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"Kurban Bayrami" und Welt-Tierschutztag

03.10.2014

"Kurban Bayrami" beginnt heuer am Welt-Tierschutztag! Das islamische Schächt-Opferfest "Kurbam Bayrami" findet in diesem Jahr vom 4. bis 7. Oktober 2014 statt. Von Ulrich Dittmann Siehe dazu auch unsere heutige Presseaussendung. "Diesem archaischen Tun liegt im Judentum die Erzählung derBeinahe-Opferung Isaaks (Genesis 22,1-19) durch Abraham, oder im Islam das Gedenken an den Propheten Ibrahim zugrunde, der bereit war, seinen Sohn Ismail für Allah zu opfern. Nach islamischem Glauben sollte jeder wirtschaftlich Bessergestellte ein Opfer bringen. Als Opfertiere dienen Schafe, Rinder oder Kamele. In Deutschland leben über 3,3 Millionen Bürger islamischen Glaubens (in Österreich ca. eine halbe Million). Sei es aus Unkenntnis oder Gewohnheit - einige von ihnen halten sich nicht an das in Deutschland bestehende generelle Betäubungsgebot und schlachten Tiere ganzjährig - aber insbesondere anläßlich des "Kurban Bayrami Opfer-Festes" - ohne jegliche Betäubung. Ein solches betäubungsloses Schächten von warmblütigen Wirbeltieren ist aber als bewußte und vorsätzliche grauenhafte Tierquälerei einzustufen - sonst wäre diese Tötungsart nicht laut regulärem Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten. (Anm.: im politisch über-korrekten Österreich gilt seit 2005 die absurde Ausnahmeregelung im § 32 TSchG, daß für "rituelle", also religiöse, Schlachtungen Tiere erst unmittelbar nach dem Kehlschnitt betäubt werden müssen - sog. „Post-cut Stunning“ - eine völlig sinnlose und gesetzlich legitimierte schwere Tierquälerei!). Ein harmonisches Zusammenleben aller Bevölkerungsschichten kann jedoch nur gedeihen, wenn solche Tierschindereien unterlassen - eine hier geltende Verfassungsethik und allgemein gültige Gesetze respektiert - werden. Eine „In-Ohnmacht-Versetzung" der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten auch als absolut religionskonform angesehen – ebenso mittlerweile auch eine gottgefällige Geldspende, gegeben an Arme. Es bestünde also für Muslime keinerlei Grund, betäubungslos zu schächten. Polizei und Ordnungsämter sind angewiesen im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen auf Bauernhöfen und Schäfereien, oder in Feld und Flur) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachzugehen. Weitere Informationen: www.pro-iure-animalis.de/schaechten sowie der Sonderdruck Schächten. Nachtrag: Der erste Tag des islamischen Schächt-Opferfestes fällt in diesem Jahr makaberer Weise exakt auf den 4. Oktober 2014, eben den Welttierschutztag... Das heißt also, an dem Tag, an dem weltweit zum Schutze der Tiere aufgerufen wird, werden weltweit zugleich massenweise Tiere brutalst betäubungslos abgemetzelt..." Siehe auch "Für die Tiere hat der Teufel eine Menschenfratze"

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