Sie sind hier

Religionsfreiheit in Österreich: Was ist erlaubt und wo sind die Grenzen?

23.01.2016


Von Patrick Liebl: In Österreich darf jeder seine Religion frei ausüben und die dazugehörigen Bräuche pflegen. Auch dann, wenn diese Bräuche eigentlich gegen andere Gesetze verstoßen. Nur in Ausnahmefällen darf der Staat die Religionsfreiheit einschränken. Seit 1781 herrscht in Österreich eine Religionsfreiheit, auch wenn sie damals nicht sonderlich ausgeprägt war. Heute garantiert sie als Grundrecht den Gläubigen weitreichende Freiheiten in der Ausübung ihrer Religion. Dabei muss zwischen den Rechten von Religionsgemeinschaften und den Rechten von Einzelpersonen unterschieden werden. Und auch die Religionsgemeinschaften haben nicht alle die gleichen Rechte...

... Im Zweifelsfall muß der Verfassungsgerichtshof entscheiden, wie "öffentliche Ordnung" und "gute Sitte" auszulegen sind. Das ist etwa beim Schächten der Fall. Dieses besondere Schlachtungsritual findet vorwiegend im Judentum und im Islam Anwendung. Das Tier wird dabei mit einem einzigen Schnitt getötet und darf zuvor nicht betäubt werden. Das Tierschutzgesetz verlangt, daß Tiere vor ihrer Schlachtung betäubt werden. Der österreichische Verfassungsgerichtshof entschied jedoch 1998, daß das Schächten unter den Schutz der Religionsfreiheit fällt. Und da das Ritual sowohl mit der öffentlichen Ordnung als auch den guten Sitten vereinbar sei, könne es kein Verbot geben. Die tierschutzrechtlichen Aspekte seien dafür keine hinreichende Rechtfertigung. Trotz seiner gesellschaftlichen Bedeutung ist der Tierschutz der Religionsfreiheit untergeordnet, urteilte der Verfassungsgerichtshof. Das Verbot der Schlachtung ohne Betäubung wurde daher für das besondere Ritual der Schächtung aufgehoben - allerdings unter strengen Auflagen. So braucht die Schlachtungseinrichtung eine behördliche Zulassung, es muß ein Tierarzt anwesend sein und das Tier muß unmittelbar nach dem Schnitt betäubt werden. Im Israelitengesetz, das 2012 verabschiedet wurde, wird der jüdischen Glaubensgemeinschaft sogar explizit ein Recht auf die Herstellung von Fleischprodukten nach ihren Glaubensvorschriften garantiert. Das umfaßt auch das Schächten. Für Angehörige der islamischen Glaubensgemeinschaft ist im Zuge einer Überarbeitung des Islamgesetzes ein gleiches Recht vorgesehen. Anm.: Was die meisten allerdings nicht wissen: Fleisch, das bei einer Schächtung vom Obermufti nicht als halal akzeptiert wird, kommt in den normalen Verkauf, allerdings ohne Hinweis auf die Art der Schlachtung, also daß das Tier betäubungslos geschächtet wurde. Und: Im offiziellen Refugee Guide des österr. Innenministeriums steht zu lesen: "Die Gesetze des Staates haben gegenüber religiösen Vorschriften Vorrang. Das heißt, die Behörden in Österreich entscheiden immer nach den Gesetzen. Sie entscheiden nie nach den religiösen Vorschriften." Schöne Worte, die nur in der Praxis nicht umgesetzt werden, wie immer wieder aufgedeckte illegale Schächtungen, v.a. um das islam. Opferfest "Kurban Bayrami", belegen. Sogar Amtstierärzte getrauen sich nicht mehr, wie uns aus berufener Quelle berichtet wurde, an derartige Orte des Massen-Gemetzels - mitten in Österreich! Mehr zum Thema Schächten HIER

Tierschutz-Themen: