Pro jure animalis: Artenschutz und Tierrechte unvereinbar?
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat Ende Juli 2017 unter der Überschrift „Artenschutz und Tierrechte sind unvereinbar“ eine Pressemitteilung herausgegeben (www.jagdverband.de/content/artenschutz-und-tierrechte-sind-unvereinbar), welche die bekannten Diffamierungsversuche von Organisationen und Ideen fortschreibt, die eine Verbesserung der Lebenssituation bestimmter Tierspezies anstreben und öffentlich einfordern. Man fürchtet anscheinend zutiefst, daß zunehmende Aufklärung in der Bevölkerung zu einer Einschränkung des blutigen Jagdhobbys führen könnte. Die Mitteilung kommt auch von einem Verband, dessen gedankliche Fundamente zum großen Teil auf der Mär von „Hege und Pflege“, auf der Lüge von der „Waidgerechtigkeit“, beruhen und der sich traditionsbewußt seit Jahrzehnten weitgehend intellektuell statisch verhält. (Anm.: dieser Artikel trifft fast gleichermaßen auch auf den österr. Jagdverband zu!).
Einige ausgewählte Feststellungen zu dieser DJV-Pressemeldung:
1. „Artenschutz und Tierrechte sind unvereinbar“. Diese Aussage impliziert den Schluß, daß Artenschutz nur OHNE die Verwirklichung von Tierrechten erfolgreich sein kann. Allein Beweise, selbst Indizien für diese Behauptung, fehlen.
2. Tierbefreiung, Tierrechte und Tierschutz werden argumentativ vermischt, die utilitaristische Position von Peter Singer gegen die Theorie moralischer Rechte von Tom Regan ins Feld geführt. Der Verdacht liegt nahe, daß aus diesem Sammelsurium der unbedarfte Leser zu der Meinung geführt werden soll, daß allein den „grünen Abiturienten“ die qualifizierte Deutungshoheit über die betrachtete Thematik zukommt. Außer zahlreichen polemischen Ausführungen ist der Artikel aber in der Sache substanzlos.
3. Wer seriös und redlich argumentieren will, darf nicht den überaus schwammigen und nichtssagenden Überbegriff „Tiere“ verwenden, sondern ist gehalten, klar und eindeutig zu definieren, um welche Spezies oder Gattungen aus der Tierreich es ihm geht. Wir unterstellen, daß der DJV weder die Seegurke noch Bakterien, weder Kartoffelkäfer noch Hornissen meint, sondern im Wesentlichen an jagdbare Säugetiere und Vögel gedacht hat und die sogenannten „Nutztiere“ mit in die Betrachtung einschließt.
4. Durch die gesamte Pressemeldung zieht sich ein starker Tenor von Anthropozentrismus. Diese Weltsicht – zugegebenermaßen in der Öffentlichkeit weitverbreitet - lebt von der irrigen, halbtheologischen Vorstellung, daß der Mensch als vermeintliches Ziel und Höhepunkt der Evolution dazu berufen und berechtigt ist, alle anderen Lebewesen gemäß seiner Betrachtungsweise zu bewerten, zu nutzen, zu töten oder zu erhalten. Diese Betrachtungs- und Denkweise führte bis heute beim DJV zu dem Versuch, die Natur durch massive Eingriffe für menschlichen Gebrauch zurechtzuschießen, führt zu Jagdreisen, bei denen man gegen gute Bezahlung auch artengeschützte Tiere umbringen kann. Im Übrigen gilt diese Aussage analog für das „Paradise Engeneering“, einem völlig untauglichen Versuch, menschliche Wertvorstellungen auf Tierspezies zu übertragen.
5. Moral ist eine Erfindung innerhalb der Menschenwelt, um das Miteinander der Individuen erträglicher zu gestalten. Moraltheoretische Aussagen sind damit ausschließlich innerhalb der Menschenwelt darstellbar und begründbar, da weder Natur noch Tierwelt eine irgendwie geartete Moral kennen. Dies hat zur Folge, daß IMMER der Mensch Träger einer Moralidee ist. Er kann seine Moralvorstellungen, die über die Jahrhunderte sich drastisch verändert haben, kulturell stark divergieren und keine konstante, unveränderliche Größe darstellen, nur gegen sich selbst, gegenüber anderen Menschen ODER gegenüber ausgewählten Tierspezies realisieren. Keine Tierspezies kann jedoch gegen eine andere Spezies Moralvorstellungen haben, die menschlicher Moral gleichen. Das angeführte Reh-Wolf Dilemma ist somit nicht existent und eine gedankliche Fiktion, die in unsauberem Denken wurzelt.
