Fellbeisser.net: Betäubungsloses Schächten ist ab 2019 in der Region Flandern (Belgien) verboten
Ab 2019 ist das Schächten nicht betäubter Tiere in der belgischen Region Flandern verboten. Politiker einigten sich letzten Mittwoch auf einen Kompromiß, berichteten verschiedene belgische Medien am Donnerstag. Durch Elektroschocks soll das Gehirn etwa von kleinen Wiederkäuern wie Schafen betäubt werden, bevor sie geschlachtet werden. …
Mehr siehe: IslamiQ – 31.03.2017
Der folgende dort kurzzeitig eingestellte Kommentar von Ulrich Dittman wurde mittlerweile gelöscht:
Wenn - bedingt durch Konsumverlangen nach Fleisch oder dem Begehr, Tieropferungen durchzuführen - sich die so sehr gewünschte Qualvermeidung der so genannten „Schlachttiere“ schon nicht verhindern läßt, muß zumindest jede Möglichkeit der Qualverminderung (siehe heute mögliche Elektro-Betäubung) ausgeschöpft werden. Nirgends in den vorliegenden Religionsschriften ist auch nur der Hauch eines Betäubungsverbotes zu finden. Das ist Fakt. Rein zeitgeschichtlich kann eine Betäubung vor dem Schächten nicht als verboten aufgeführt sein, da eine heute mögliche (reversible) Elektro-Betäubungsform zur Zeit der Schriftlegung der maßgeblichen Heiligen Schriften, Thora und Koran, nicht einmal existent war.
Natürlich werden auch die Tiere im Schlachthaus nicht zärtlich totgestreichelt – aber zumindest nicht bewußt und vorsätzlich(!) langsam abgemurkst, wie eben beim betäubungslosen Schächten. Archaisches betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren ist als bewußte und vorsätzliche, grauenhafte Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart auch nicht laut regulärem (deutschem) Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten.
Wenn denn das betäubungslose Schächten eine so geniale, schnelle und tierfreundliche Tötungsartart darstellen würde, wie von Schächtbefürwortern pharisäerhaft behauptet, warum praktiziert man diese so wunderbare, kostengünstige Schlachtmethode dann nicht überall in der westlichen Welt und verschrottet all die teuren, offenbar „unnützen“ Betäubungsgerätschaften?
Die islamische (wie mosaische) Religion schreibt bindend einen schonenden Umgang mit Tieren vor. Durch ein Festhalten an der heutzutage als anachronistisch einzustufenden Schlachtmethode des betäubungslosen Schächtens, wird diese religiöse Vorgabe explizit ins Gegenteil verkehrt. Eine heute mögliche tierschutzgerechte reversible Elektrobetäubung kann auch nicht verboten sein, da sie zu Zeiten der Schriftlegung der Heiligen Schriften von Juden und Muslimen (Thora und Koran) nicht existent war. Eine Religionsforderung des “vollständigen Blutentzugs” ist ohnehin unerfüllbar, da immer(!) eine Restblutmenge im Körper verbleibt. Letztlich müßten daher alle Strenggläubigen – Juden und Muslime – Vegetarier sein!
Betäubungsloses archaisches Schächten leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff „Religion“ noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren.
Ulrich Dittmann, Arbeitskreis Tierschutz