Kurban Bayrami geht wieder los!
(siehe dazu auch unsere APA-OTS-Presseaussendung "Betäubungsloses Schächten gehört AUSNAHMSLOS verboten!")
Vom 31.7.2020 - 3.8.2020 findet wieder das diesjährige Islamische Opferfest (auch "Kurban Bayrami") statt, dessen Höhepunkt es ist, Tiere zu opfern – also meist betäubungslos zu schächten. Keine Religionsschrift - auch nicht der Koran - fordern die Betäubungslosigkeit der Tiere. Betäubtes Schächten entspricht freier Religionsausübung.
Gerne wird - nicht nur von den Schächtbegehrern, sondern auch von den Politikern Deutschlands und Österreichs - dieses grausame Abmetzeln der Tiere ohne jegliche Qualminderung als freie Religionsausübung dargestellt, die lt. Grundgesetz bzw. Verfassung garantiert ist. Dieser Passus – Religionsfreiheit laut Grundgesetz – wurde eigentlich deswegen aufgenommen, falls jemand wegen seines Glaubens verfolgt wird, nichts weiter! Inzwischen aber dient dies der Legitimation für grausamste vorsätzliche Tierquälerei!
Es sollten möglichst Viele an die für Tierschutz zuständigen Minister/Senatoren schreiben und fordern, daß keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Weiterhin an die jeweiligen Innenminister, damit während dieses Opferfestes verstärkte Polizeikontrollen stattfinden, um illegales Schächten zu verhindern, zu unterbinden, zu beenden.
Außerdem ist es wichtig, die Medien aufzufordern, öffentlich unsere Gäste auf die Betäubungspflicht hinzuweisen. Außerdem hat Religionsausübung nichts mit Fleischverzehr zu tun, denn keine Religion zwingt die Gläubigen überhaupt Fleisch zu essen.
Man kann auch noch an die Kanzlerin/den Kanzler und an Minister für Integration schreiben. Aber für Merkel sind das ja "nur Tiere" und für sie ist die Abschaffung dieses grausamen Gemetzels wie vor über 2.000 Jahren angeblich "alternativlos", ein gerne von ihr gebrauchter Vorwand. Auch die Bundesbeauftragte für Integration bemüht sich nicht gerade um Integration unserer muslimischen "Gäste" in Deutschland und damit an das sich Anpassen und Akzeptieren unserer Gesetze.
Bedenkt bitte, es gibt diese vom TierSchG geforderten "zwingenden Vorschriften" nicht. Wenn unsere Politiker verantwortungsvoll handeln würden, müßte es denen schon lange ein dringendes Bedürfnis sein, diesen nicht berechtigten Ausnahme-Paragraphen ersatzlos zu streichen!