Protestschreiben an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof *) Bayrische Verwaltungsgerichtsbarkeit
Ludwigstr. 23,
D-80539 München
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erlaubt Schächten - siehe
Süddeutsche Zeitung
Die Hintermänner und wahrhaft Schuldigen dieses Schächt-Skandalurteils sitzen warm und bräsig in Berlin. Der Fisch stinkt vom Kopfe her.
Von Ulrich Dittmann Es sind Merkel & Co., unsere lieben Bundespolitiker der etablierten Parteien, die uns beispielsweise auch den Euro an die Backe genäht haben, unser Land mit gigantischer Verschuldung ruinieren, Deutschland am Hindukusch verteidigen lassen - und sich tapfer für nach hier eingeschleppte grausamste, vorsätzliche Tierquälereipraktiken stark machen, indem sie jegliche kleinste juristische Verbesserung für die Schächttiere im “zivilisierten” Deutschland mit vorgeschobenen so genannten “verfassungsrechtlichen Bedenken” abbügeln. Es ist ein Skandal, eine Groteske ohnegleichen: In der Türkei wird ab Dez. 2011 betäubungsloses Schächten verboten werden. In den Niederlanden ist ein entsprechendes
Verbot bereits jetzt im Juli 2011 ergangen. Nur die Bundesrepublik dreht und windet sich wie ein Wurm, boykottiert und sabotiert förmlich seit 2007 (!) bis heuteentsprechende Gesetzesinitiativen der Länderkammer. Die Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit unserer Bundes-Politiker ist leider in gleichem Maße entsetzlich , wie die Qualen der Schächttiere entsetzlich sind: Man behandelt hier das Thema Schächten wie einen kleinen unantastbaren Hausgötzen, den man nicht berühren darf. Widerwärtiger und erbärmlicher kann politisches Tun unserer “Volksvertreter”(!?) sich wirklich nicht mehr gebärden. Näheres
siehe HIER
. Solange hier nicht eine gesetzgeberische Änderung/Verbesserung vorgenommen wird, wie vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig explizit gefordert (“…die Verwirklichung des Staatszieles Tierschutz obliege … dem Gesetzgeber“), wird sich die unerträgliche Situation für die Schächttiere in Deutschland nicht ändern. Den “schwarzen Peter“ haben solange die Veterinäre vor Ort, Kreisbehörden und Länder, die sich teils sogar heldenhaft wehren, Ausnahmegenehmigungen nach § 4a Abs.2 Nr. 2 TSchG zum betäubungslosen Abmetzeln von Tieren auszustellen. Vergeblich - wenn Sie dann von Verwaltungsgerichten, wie hier vom Verwaltungsgerichtshof in München, gezwungen werden, doch diese lebensverachtenden Freibriefe zum vorsätzlichen betäubungslosen zu Tode quälen auszustellen. Die angerufenen Gerichte könnten auch anders entscheiden, doch die Richter gehen dort aber, wie so oft, den Weg des geringsten Widerstandes und segnen diese Tierquälerei willfährig ab. Rückgraterweichung und "Politcal-Correctness"-Siechtum hat sich mittlerweile leider überall zu den weitverbreitesten und schrecklichsten Krankheiten in Deutschland entwickelt. Man kann nur immer wieder gebetsmühlenartig die Fakten unseren “Entscheidungsträgern” zärtlich um die Ohren geben, in der Hoffnung, daß doch irgendwann mehr Vernunft, Anstand, “Ehrfurcht vor dem Leben” (Albert Schweitzer) auch in ihren Gehirnwindungen Einlass findet: Betäubungsloses anachronistisches Schächten leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff "Religion", noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren. Wer mit heutigem Wissensstand, nach der Verankerung des Staatszieles Tierschutz in der Verfassung (Artikel 20a GG) noch rechtsirrelevanten Glaubensvorstellungen einzelner islamistischer oder jüdischer Gruppierungen betreff Begehr nach betäubungslosen Schächtungen rückgratlos nach dem Munde redet,muß sich den Vorwurf gefallen lassen, gezielte, rechtswidrige Volksverdummung zu betreiben. Ulrich Dittmann,
Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
*) Ähnliches gilt für österr. Verhältnisse: auch hier verdrängt die politische "Elite" seit Jahren aus Feigheit und falsch verstandener "political correctness" dieses Thema. Vor den diversen "religiösen" Opferfesten werden - oft unter den Augen der Behörden und trotz (schwammigen) Verbots im Tierschutzgesetz - regelrechte Schächtorgien gefeiert, wie uns kürzlich sogar ein Amtstierarzt berichtete.
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