Petition an die EU-Kommission: Videoüberwachung auf Schlachthöfen!
Können Sie sich eine OP bei vollem Bewußtsein, ohne Betäubung vorstellen? Ein Alptraum? Aber grausame Realität für Millionen von Schlachttieren in Deutschland und in ganz Europa! Lt. EU-Kommission (Mai 2011) erleben in bestimmten EU-Staaten bis zu 75 % der Tiere bei vollem Bewußtsein ein extrem qualvolles Ende: Entweder werden sie aus bestimmten Gründen vor der Schlachtung überhaupt nicht betäubt, oder diese ist unzureichend (wirkt weder lang noch stark genug). Sie werden dann - oft maschinell - amputiert, aufgeschnitten, verbrüht, in Teile zerlegt oder verbluten – meist kopfüber an Haken hängend – qualvoll lang, in unerträglichem Schmerz zuckend, laut stöhnend oder aufbrüllend. Die Hauptgründe sind neben einer grundsätzlichen Hintanstellung des Tierschutz-Prinzips Akkordarbeit, Kostenersparnis, Gewinnmaximierung bis hin zu hemmungsloser Profitgier, aber auch erhebliche Mängel bei den Betäubungsgeräten. Diese unerträglichen Zustände stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen die deutsche Tierschutz-Schlachtverordnung wie gegen europäische Tierschutzgesetze dar und stellen die Glaubwürdigkeit der gesamten EU-Tierschutzpolitik in Frage. – Auch die Schlächter geraten in unnötige Gefahr: Versicherungen stufen den Grad der beruflichen Gefährdung extrem hoch ein (Wert: 15.2).
Zur Durchsetzung der geltenden Tierschutz- und Arbeitsschutzgesetze ist eine durchgängige Kontrolle sowie Dokumentation mittels Videoüberwachung unabdingbar. Die in den Schlachthöfen Europas herrschenden skandalösen Mißstände müssen unverzüglich behoben werden. Um dies schnellstmöglich zu erreichen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene VIDEOÜBERWACHUNG zur durchgängigen Kontrolle des gesamten Schlachtprozesses, um Verstöße gegen Tierschutzgesetze und Tierschutz-Verordnungen zunächst einmal objektiv zu erfassen.
- Erstellung einer STATISTIK über die Kontrollergebnisse und deren DOKUMENTATION.
- Durchführung und Auswertung der Kontrollen durch AMTSVETERINÄRE, deren Unabhängigkeit gewährleistet sein muß.
- AHNDUNG der Gesetzesverstöße.
- Anhebung der diesbezüglichen VERANTWORTLICHKEIT auf eine höhere Zuständigkeitsebene, auf der verbindliche tierschutzrechtliche Entscheidungen ohne Rücksicht auf "vor Ort" existierende Umstände möglich sind.
- KENNZEICHNUNG der Fleischprodukte aus videoüberwachten Schlachthöfen.
Wir fordern, daß allen Tieren VOR der Schlachtung eine Vollbetäubung gewährt wird, um ihren streß- und schmerzfreien Tod sicherzustellen. Um zu garantieren, daß kein Fleisch geschlachteter Tiere ohne Betäubung in die gesamte Lebensmittelproduktion und in den Handel kommt, müssen alle Schlachthäuser ein jährlich zu erneuerndes Zertifikat erhalten. Für Fleischprodukte oder Produkte mit Fleischgehalt muß eine spezielle Kennzeichnung über die Schlachtart zwingend vorgeschrieben werden. Eine CCTV Videoüberwachung aller tierschutzrelevanten Vorgänge, vor allem die Kontrolle der eigentlichen Tötungshandlung ist unabdingbar, außerdem die Dokumentation und anschließende Auswertung durch neutrale Amtsveterinäre. Um die Handlungsfreiheit der Amtsveterinäre zu gewährleisten, ist die behördliche Zuständigkeit unbedingt von der Kreis- auf die Landesebene anzuheben. Ferner müssen, anders als bisher, Verstöße gegen das Gesetz geahndet werden und spürbare Konsequenzen zur Folge haben.