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Jäger erschießt heimlich Seeadler

23.03.2022

Jäger erschießt geschützten Seeadler – GPS-Chip überführt ihn

deine-tierwelt.de: Ein 81-jähriger Jäger aus Sachsen-Anhalt erschoß einen streng geschützten Seeadler, nahm ihn mit nach Hause und entsorgte ihn später. Was er nicht wußte: Der Vogel war mit einem GPS-Chip ausgestattet. So konnten Tierschützer die Tat des Mannes genau verfolgen.

Seeadler sind in Deutschland (und Österreich) geschützt und werden vielerorts von Tierschützern und Vogelexperten ganzjährig überwacht. So auch ein Exemplar aus Sachsen-Anhalt. Das Tier war mit einem GPS-Chip ausgestattet, der in regelmäßigen Abständen den Aufenthaltsort des Vogels an die Tierschützer sendet. Vor wenigen Tagen bewegte sich der Seeadler aber plötzlich merkwürdig.

Bei der Durchsicht der Daten fiel den Mitarbeitern des Vogelschutzprojekts „Life Eurokite“ auf, daß sich einer ihrer Schützlinge plötzlich in einem Wohnhaus bei Salzwedel befinden sollte. Sie überprüften die Adresse und fanden heraus, daß es sich dabei um das Haus des dortigen Jagdpächters handelte, der den Vogel offenbar abgeschossen hatte.

Mitarbeiter der Naturschutzbehörde konfrontierten den Mann mit den Vorwürfen. Und der 81-Jährige gestand, daß er den geschützten Seeadler mit seinem Jagdgewehr erlegt und mitgenommen habe, berichtet der Verein „Komitee gegen den Vogelmord“.

Jäger wollte illegalen Seeadler-Abschuß verschleiern

Bevor die Naturschützer ihn überführten, hatte der Mann aber offenbar selbst gemerkt, daß der Vogel einen GPS-Chip trug, der ihn der illegalen Tat überführen könnte. Er band den Chip deshalb offenbar an ein Stück Holz und warf es in einen kleinen Fluß. Den Kadaver entsorgte er ebenfalls. Die Naturschützer konnten den Chip mithilfe der gesendeten Daten aber ausfindig machen und auch den Kadaver fanden sie im Fluß.

Eine Untersuchung ergab nun ganz klar, daß der Seeadler mit einem Gewehr erschossen wurde. Ein Röntgenbild zeigt das Projektil in seinem Körper. Die Tierfreunde erstatteten Anzeige gegen den Jäger wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das Tierschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz. Ihm könnten fünf Jahre Haft, der Entzug des Jagdscheins und eine hohe Geldstrafe drohen. Warum er den geschützten Vogel erschoß, ist nicht klar.

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