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Marokko-Rindertransport doch genehmigt!

19.05.2021

Tierschützer kritisieren Rindertransport nach Marokko scharf

Nachdem wir im letzten Newsletter vom Verbot Niedersachsens eines Rindertransportes nach Marokko berichtet hatten, kam es nun leider doch noch anders:

www.ndr.de: Nachdem das Verwaltungsgericht Oldenburg das Verbot des Landwirtschaftsministeriums für einen geplanten Transport von 270 Rindern nach Marokko aufgehoben hat, gibt es Kritik vom Tierschutzbund.

"Es braucht ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer - das muß Bundesministerin Julia Klöckner jetzt in Angriff nehmen", sagte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes am Mittwoch. Er fordert die CDU-Politikerin zum Handeln auf. Zudem müsse die Ministerin die EU-Kommission noch stärker in die Pflicht nehmen, damit diese endlich ein EU-weites Verbot umsetze.

Transport über 3.000 Kilometer und Mittelmeer

Den Rindern stehe ein Transport von rund 90 Stunden über 3.000 Kilometer bevor, bei dem sogar das Mittelmeer überquert werden müsse, erklärte Schröder. Die Zuchtverbände und Transportunternehmen seien "gewissenlos und profitgierig" und nutzen gezielt Gesetzeslücken sowie eine fehlerbehaftete Abfertigung von Tiertransporten. Dieser Praxis müsse endlich Einhalt geboten werden.

Otte-Kinast: "Bedaure diese Entscheidung"

Das Verwaltungsgericht hatte auf die Klage eines Unternehmens hin entschieden, daß der Landkreis Aurich den Transport in das afrikanische Land abfertigen muß, wie das Agrarministerium am Dienstag mitteilte. Enttäuscht darüber zeigte sich auch Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU): "Ich bedaure diese Entscheidung", sagte sie. Das niedersächsische Agrarministerium hatte den von dem Unternehmen beantragten Transport am vergangenen Freitag untersagt und den entsprechenden Erlass dem Landkreis Aurich als zuständiger Behörde übermittelt. Das Verbot wurde mit Tierschutzgründen begründet.

Ministerium: Beschwerde keine aufschiebende Wirkung

Das Gericht begründete seine Entscheidung jedoch damit, daß keine "konkrete Gefahr von Verstößen gegen den Tierschutz" vorliegen würde. Laut Ministerium hätte eine sofortige Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) keine aufschiebende Wirkung gehabt.

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