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Kommentar zur Tierschutz - Gesetznovelle

04.04.2017

Neues Tier“schutz“-Gesetz spricht seinem Namen Hohn und ist des 21. Jahrhunderts unwürdig! Ein Kommentar von Dr. Franz-Joseph Plank

Wie zahlreiche andere Tierschutz-Organisationen hat auch ANIMAL SPIRIT Verbesserungsvorschläge zur Reform des Tierschutzgesetzes eingebracht (siehe u.a. auch unsere OTS-Presseaussendung vom 9.3.2017) die großteils aber vom Tisch gewischt worden sind. Seit letzter Woche Donnerstag ist also das neue Tierschutzgesetz – „dank“ der SPÖVP-Regierungsparteien - beschlossene Sache; eine große Chance, wirkliche Verbesserungen für die Tiere zu erreichen, ist vertan! Am schlimmsten hat es – wieder einmal – die ohnehin praktisch rechtlosen „Nutztiere“ getroffen. So ist u.a. nichts ist getan worden gegen die 365-Tage-Anbindehaltung bei Rindern - hier gibt es derart schwammig und weitreichend formulierte Ausnahmen, daß sich genügend Schlupflöcher für die Landwirte auftun – und diesmal auch noch schwarz auf weiß im Gesetzestext, vorher waren diese Ausnahmen ja nur in der Verordnung des Ministeriums zu finden. Das bedeutet, das Leiden der Kühe (mißbraucht als Gebärmaschinen und Milchproduzenten), die sich ihr ganzes Leben lang nicht einmal umdrehen, sondern nur aufstehen und niederlegen können, geht weiter.

Oder die betäubungslose Kastration der einwöchigen Ferkel – wer sich hier ein Verbot erhofft hat, wurde auch hier enttäuscht, keine einzige Zeile findet sich dagegen, diese Quälerei bleibt also weiterhin gesetzeskonform! Lediglich eine „Schmerzlinderung“ (das entspricht in etwa zwei Aspirin vor einer blutigen OP) wird den Schweinejungen zugestanden, wie auch den Kälbern und Ziegen beim äußerst schmerzvollen Ausbrennen der Hörner. Auch über das Kupieren der Schnäbel bei Hühnern und Puten, das Abschneiden der Ferkelschwänze, das Lebend-Schreddern von jährlich an die 10 Millionen („wertlosen“) männlichen Eintags-Küken findet sich nichts, rein gar nichts. Hier hat sich wieder einmal die Argarindustrie- bzw. Fleisch-Lobby, angeführt von der angeblichen Bauernpartei ÖVP, durchgesetzt, die in den „Nutztieren“ keine Mitgeschöpfe, sondern lediglich Produktionseinheiten für maximalen Profit sieht. Da ist es fast müßig zu erwähnen, daß natürlich auch das extrem grausame betäubungslose Schächten für Juden und Moslems – im Übrigen von keiner anderen Tierschutz-Organisation als ANIMAL SPIRIT gefordert – unangetastet geblieben ist und somit weiterhin erlaubt bleibt! (Siehe dazu auch den folgenden Kommentar von Ulrich Dittmann).

Was die – rechtlos einigermaßen besser gestellten – Haustiere betrifft, so wurde aber auch hier vieles versäumt: Statt das Verkaufsverbot von Hunden und Katzen in Zoohandlungen endgültig zu verbieten, wurde nur der Handel von Tieren im Internet verboten, zumindest für Privatpersonen. Das bedeutet, Frau Maier, die für einen Hoppala-Wurf ihrer Hündin die bestmöglichsten Plätze bei Privatpersonen sucht, darf nicht mehr inserieren, die Zoohandlung, die die Welpen von irgendwoher bezieht und in Glaskäfigen zur Schau stellt, darf weiter fröhlich verkaufen – unüberlegte (und oft verantwortungslose) Spontankäufe, weil der Welpe ja sooo herzig ausschaut, sind somit weiterhin an der Tagesordnung. Und wenige Wochen später landet genau dieser herzige Welpe dann in einem der ohnehin chronisch überfüllten Tierheime. Und aus dem Ausland können durchs Internet auch weiterhin problemlos Tiere gekauft werden…

Zu allem Überfluß wurde auch die Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen wieder gekippt, jetzt müssen die Bauern nur behaupten, daß sie Züchter sind und dann sind sie von der Pflicht ausgenommen; allerdings müßten sie (erst ab 2019!) ihre „Zucht“-Katzen chippen lassen – man braucht wohl nur eine Hand, um abzählen zu können, wie viele Landwirte sich daran halten werden. Andererseits werden sich hinkünftig wohl viele Welpenschmuggler als „Landwirte“ ausgeben, um so weiterhin ihr grausames Geschäft betreiben zu können…

So beschränken sich die kleinen Verbesserungen, die die Gesetzesnovelle zu bieten hat, leider rein auf die Haustiere, wie z.B. das Verbot der Würgehalsbänder für Hunde und das Verbot des Tätowierens und Färbens der Haut/Fell. Das neue Tier“schutz“-Gesetz hat seinen Namen nicht verdient – es sollte in Zukunft wohl eher in Tier“nutz“-Gesetz umbenannt werden; es wären so viele Verbesserungen möglich gewesen, und doch hat die Politik sich wieder der Macht der Lobbys gebeugt – wieder einmal auf dem Rücken der Tiere!

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