Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami" vom 16.–20. Juni 2023
Jedes Jahr werden beim Opferfest „Kurban Bayrami“ weltweit millionenfach Tiere, hauptsächlich Schafe, Ziegen und Rinder betäubungslos geschächtet. (Quelle: www.swp.de)
Seit letztem Sonntag läuft wieder das alljährliche muslimische Schächt-Opferfest „Kurban Bayrami“, welches bis zum 20. Juni andauern wird. Nicht umsonst ist diese Schlachtungsart laut regulärem Tierschutzgesetz explizit verboten - und nur per "Ausnahmegenehmigung" und Beantragung (D) bzw. unter gesetzlich geregelten Bedingungen (Ö) möglich. D.h. im Klartext, Muslime (und Juden) können Tiere in Deutschland und Österreich auch noch im 3. Jahrtausend nach Christus per "Sondergenehmigung" auf brutalste archaisch-anachronistische Art und Weise zu Tode metzeln. Aber Menschen wie Tiere sind gleichermaßen leidensfähig - und wenn schon ungebremste menschliche Fleischeslust das Schlachten von Tieren einfordert, müßte zumindest eine qualmindernde Betäubung vor der Tötung der Todeskandidaten praktiziert werden. Dieses bewußte und vorsätzliche betäubungslose Schächt-Abmetzeln von Tieren geschieht aber immer wieder im Widerspruch zu geltenden Tierschutzgesetzen.
Höhepunkt der Schächtorgien ist jedes Jahr das Islamische Opferfest "Kurban Bayrami". Letztlich bedeutet das zumeist illegales Schächten, da in Österreich in den meisten Fällen die verpflichtende Anwesenheit eines Tierarztes sowie das „post-cut-stunning“ ignoriert und - auch nach Anzeigen - nicht geahndet werden, wie Tierschützer und undercover-Videos immer wieder bewiesen haben. Geschehen ist aber bislang vonseiten der zuständigen Behörden, Gerichte oder Gesetzgeber nichts – aus Angst, sich mit der stetig größer werdenden muslimischen Minderheit anzulegen oder als „Rassisten“ diffamiert zu werden.
Betäubungsloses Schächten ist immer grausamste Tierquälerei und ethisch nicht vertretbar. Und es gibt auch die Alternativen von Geld-Opfern oder Bedürftigen Lebensmittel zugute kommen zu lassen. Und keine Religion fordert, daß Tiere vor dem Schächtschnitt unbetäubt sein müssen! Als die Religionsschriften entstanden, kannte man noch gar keine elektrische oder mechanische Betäubung, deshalb können sie auch nicht verboten sein. Dies wird auch von islamischen Stellen und religiösen Autoritäten bestätigt. Eine religiöse Begründung ist somit nicht gegeben.
Und ausgerechnet in Laaben (NÖ), also in derselben Gemeinde, wo auch ANIMAL SPIRIT seinen Gnadenhof Hendlberg hat, betreibt ein türkischer „Landwirt“ einen Schächtbetrieb, der auch heuer wieder Dutzende Rinder, Schafe und Ziegen betäubungslos und tlw. illegal dahinmetzelt (siehe das ANIMAL SPIRIT zugespielte Video): am vergangenen Sonntag und gestrigen Montag war seine Wiese wieder zugeparkt mit Unmengen – auch ausländischen – PKWs, deren Kofferräume dann mit den frisch zerlegten Leichenteilen vollgestopft wurden...