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Schächtverbot in Wallonie und Slowenien!

28.08.2019

Kommentar von Ulrich Dittmann zum Artikel: „Schächten in der Wallonie künftig verboten: Eingriff in Religionsfreiheit oder Tierschutz?“

„Das Verbot des betäubungslosen Schächtens, das nun auch in der Wallonie in Kraft tritt, ist ein weiteres Zeichen dafür, daß die Religionsfreiheit europaweit unter Beschuß ist“, sagte Josef Schuster, seines Zeichens Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland (ZJD). Der Vorsitzende der Tierschutzorganisation Gaia, Michel Vandenbosch, widerspricht und bringt es auf den Punkt: Er betont, daß es nicht um Eingriffe in die Religionsfreiheit gehe, sondern um den Tierschutz. Die Reaktion einiger religiöser Führer seien übertrieben. Die Gesetze seien in demokratischen Prozessen mit großer Mehrheit und Stimmen aus allen Parteien beschlossen worden. „Das ist kein Gesetz, das das rituelle Schlachten verbietet, sondern nur das Schlachten ohne vorherige Betäubung“.

Schuster, das ist der vom ZJD, der seit Jahren nach schlicht volksverdummender Manier Narrenfreiheit und Sonderrechte für archaisches, grauenvolles, betäubungsloses Abmetzeln von Tieren, als "Religion" einfordert. Übelste Tierquälerei soll unabdingbarer Bestandteil einer Religion sein? Was ist das für eine lebensverachtende "Religion" die dies angeblich einfordert und keine Qualminderung beim Schlachten gestatten soll?

Seine Hoffnung „… daß der Europäische Gerichtshof das Verbot aufhebe…“ wird sich kaum erfüllen. Siehe Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg/EGMR (Application no.274 177 95). Ein Verbot des Schlachtens ohne Betäubung verstößt nicht gegen Religionsfreiheit. Rituelles Schlachten ist kein Gottesdienst. Der französische Staat hatte der Vereinigung Chaáre Shalom ve Tesedek, einer jüdisch-orthodoxen Gruppe nicht erlaubt zu schächten, d.h. betäubungslos zu schlachten. Der EGMR sah darin keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit…

Es gilt, daß eine hilflose westeuropäische Politik aus unverständlicher serviler Duldungsstarre endlich erwacht und nicht weiterhin fortschrittlicher, ethisch begründeter Tierschutz im Würgegriff fanatischer, extremistischer Schächtpropagandisten verröchelt. Und entsprechend ist auch das Gesetz in der Wallonie zu interpretieren und zu werten: „Das Verbot des betäubungslosen Schächtens, das nun auch in der Wallonie in Kraft tritt, ist ein weiteres Zeichen dafür, daß ernsthafter  Tierschutz europaweit mehr und mehr Einzug hält“.

Übel, übel, wenn ein Schuster vom ZJD das nicht so erkennen mag.  Denn es sind ja nicht DIE Juden, die diese ekelerregende Tierquälerei zwingend mit „Religion“ verbinden – sondern nur einige Ewiggestrige. Enttäuschend und beschämend, daß Schuster sich wider alle Vernunft vor den Karren dieser spannen läßt.

So sei abschließend auch Samuel Dombrowski, Düsseldorf, KZ-Überlebender, zitiert, mit dem ich lange Zeit bis zu seinem Ableben im Tierschutz zusammenarbeiten durfte: “Das Schächtproblem ist wie eine Eiterbeule die nicht abheilen wird, solange Tiere ohne Betäubung qualvoll getötet werden.“

Siehe auch: Slowenien: Verfassungsgericht verbietet Halal-Schlachtung

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