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Heutige APA-OTS: Kein Schächt-Schlachthof in Laaben (Petition)!

03.10.2016

Petition gegen türkischen Schlachthof in der Gnadenhof-Gemeinde:

Bereits im letzten Newsletter haben wir unsere neue Petition gegen die Genehmigung einens Schlacht/Schächtraums in der Gemeinde Laaben präsentiert. Hier nun ergänzend der zweite Teil unserer heutigen APA-OTS-Presseaussendung:

Betäubungsloses Schächten: anachronistische, sinnlose und extreme Tierquälerei

Beim betäubungslosen „rituellen“  Schächten werden dem betroffenen Tier (Schaf, Ziege oder Rind) bei vollem Bewußtsein mit einem langen Messer die Halsschlagadern, die Luft- und Speiseröhre sowie die daneben befindlichen Nervenstränge bis zur Wirbelsäule durchtrennt. Diese Tiere leiden insbesondere bei nicht fachgerechter Durchführung unter extrem starken Schmerzen, Atemnot und Todesangst. Der Tod tritt durch langsames Verbluten ein. Schächten ist noch immer traditioneller Bestandteil vieler Religionen: Bei der muslimischen Halal-Schlachtung müssen die Tiere beispielsweise nach Mekka ausgerichtet sein und dürfen nur von einem Muslim geschlachtet werden. Auch Anhänger jüdischen Glaubens praktizieren nach dem jüdischen Ritus das Schächten.

Bei einer „normalen Schlachtung“ sterben die Tiere ebenfalls durch Verbluten. Hier werden jedoch – bei sachgerechter Ausführung - durch eine zuvor ausgeführte Betäubung (Bolzenschuß ins Gehirn, Elektroschock oder mittels Gas) das Schmerzempfinden und die Wahrnehmung des Tieres weitestgehend ausgeschaltet. In Österreich  ist die Betäubung aus Tierschutzgründen nach § 32 Tierschutzgesetz grundsätzlich vorgeschrieben. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch im Abs 5 für „rituelle Schlachtungen“ Ausnahmen: Aufgrund „zwingender religiöser Gebote“ dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Schlachtungen auch ohne vorherige Betäubung vorgenommen werden; „dazu gehört u.a. die Vorschrift, daß `die Tiere unmittelbar nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden` (sog. post cut-stunning) – eine völlig absurde, da praxisferne Vorschrift, die lediglich das Einknicken unserer Gesetzgeber vor anachronistischen, nicht mehr zeitgemäßen extremen Tierquälereien religiöser Minderheiten symbolisiert“, so Dr. Plank weiter.

„ANIMAL SPIRIT lehnt betäubungsloses Schlachten generell ab. Es bedeutet grausame Tierquälerei und ist ein archaischer Ritus, der im 21. Jahrhundert nichts mehr verloren hat. Wir fordern daher – wie z.B. in den Nicht-EU-Ländern Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, sowie in Schweden, Dänemark, Holland und Polen bereits durchgesetzt - endlich ein ausnahmsloses Schächtverbot im auch im österr. Tierschutzgesetz! Wir sind weder ausländerfeindlich noch antisemitisch, stellen aber diese Forderung für die unschuldigen Opfer, die Tiere, welche ihre Anklage gegen diese barbarische Tradition nicht selbst vertreten können“, so Dr. Plank abschließend.

HIER gehts zur Petition gegen Schlacht/Schächtraum in Laaben!

Siehe auch die heutige OTS-Presseaussendung vom Amt der Kärntner Landesregierung: „Schächten sollte in Österreich verboten werden“.

Dazu passend der religionskritische Song von Bodo Wartke „Nicht in meinem Namen“.

Tierschutz-Themen: