Krone.at: Schächten soll künftig stark eingedämmt werden
Mit neuen Richtlinien rund um das Schächten von Tieren läßt nun der für Tierschutz zuständige niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) aufhorchen. So solle das Schächten künftig stark eingedämmt werden, man prüfe dafür auch alle gesetzlichen Möglichkeiten, so Waldhäusl. Zudem denkt er auch darüber nach, „den Fleischbedarf an den Wohnsitz“ zu koppeln. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) reagiert aufgebracht.
Nach Angaben von IKG-Präsident Oskar Deutsch gebe es seitens der Regierung Pläne, den Export von koscher geschlachtetem Fleisch künftig zu unterbinden bzw. zu verbieten. Überdies solle auch der Zugang zu koscherem Fleisch massiv beschränkt werden, berichtete die „Wiener Zeitung“.
Jüdische Kunden namentlich erfaßt?
Die Sorge des Präsidenten geht jedoch weit darüber hinaus: So befürchtet er, daß künftig nur noch Juden koscheres Fleisch kaufen dürfen, die zuvor namentlich erfaßt wurden und die nachweisen könnten, daß sie immer koscher essen, „denn das Recht der freien Religionsausübung sei nur ein individuelles“. Seitens des Amts werde nämlich argumentiert, man wisse, daß es religiöse und weniger religiöse Juden gäbe.
Der Plan, das Schächten in Zukunft eindämmen zu wollen, wurde seitens Waldhäusl am Dienstag auch bestätigt. Einen Entwurf des Erlasses gebe es bereits, dieser sei aber noch nicht rechtskräftig. So erklärte der freiheitliche Landesrat gegenüber der Zeitung: „Wir prüfen, ob der Bedarf des Fleisches an den Wohnsitz gekoppelt werden kann“, denn es sei „nicht einzusehen, warum Wiener nach Niederösterreich fahren und hier Tausende Tiere schächten lassen“. Und weiter: „Aus der Sicht des Tierschutzes wäre Schächten für mich generell abzulehnen.“
ÖVP: „Derartiges wird es nicht geben“
Wie Klaus Schneeberger, Klubobmann der ÖVP im Landtag, am Dienstagabend erklärte, werde künftig „selbstverständlich niemand registriert“, der koscheres Fleisch kaufen wolle. „Derartiges wird es nicht geben“, so Schneeberger. „Die Regelungen bezüglich Schächten sind im Tierschutzgesetz des Bundes festgelegt“, erläuterte Schneeberger. Nur die Vollziehung obliege den Ländern. Solange das Gesetz nicht geändert werde, „werden wir an einem Erlaß arbeiten, der keine Listung etc. zuläßt“. Der Klubchef: „Wir werden eine Lösung finden, damit die Bedenken des IKG-Präsidenten nicht eintreten.“