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Kurban Bayrami - Schächt-"Opferfest"

27.06.2023

Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami" vom 27.06. – 01.07.2023

Heute Abend beginnt wieder das alljährlich muslimische Schächt-Opferfest „Kurban Bayrami“, welches bis zum 1. Juli andauern wird. Nicht umsonst ist diese Schlachtungsart laut regulärem Tierschutzgesetz explizit verboten - und nur per "Ausnahmegenehmigung" und Beantragung (D) bzw. unter gesetzlich geregelten Bedingungen (Ö) möglich. D.h. im Klartext, Muslime (und Juden) können Tiere in Deutschland und Österreich auch noch im 3. Jahrtausend nach Christus per "Sondergenehmigung" auf brutalste archaisch-anachronistische Art und Weise zu Tode metzeln.

Aber Menschen wie Tiere sind gleichermaßen leidensfähig - und wenn schon Fleischesgier oder Religionsphantasien das Schlachten von Tieren einfordern, muß zumindest eine qualmindernde Betäubung vor der Tötung der Todeskandidaten praktiziert werden. Dieses bewußte und vorsätzliche betäubungslose Schächt-Abmetzeln von Tieren geschieht aber immer wieder – auch unterm Jahr - entgegen den regulären Tierschutzgesetzen.

Höhepunkt der Schächtorgien ist jedes Jahr das Islamische Opferfest "Kurban Bayrami", welches heute Abend wieder beginnt. Letztlich ist das illegales Schächten, da in Österreich zumeist die verpflichtende Anwesenheit eines Tierarztes sowie das „post-cut-stunning“ ignoriert und - auch nach Anzeigen - nicht geahndet werden, wie Tierschützer und undercover-Videos immer wieder bewiesen haben. Geschehen ist aber bislang vonseiten der zuständigen Behörden, Gerichte oder Gesetzgeber nichts!

Denn keine Religion fordert, daß Tiere vor dem Schächtschnitt unbetäubt sein müssen! Als die Religionsschriften entstanden, kannte man noch gar keine elektrische oder mechanische Betäubung, deshalb können sie auch nicht verboten sein. Dies wird auch von islamischen Stellen und religiösen Autoritäten bestätigt. Eine religiöse Begründung ist somit nicht gegeben.

Sogenannte „zwingende Vorschriften“, die das TS-Gesetz vorschreibt, um betäubungsloses Schächten erteilen zu können und die Ausnahmegenehmigungen rechtfertigen sollen, gibt es nicht. Betäubungsloses Schächten ist grausame Tierquälerei und ethisch nicht vertretbar. Und es gibt auch die Alternativen von Geld-Opfern oder Bedürftigen Lebensmittel zugute kommen zu lassen.

Der Innenminister und die zuständigen Bezirksbehörden werden aufgefordert, rechtzeitig verstärkte Veterinär- und Polizeikontrollen zu veranlassen, damit illegales Schächten unterbunden/verhindert werden kann!

PS: Da ausgerechnet in Laaben (NÖ), also in derselben Gemeinde, wo auch ANIMAL SPIRIT seinen Gnadenhof Hendlberg betreibt, ein türkischer „Landwirt“ einen Schächtbetrieb führt, der jedes Jahr zu Kurban Bayrami Dutzende Rinder, Schafe und Ziegen betäubungslos und tlw. illegal dahinmetzelt (siehe das ANIMAL SPIRIT zugespielte Video), haben wir in den letzten Jahren immer wieder in der Nähe seines Hofes demonstriert und Transparente aufgestellt (siehe Foto).

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