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Ö: Tierschutz-Gesetznovelle - Kritik

19.07.2024

Neue Tierschutz-Gesetznovelle

Eigenbericht: Es ist soweit, die Tierschutznovelle wurde jüngst im österr. Nationalrat beschlossen. Hier einige der Neuerungen:

Es wird eine Kommission zur Beurteilung von Qualzuchtmerkmalen eingerichtet, man kann nur hoffen, daß sie ihre Arbeit so bald wie möglich aufnimmt, um weiteres Leid bei z.B. englischen oder französischen Bulldoggen zu verhindern.

Leider bezieht sich jedoch das Qualzuchtverbot ausschließlich auf Haustiere; Nutztiere werden links liegengelassen, dabei gibt es z.B. bei den Geflügelzuchten genau solche Qualzuchtmerkmale: viele Puten und Hühner sind auf extrem schnelles Wachstum der Brustmuskulatur selektiert und können ihr Körpergewicht kaum noch stemmen, was zu verkrüppelten Beinen, Sehnenabgleitungen, etc. führt (siehe Foto) – wenn das keine Qualzucht ist, was dann? Oder die Legehybridhennen, die so überzüchtet sind, daß sie jeden Tag ein Ei legen müssen – eine extreme Herausforderung und Anstrengung für den Organismus eines kleinen Huhns. Die meisten sind im Alter von etwas mehr als einem Jahr körperlich so ausgepumpt, daß sie krank oder schwach werden und „unrentabel“ für eine weitere Legeperiode werden und zum Schlachter gehen. Oder die Milchkühe, besonders bestimmter Hochleistungsrassen, die aufgrund ihrer riesigen Euter kaum noch stehen, geschweige denn ein paar Schritte gehen können…

Hier hat der Gesetzgeber also wieder einmal die tierische „Zweiklassen-Gesellschaft“ perpetuiert: Nutztier vs. Haustier.

Weiters wird ab 1. Juli 2026 ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden, Amphibien, Reptilien und auch Papageienvögel vorgeschrieben - für erfahrene und verantwortungsvolle HundehalterInnen wieder eine sinnlose bürokratische Schikane! Dadurch sollen angeblich „Spontankäufe“ der betroffenen Tiere verhindert werden. Hier wird sich erst weisen, wie gut und fundiert diese Kurse gestaltet werden und vor allem, ob sich da nicht wieder „Freunderlwirtschaft“ bei der Vergabe der Ausbildungskonzessionen einschleicht, denn die Kursveranstalter können mit gesicherten Einkünften rechnen.

Positiv ist das Haltungsverbot von Kamelen, Kamelartigen und Büffeln in Zirkussen zu bewerten – da kann ja von artgerechter Haltung wirklich keine Rede sein!

Wieder wurde die Gelegenheit versäumt, bezüglich des Verbotes von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung konkrete, stark verkürzte Fristen zu setzen und auch die viel zu langen Tiertransporte fanden leider keinen entsprechenden Niederschlag in der Novelle.

Insgesamt also kein allzu großer Durchbruch…

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