Heutige APA-OTS: ANIMAL SPIRIT - Tierquälerei "im Namen Gottes" endlich abschaffen!
Betäubungsloses Schächten muß ausnahmslos verboten werden
Das islamische Schächt-Opferfest „Kurban Bayrami“ findet heuer vom 21. bis 24. August 2018 – also bereits ab morgen - statt. Obwohl in den letzten Wochen einiges darüber berichtet wurde, daß betäubungsloses „rituelles“ Schächten durch einen Erlaß des „Tierschutz“-Ministeriums – zumindest für sog. „Hinterhof-Schlachtungen“ - eingeschränkt werden soll, ändert das nichts an der grundsätzlichen Diskrepanz, daß sog. „Religionsfreiheit“ dem Tierschutz übergeordnet ist! Diese Tatsache erlaubt somit seit Jahr und Tag, daß Anhängern jüdischer oder moslemischer Glaubensgemeinschaften „im Namen Gottes“ bzw. archaischer „Traditionen“ erlaubt ist, Tiere bei vollem Bewußtsein aufzuschneiden und ausbluten zu lassen. Nach § 32 Abs 5,5 TSchG wäre zwar vorgeschrieben, „die Tiere unmittelbar nach Eröffnen der Blutgefäße wirksam zu betäuben“, doch das ist einerseits völlig impraktikabel und andererseits wird es auch so gut wie nie kontrolliert bzw. exekutiert.
Dazu Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von ANIMAL SPIRIT: „Hier vollziehen sowohl Gesetzgeber als auch die kontrollierenden Behörden einen Kniefall vor völlig veralteten, anachronistischen religiösen Vorschriften, die in dieser Form aber weder im Koran noch in der Thora niedergeschrieben sind. ANIMAL SPIRIT kämpft seit vielen Jahren gegen diese absurden Vorschriften, denn Tierquälerei ist auch dann noch Tierquälerei, wenn sie "im Namen Gottes" geschieht. Vor allem diese ab morgen tausendfach stattfindenden „Hinterhof-Schlachtungen“ können oder wollen gar nicht wirksam kontrolliert oder gar unterbunden werden, wie mir auch ein dafür zuständiger Amtstierarzt anvertraut hat: Er traue sich gar nicht zu so einem Massaker hin, wenn da blutverschmierte bärtige Männer mit langen Messern herumlaufen würden… Dieser neue Erlaß ist somit wohl auch nicht viel mehr als eine weitere Augenauswischerei, um die emotionale Debatte in der Bevölkerung im Keim zu ersticken“.
Gründe für archaische Tierquälereien im Namen Gottes sind im 21. Jhd. obsolet!
Zudem hat uns erst vergangenes Wochenende eine Meldung einer anderen Tierschutz-Organisation erreicht, wonach bei einem „Bauernhof“ im Weinviertel in den kommenden 4 Tagen an die 1000 Schafe geschächtet werden sollen, die dort bereits - von Rumänien angeliefert (!) – in brütender Sonne auf ihr Schicksal warten. (siehe auch www.ots.at/600-schafe-in-transportern-bei-backofenhitze-vor-schaechtbetrieb-abgestellt). Das einzige, was der herbeigerufene Amtstierarzt bewirken konnte, war das Aufspannen einer Plane für den Schatten, das grausame Ermorden der unzähligen Tiere wird er nicht verhindern können oder wollen – steht doch wie gesagt „Religionsfreiheit“ über dem Tierschutz.
Der Grund für dieses archaische Treiben liegt im Judentum in der Erzählung der Beinahe-Opferung Isaaks (Genesis 22,1-19) durch Abraham, und im Islam das Gedenken an den Propheten Ibrahim, der bereit war, seinen Sohn Ismail an Allah zu opfern. Nach islamischem Glauben sollte jeder wirtschaftlich Bessergestellte ein Tieropfer bringen. Nur - weshalb die Tiere auch heute noch bewußt und vorsätzlich langsam und betäubungslos zu Tode gequält werden, ist nicht nachvollziehbar. In Österreich leben mittlerweile weit über 700.000 Menschen islamischen Glaubens. Leider halten sich viele von diesen nicht an das hier bestehende Betäubungsgebot (wohlgemerkt erst nach dem Schächtschnitt!) und schlachten Tiere – insbesondere anläßlich des Kurban Bayrami Opfer-Festes – tierschutzgesetzwidrig und qualvoll ohne jegliche Betäubung, ohne Anwesenheit des laut Gesetz vorgeschriebenen Tierarztes und in „Hinterhöfen“. Ein harmonisches Zusammenleben aller Bevölkerungsschichten kann jedoch nur gedeihen, wenn solche Tierschindereien unterlassen und gültige Gesetze respektiert werden. Eine „In-Ohnmacht-Versetzung“ der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird nämlich von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten als absolut religionskonform angesehen – ebenso mittlerweile auch eine gottgefällige Geldspende, gegeben an Arme. Es bestünde also für Muslime in Österreich gar kein Grund, betäubungslos zu schächten.
Dr. Plank abschließend: „Aus all diesen Gründen fordern wir von der Politik, endlich ein absolutes Verbot des betäubungslosen Schlachtens - ohne jegliche Ausnahmen – gesetzlich zu verankern. Wir appellieren zudem an alle zuständigen Bezirks- und Veterinärbehörden, die seit 2013 in der Verfassung verankerte Staatszielbestimmung Tierschutz endlich wirksam umzusetzen, keine Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten zu erteilen, sowie vom 21.-24. August besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu achten. Illegal geschächtete Tiere müssen beschlagnahmt und Landwirte, welche die Tiere verkaufen, obwohl sie annehmen müssen, daß diese gesetzwidrig geschächtet werden sollen, oder gar solche tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, müssen ebenfalls bestraft werden. Durch pathologische Untersuchungen kann übrigens jederzeit bei einem getöteten Tier noch im Nachhinein festgestellt werden, ob es mit oder ohne Betäubung geschächtet wurde. Die Behörden müssen angewiesen werden, besonders auf Verstöße gegen Gesetze (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen in Asylheimen, auf Bauernhöfen oder am Feld, in der Badewanne, etc.) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachzugehen.“