Österreichische Milchkühe in Marokko geschächtet: Unfaßbare Mißhandlung aufgedeckt
OTS, 23.11.20: Tierschutzvolksbegehren fordert sofortiges Export-Verbot nach deutschem Vorbild, Schicksal der Kuh „Erika“ zeigt ganzes Ausmaß eines kaputten Systems
Vor kurzem hat das Verwaltungsgericht Köln einen Transport mit 132 trächtigen Kühen nach Marokko verboten, da eine tierschutzkonforme Behandlung der Tiere am Bestimmungsort nicht gewährleistet sei. Damit orientiert sich das Gericht an der Europäischen Rechtsprechung. Der von der NGO Animals Angels dokumentierte Fall der deutschen Kuh „Erika“ zeigt, daß dies leider nur allzu zutreffend ist. Schwer verletzt wurde die aus Niedersachsen stammende Kuh in den Tod gequält, der durch eine Schächtung ohne Betäubung erfolgte. Bei uns ist dies verboten, in Ländern wie Marokko gängige Praxis.
Zigtausende „ausrangierte“ Milchkühe werden jährlich von Österreich, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland aus in Länder des Nahen Ostens und nach Nordafrika transportiert. Schon der Transport über tausende Kilometer hinweg findet viel zu oft unter Bedingungen statt, die klar den EU-Gesetzen und nationalen Bestimmungen widersprechen. Sobald die Tiere die EU-Außengrenze überschritten haben, gibt es aber überhaupt keine Kontrolle mehr und die Tiere sind schutzlos ausgeliefert. Das Tierschutzvolksbegehren erhebt daher die Forderung eines Exportverbots.
Lesen Sie ganze OTS HIER sowie HIER dazu die Aussendung der deutschen TS-Organisation "Provieh":
Das Kölner Verwaltungsgericht hat einen Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko mit der Begründung verboten, daß die Rinder dort häufig nicht tierschutzgerecht geschlachtet würden.
Berlin, 24.11.2020: PROVIEH begrüßt den Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln, den Lebendtierexport trächtiger Rinder nach Marokko zu verbieten. Vor der Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts für das Verbot hatte zunächst das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreis die Genehmigung für den Transport der trächtigen Rinder nach Marokko versagt. Dagegen hatten zwei Exporteure geklagt – und haben im Eilverfahren verloren. Der für den 18.11.2020 geplante Transport durfte nicht stattfinden, weil die Richter in Marokko eine „nicht tierschutzgerechte Schlachtung“ der Tiere befürchteten.
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln ist ein Erfolg für den Tierschutz und sollte anderen Veterinärämtern als Bestärkung dienen, keine Transporte abzufertigen, bei denen unterwegs oder im Zielland Tierschutzverstöße zu erwarten sind. Es braucht nun endlich bundesweit einheitliche Regelungen für Tiertransporte, damit es nicht nochmals zu krassen Fehlurteilen wie zum Beispiel vor einigen Wochen durch das Verwaltungsgericht Potsdam kommen kann, wo ein Transport trächtiger Rinder mit Verweis auf die EU-Verordnung erlaubt wurde. Die Europäische Verordnung zum Schutz der Tiere beim Transport muß zudem einheitlich und vollständig im Sinne des Tierschutzes ausgelegt werden.“
Geltendes Recht wird bei Lebendtierexporten in Drittländer immer wieder umgangen: So werden die Tiere häufig als Zuchttiere deklariert, obwohl Experten bezweifeln, daß die Tiere tatsächlich zur Zucht genutzt werden. Meist eignet sich weder das Klima noch gibt es im Zielland eine entsprechende Futtergrundlage für die Tiere. Die Tiere werden also innerhalb kurzer Zeit „verbraucht“ und oft unter schlimmsten Bedingungen geschlachtet (betäubungslos geschächtet). Dies hat nun auch das Verwaltungsgericht Köln anerkannt, zumindest für den Fall eines Transportes nach Marokko. Anders hatte noch im September das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden und einen Lebendtierexport erlaubt. Dies zeigt, wie unterschiedlich die Gerichte die Situation bewerten und wie dringend bundesweite und EU-weite einheitliche gesetzliche Regelungen und Kontrollen sind.
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