht von einem Zwischenstand: "Die Ermittlungen laufen noch."

Laufende Ermittlungen: Schatten über dem "Tierparadies"

Erste Kratzer bekam das Image von Gut Aiderbichl als „Tierparadies“ im April 2015. Damals wurden die anfangs von der Staatsanwaltschaft Ried geführten Ermittlungen  rund um das mutmaßlich unrechtmäßige Testament von Gerd Viebig zugunsten der Aiderbichl-Stiftung bekannt. Im März 2016 tauchten  weitere Medienberichte auf, zum Beispiel über eine Katzenliebhaberin aus Niederösterreich, die sich von den Aiderbichl-Chefs Michael Aufhauser und Dieter Ehrengruber betrogen fühlte. Die beiden stellten die Vorwürfe stets in Abrede.

Tierschutz-Themen: 

2 tödliche „Unfälle“ professioneller Tiermörder

19.06.2017

proplanta.de: Erfahrener Jäger erschießt sich versehentlich selbst

1. Ein Jäger hat sich in Sachsen-Anhalt mit seinem eigenen Gewehr ins Knie geschossen und ist verblutet.

Nach ersten Erkenntnissen löste sich der tödliche Schuß, als der 76 Jahre alte Mann am frühen Dienstagmorgen nach der Jagd mit der Waffe aus seinem Auto ausstieg, wie die Polizei mitteilte. In kürzester Zeit habe der Mann sehr viel Blut verloren. Der 76-Jährige habe zwar noch selbst den Notruf gewählt und mit den Beamten gesprochen, hieß es. Das Gespräch brach jedoch ab und der Mann war nicht mehr erreichbar. Die alarmierten Polizisten fuhren samt Rettungswagen zum Ortsteil Kusey in der Altmark, konnten jedoch nicht mehr helfen. Der 76-Jährige starb noch vor Ort. Um den Hergang aufzuklären, werden laut Polizei nun Zeugen befragt. Zudem solle die Waffe untersucht werden.

Tierschutz-Themen: 

Torero von Bullen aufgespießt und getötet

19.06.2017

bz-berlin.de: Stierkampf: Torero von Bullen aufgespießt und getötet

2. Der spanische Torero Ivan Fandiño ist von einem Bullen mit den Hörnern aufgespießt und tödlich verletzt worden. Der Vorfall ereignete sich Medienberichten zufolge am Samstag in der Stierkampfarena von Aire-sur-l’Adour im Südwesten Frankreichs. Ähnliche „Corrida”-Unglücke gab es in der Vergangenheit schon in mehreren Ländern, in Frankreich wurde der bislang letzte Tod eines Toreros laut dem Sender France Info aber im Jahr 1921 verzeichnet.

Schon mehrfach beim Stierkampf verletzt

Laut der Regionalzeitung „Sud Ouest” stolperte der 36-jährige Ivan Fandiño in der Arena über sein eigenes Tuch und wurde so zur leichten Beute für den verletzten Bullen. Dessen Hörner bohrten sich von in den Oberkörper des bekannten Matadors, verletzten die Lunge. Fandiño war bereits 2011 und 2014 bei Stierkämpfen schwer verletzt worden. Auf dem Weg ins rund 30 Kilometer entfernte Krankenhaus erlitt Fandiño den Berichten zufolge zwei Herzstillstände. Er starb noch vor der Ankunft in der Klinik.

Zuvor noch einen anderen Stier getötet

Kurz zuvor hatte der Torero in der Arena noch triumphiert, als er einen anderen Stier besiegt und ihm das Ohr abgeschnitten hatte. Gerade im französischen Baskenland und in Spanien wird seit Jahren über die Stierkampftradition gestritten. Für viele ist die „Corrida” eine Kunst und ein Nationalsymbol. Für Gegner des Brauchtums ist das umstrittene Spektakel schlichtweg brutale Tierquälerei, bei der die Stiere oft zu Tode gefoltert werden.

Tierschutz-Themen: 

Satire: Schinken heißt jetzt „Schweinearsch“

19.06.2017

Welt.de: EU-Urteil – Schinken heißt jetzt „Schweinearsch“

Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil, das die Bezeichnung Hafermilch oder Tofuwurst wegen Konsumenten-Täuschung verbietet, erweitert: Auch nicht vegetarische Lebensmittel müssen anders heißen.

Freude bei Veganern, Vegetariern, Frutariern sowie Menschen mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitsempfinden: Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil, wonach Produkte wie Sojabutter oder Veggiekäse wegen Irreführung des Käufers zukünftig nicht mehr unter diesen Namen verkauft werden dürfen, um einen Passus erweitert. Nach nachdenklichen Blicken auf ihre mit Bärchenwurst und Fleischsalat belegten Mittagsstullen waren die Richter zu dem Schluß gekommen, daß auch Lebensmittel mit tierischer Beteiligung möglicherweise irreführend deklariert sein könnten.

Kunden müssen sich an neue Namen gewöhnen

„Wenn wir wirklich ganz konsequent sein wollen, müssen wir auch auf eine korrekte Bezeichnung von nicht vegetarischem oder nicht veganem Essen bestehen“, so der Europäische Gerichtshof. Aus diesem Grund werden Konsumenten im EU-Raum demnächst eine kleine Überraschung erleben, wenn sie im Supermarkt in die Regale schauen. Viele Produkte bekommen nämlich einen neuen, korrekten Namen, der niemandem mehr eine Illusion darüber läßt, was er da eigentlich ißt.

Milch, Eier und Faschiertes betroffen

So hat der Europäische Gerichtshof unter anderem entschieden, daß Milch in Wirklichkeit Ergebnis einer „Eutersekretion“ ist und Joghurt demnach „bakterienbefallenes vergorenes Eutersekret“ heißen muß. Schinken wird künftig nur noch als „Schweinearsch“ deklariert den Weg in die Läden finden, auf Fischfrikadellen-Packungen muß „Panade mit irgendwas“ stehen, und Hackepeter sollte den korrekten Vornamen des verwendeten Tieres tragen. „Nicht alle heißen ja wohl Peter“, stellt das Gericht dazu fest.

Auch Eier dürfen künftig nicht mehr unter diesem irreführenden Namen angeboten werden, sondern firmieren ab sofort als „abgetriebener Hühnerembryo“. Die europäischen Richter: „Man könnte fälschlicherweise denken, ‚Eier‘ seien das Produkt von Eierköpfen – und sie mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshof verwechseln!“

Tierschutz-Themen: 

Datum: 

Montag, 19. Juni 2017