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Keine Jagd auf meinem Grundstück

26.09.2021

zwangsbejagung-ade.at: Stand der Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die Bundesrepublik Deutschland mußte, nachdem der Beschwerde im Fall Herrmann 2012 recht gegeben wurde, das Jagdrecht so ändern, daß Grundstückeigentümer die Jagd auf ihren Grundstücken seitdem verbieten dürfen.
Nun wird es auch für Österreich spannend.

2015 fanden sich mutige Grundstückseigentümer, die seitdem mit anwaltlicher Unterstützung alle inländischen juristischen Instanzen bis hin zum Verfassungsgerichtshof durchschritten haben und anschließend 2018 Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Zwangsbejagung erhoben.

Die Beschwerden wurden 2020 angenommen.

Nachdem die Republik Österreich auf die Beschwerden reagieren durfte, ist es aktuell nun wieder an der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade auf die Argumente der Republik zu reagieren bzw. die höhere Bedeutung der Menschenrechte vor der Zwangsbejagung herauszuarbeiten.

Um den traditionellen und überholten Jägerargumenten, die die Republik Österreich für die Erhaltung der Zwangsbejagung bemüht, zu widerlegen, sind hochkarätige Gutachten erforderlich. Wir sind sehr froh, herausragende Experten hierfür gefunden zu haben. Allerdings entstehen hierfür Kosten in der Höhe von mehreren zehntausend EURO.

Mehr dazu HIER

Initiative zur Abschaffung der Jagd und der Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade
www.abschaffung-der-jagd.at
www.zwangsbejagung-ade.at

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