Ein Vorfall vor 3 Wochen bei Altlengbach (NÖ), dem nun eine Strafverfügung über 100,- € oder 7 Std. Arrest (!) gegen ANIMAL SPIRIT-Obmann Dr. Franz-J. Plank nach dem NÖ Hundehaltegesetz folgte: Uns wurde von einer freilaufenden, schwer bewaffneten Polizeibeamtin vorgeworfen, Sammy (auch bekannt aus unserem jüngsten mailing über Thailands Straßenhunde) dürfe am privaten Parkplatz eines Supermarktes nur mit Maulkorb oder Leine spazieren gehen, was aber nicht richtig ist - siehe unser nachfolgender EINSPRUCH: "Keine der mir zur Last gelegten „Vergehen“ ist zutreffend. Ich habe mich mit meinem Hund Sammy weder im Ortsgebiet, noch an einem „öffentlichen Ort“ befunden, wonach das von Ihnen zitierte NÖ Hundehaltegesetz wirksam geworden wäre. Vielmehr befanden wir uns am PRIVATEN Parkplatz des UNI-Marktes, AUSSERHALB des Ortsgebietes von Altlengbach, neben einer ausgedehnten Wiesenfläche, wo Sammy schon mehrmals ungestört freien Auslauf genießen durfte, wie es außerhalb des Ortsgebietes ja erlaubt ist. Anzumerken wäre in dem Fall noch, daß die Polizeibeamtin, die an diesem 23.3.2015 die Anzeige gegen mich verfaßt hat, für den Anlaßfall unverhältnismäßig aggressiv agiert hat. Nicht nur, daß sie über den – oben geschilderten - Sachverhalt und somit die Gesetzeslage unkundig war, hat sie (nachdem Sammy problemlos in mein Auto gesprungen war) zunächst eine Strafe von 25,- € verlangt und – als ich sie nach dem Grund gefragt habe – diese gleich auf 60,- € erhöht, wonach ich ihr erklärte, daß ich mich in diesem Fall lieber anzeigen lassen und das dann beeinspruchen würde. Sie hat zudem diesem, an sich lächerlichen, Vorfall (der Hund war ja selbst für Hunde-Laien ersichtlich ausgesprochen gutmütig und somit ungefährlich) unangemessen viel Nachdruck und eben Aggressivität beigemengt, eine Tatsache, die einem unbewaffneten Bürger - angesichts tlw. ausartender Übergriffe von mit potentiell tödlichen Waffen ausgerüsteten BeamtInnen – durchaus Sorgen bereiten kann." Dr. Franz-Joseph Plank PS: Anzufügen wäre noch, zu hinterfragen, wie sinnvoll derartige am grünen Tisch und zumeist von artgerechter Tierhaltung ahnungslosen Beamten gemachte Gesetze sind. Kann man einfach sämtliche Hunde - vom Schoßhund bis zur Dogge, vom Schmuse- bis zum sog. "Kampf"-Hund - über einen Kamm scheren? Und geht nicht die größte Gefahr wieder einmal v.a. vom "oberen Ende der Leine", also vom Halter aus? Aber es ist halt offensichtlich viel einfacher, sich an sterilen Paragraphen festzuhalten, als vor Ort und individuell zu entscheiden, was im jeweiligen Fall das Richtige wäre...
15.04.2015