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Schonzeit für Beutgreifer gefordert

08.03.2023

Tierschutz Austria: Forderung nach Schonzeit für kleine Beutegreifer - NÖ Jagdgesetz erlaubt immer noch ganzjährige Bejagung von kleinen Beutegreifern

OTS.at: Noch immer dürfen im Niederösterreichischen Jagdrecht, besonders kleine Beutegreifer wie Füchse, Marderhunde, Waldiltisse, Steinmarder, Wildkaninchen und das Wiesel zu jeder Jahreszeit geschossen werden. Die Leitragenden sind dabei nicht nur die getöteten Tiere, sondern auch die hinterbliebenen Jungtiere, deren Schicksal mit dem Tod der Mutter besiegelt ist: Hunger, Durst und Kälte.

„Keine Schonfrist für kleine Beutegreifer ist nicht nur grausam, sondern auch verfassungswidrig, da das Jagdgesetz zwar Jäger dazu ermächtig jagdbare Tiere weidgerecht zu töten, aber keine Ermächtigung gibt Jungtiere im Bau verenden zu lassen,“ sagt MMag. Drin. Madeleine Petrovic Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins.

Zu den Gründen der nicht vorhandenen Schonzeit – bezeichnet den Zeitraum, in dem die Jagd auf Wildtiere durch das Jagdrecht gesetzlich verboten ist – zählt die Betrachtung der Beutegreifer als Konkurrenz. Doch gerade in der Nachwuchszeit sind die Jungtiere die Leidtragenden. „Allein im Jahr 2022 kamen über zwanzig Fuchsbabys, deren Elterntiere nicht mehr auftauchten und ohne uns qualvoll verdurstet, verhungert oder erfroren wären, ins Tierschutzhaus in Vösendorf. Deshalb braucht es unbedingt eine Schonzeit bzw. Mutterschutz für alle Wildtiere. Wir fordern daher, daß das Töten von Wildtieren in jenen Zeiten verboten ist, in denen sie Junge zu versorgen haben, die im Falle eines Abschusses von Mutter- bzw. Elterntieren qualvoll verenden würden. Auch der Nachwuchs muß, bis er selbständig überlebensfähig ist, unter Schonzeit gestellt sein,“ konstatiert Petrovic.

Siehe dazu auch wildtierschutz-deutschland.de: Blick hinter die Kulissen der Jagd in einer Niederwildregion

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