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Schächter verklagt Tierschutz

16.09.2020

Türkischer Schächter verklagt RespekTiere!

Mitte August haben wir mittels eines anonym zugespielten Videos darüber berichtet, wie ein türkischer Tier-Schächter aus Laaben, Bezirk St. Pölten-Land seine Tiere nicht nur schwer mißhandelt, sondern auch gesetzwidrig agiert hat. ANIMAL SPIRIT und RespekTiere haben daher gleichzeitig sowohl dieses Videomaterial als auch eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft St. Pölten geschickt. Daraufhin hat sich sogar Landesrat Waldhäusl (FPÖ) dazu geäußert (siehe OTS vom 19.8.2020), allerdings ist seither nicht allzu viel passiert. Auch ein weiterführendes Schreiben von ANIMAL SPIRIT an Waldhäusl blieb bis dato unbeantwortet. Dafür ist nun eine Gegenanzeige dieses brutalen Schächters an RespekTiere eingetrudelt:

Brutaler Schächter verklagt RespekTiere!
Dieser Tage traf ein RSA-Brief ein; solches Postwerk verheißt fast nie Gutes - aber der Brief schlug dann doch dem Fass den Boden aus! Tatsächlich verklagt jener Schächter, von welchem wir hoch brisantes Video-Material veröffentlichten, Material, das dem Vernehmen nach eine völlig illegale Schächtung zeigte, nun im Umkehrschluß Tom von RespekTiere...

Es geht dabei um 'Besitzstörung' und eine Summe von letztendlich mehr alles in allem mehr als 1.600 Euro, welche natürlich äußerst schmerzvoll zu bezahlen wäre - vor allem auch deshalb, weil besagter Wüterich drei TierschützerInnen vor einigen Wochen auf unfaßbare Art und Weise, völlig blutüberströmt und mit irrem Blick, attackiert und bedroht hatte; nur das Einschreiten seiner Mitarbeiter, welche ihn zurückhielten, verhinderte wohl eine völlige Entgleisung der Situation.
Allerdings, unsere diesbezügliche Anzeige wurde nun ebenfalls retourniert - und zwar als 'Verständigung vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens'... also irgendetwas läuft da schief im Staate Österreich!...

Eine Gerichtsverhandlung ist für Ende Oktober angesetzt!“

Aktuelle Meldung dazu:

ORF.at: "Das Schlachten ohne Betäubung nach jüdischen und muslimischen Riten darf aus Sicht des zuständigen Rechtsgutachters in der Europäischen Union nicht verboten werden. Das widerspräche der in der europäischen Grundrechte-Charta verankerten Religionsfreiheit..."

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