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Illegale Tiertransporte nach Algerien

17.01.2024

Endstation Wüste – Das Geschäft mit den schwangeren Rindern: Neues Investigativ-Startup „The Marker“ dokumentiert den Weg trächtiger Rinder von Österreich nach Algerien

OTS.at: Tobias Giesinger, Gründer von The Marker: „Bei unserer Recherche haben wir festgestellt, daß bei den Transporten von Österreich nach Algerien scheinbar weder die EU-Verordnung, noch das österreichische Tiertransportgesetz eingehalten werden. Wir konnten auch beobachten, daß den Tieren nicht einmal die 24h Pause vor der Beladung auf das Schiff gewährt wurde. Es ist ein klares Beispiel dafür, wie Gesetze, die auf dem Papier Schutz bieten sollen, in der Praxis durch Lücken und Interessenkonflikte untergraben werden können.“

Im ersten Halbjahr 2023 wurden bereits tausende trächtige Rinder aus Österreich nach Algerien exportiert. Das, obwohl Algerien im neuen österreichischen Tiertransportgesetz, welches 2022 in Kraft trat, nicht auf der Liste der Drittländer steht, in die exportiert werden darf.

Ziel der Exporte ist laut Landwirtschaft der „Herdenaufbau“. Doch obwohl Österreich seit Beginn der Exporte mehr als 60.000 Rinder mit ihren ungeborenen Kälbern nach Algerien exportiert hat, ist der Rinderbestand laut Statistik stark rückläufig. Die Bedingungen vor Ort machen ein Geschäft mit der Milch sehr schwer und bedrohen die Landwirte nicht nur in ihrer Existenz, sondern haben auch dramatische Auswirkungen auf die Tiere. Das Team von The Marker hat den Weg der Tiere verfolgt und in Algerien mit Händlern, Bauern und Schlachthofbetreibern geredet.

Vom österreichischen Bauernhof nach Algerien – der lange Weg

Bei Versteigerungen in den Bundesländern werden die Rinder verkauft und für den Export gesammelt. Die Tiere werden bei Versteigerungshallen auf Tiertransporter verladen. Die Route führt von Österreich über Deutschland oder Italien zu einem Hafen bei Montpellier in Südfrankreich – 18 Stunden dauerte der Transport im dokumentierten Fall. Dort werden die Tiere auf Schiffe verladen und über drei Tage an die Häfen von Algier, Tenes oder Oran in Algerien transportiert – je nach Bestimmungsort. Diese Transporte bedeuten für die Rinder oft hohe Belastungen durch Enge und Streß, vor allem auch, weil Tiere bis zum 7. Monat der Trächtigkeit transportiert werden können.

Die Recherchen von The Marker zeigen, daß die Rinder nach ihrer Ankunft in algerischen Häfen auf LKW verladen werden, die nicht den EU-Standards entsprechen. Zusätzlich fehlt es an gesetzlichen Regelungen für diese Transporte, und weder Österreich noch die EU besitzen Kontrollbefugnisse in Drittstaaten oder auf den Schiffen. Somit endet der Schutz der Tiere effektiv mit der Verladung dieser auf die Schiffe.

Europäische und österreichische Gesetze mißachtet

Einem Urteil des EUGH nach, muß der Transport der Tiere bis zum endgültigen Bestimmungsort unter Einhaltung der EU-Verordnung stattfinden. In der Praxis fehlt aber jede Kontrollmöglichkeit für europäische Behörden während der Überfahrt per Schiff und in den Drittstaaten. Im Herbst 2022 trat die neue Fassung des österreichischen Tiertransportgesetzes in Kraft, in dem nun diejenigen Drittstaaten aufgelistet sind „in welche Zuchttiere auf der Straße transportiert werden dürfen“ – Algerien ist dabei nicht angeführt.

Das Gesetz enthält eine Klausel, die besagt, daß Ziele, die lediglich eine Ruhepause von 24 Stunden erfordern, trotzdem angefahren werden dürfen. Diese Regelung öffnet eine Tür für Interpretationen und Ausnahmen, die es ermöglichen, daß Transporte in nicht gelistete Länder, wie Algerien, trotzdem fortgesetzt werden.

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