6. Nimmt man menschliche Moralvorstellungen wider besseres Wissen als Basisbetrachtung gegenüber anderen Lebensformen, stößt man umgehend auf die goldene Regel der Ethik, die ausdrückt „was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu“. Diese Regel bedeutet, daß es aus Menschensicht unethisch ist, jemandem zu schaden, ihn zu verletzen oder gar zu töten, da jedes Individuum für sich selbst derartige Behandlungen ablehnt und diese zu verhindern sucht. Der Mensch möchte in Freiheit, Selbstbestimmung und körperlicher Unversehrtheit leben. Dieser Wunsch ist, da beispielsweise Rehe und Kühe leidensfähige Tiere sind, auch mit hoher Wahrscheinlichkeit diesen Lebewesen zu unterstellen. Somit ist jegliches Ausbeuten, Versklaven, Verletzen und Töten eines leidensfähigen Tieres nach der ureigensten menschlichen Ethik und Moral eine Mißachtung der selbstauferlegten Norm. Gegen diese Norm verstoßen permanent nicht nur Jäger, Angler und Schlachter, sondern auch alle Gruppen von Menschen, deren Profit aus Ausbeutung und Gefangenschaft diverser Tierspezies besteht. Insbesondere sei der Wissenschaftler in Tierversuchsinstituten und der Dompteur von Zirkustieren erwähnt.
7. Es ist völlig gleichgültig, ob man das Leben eines sehr seltenen Tieres vernichtet und damit das Tier aussterben läßt oder das Leben eines anderen Tieres. Jedes Leben ist einzigartig und der Unterschied liegt ausschließlich im menschlichen Sammeltrieb, in der gewünschten Vollständigkeit des Artenspektrums. Für alle Lebensformen, die ausgestorben sind, hatte hingegen mit dem Ende ihrer Existenz sämtliches Leiden ein Ende; was nicht existiert, leidet nicht! Ausgestorbene Arten haben sich in den ewigen Frieden der Nichtexistenz, in den Frieden des absoluten Nichts gerettet.
Durch Aussterben könnten Tiger, Eisbären und viele ihrer Artgenossen, denen man den Lebensraum genommen hat, dauerhaft aus ihrem erbärmlichen Gefängnisdasein in Zoos und Tierghettos befreit werden. Ihr unwürdiges Vegetieren in einem Tier-Guantanamo zur Freude einer verkommenen Gesellschaft wäre für immer beendet. Dieser Gedanke ist für den DJV undenkbar und wenn Klaus Petrus die Sklavenhaltung von „Nutztieren“ anprangert, gilt auch hier insbesondere, daß durch Aussterben Nutztiere von ihren endlosen Leiden und ihrem grauenvollen Tod dauerhaft erlöst werden könnten. Für den DJV bleibt von diesen Gedanken nur das Menetekel einer veganen Ernährung, eine Vorstellung, der man – wie der Artikel beweist – moralisch und ethisch nicht gewachsen ist.
8. Wenn von Tierrechten gesprochen wird, ist immer das Recht gemeint, das der Mensch der Tierspezies einräumt. „Recht“, wie es hier interpretiert wird, ist wie „Moral“ gleichfalls ein Begriff aus der Menschenwelt und generell in der Tierwelt nicht existent. Tierrechte sind somit Rechte, die nach menschlichen Vorstellungen bestimmten Tierspezies und damit seinen Einzelindividuen de jure eingeräumt werden sollen. Der Träger und Umsetzer dieser Rechte ist aber de facto immer der Mensch, auch wenn die Theorie der Jurisprudenz eine andere Position vertritt. Der Träger von beispielsweise Menschenrechten für bestimmte Primaten ist der Menschenaffe. De facto ist es aber ein Mensch, der sicherstellt, dass der Urwald des Menschenaffen nicht abgeholzt wird und er nicht ein erbärmliches Dasein in einem Tiergefängnis, Zoo genannt, fristen muß.
Argumente wie „ein Heringsschwarm kann kein Rechtsträger sein, weil er kein Subjekt eines Lebens ist“ sind böswillige Fehlinterpretationen, weil auch dem denkfaulsten Kritiker von Tierrechten klar sein sollte, daß ein Schwarm aus Einzelindividuen besteht und damit sein Argument obsolet ist.
Nach diesen punktuellen Anmerkungen bleibt von dem zweiteiligen Artikel für den Tierfreund als Erkenntnis lediglich der schale Nachgeschmack, daß es sich beim DJV um einer Gilde ewig Gestriger handelt, die verzweifelt um gesellschaftlich eingespielte Wertillusionen kämpfen, denen die Welt der Vernunft, der Aufklärung und Philosophie schon lange „lebe wohl“ gesagt hat.