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Grundrechte für Tiere?

24.02.2021

Mastschwein, Affe, Elefant: Was wäre, wenn auch Tiere Grundrechte hätten?

www.nzz.ch: Schon lange wird diskutiert, ob Tiere – wie wir Menschen – das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit haben sollen. Im Kanton Basel-Stadt könnte dies bald Realität werden. Die Juristin Dr. Charlotte Blattner von der Universität Bern erklärt, warum:

Zoos, Tierversuche, Massentierhaltung. Aus ethischer Sicht durchaus problematisch. Auch Juristen beschäftigen sich immer mehr mit der Frage: Was wäre, wenn wir Tiere wie Personen behandeln würden?

Die Juristin, Dr. Charlotte Blattner, sagt: "Es ist an der Zeit, daß wir als Gesellschaft darüber diskutieren, was wir Tieren wirklich schulden."

Als Menschen sind wir verletzlich und empfinden Gefühle. Darum haben wir Grundrechte, wie etwa das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Freiheit.

„Dasselbe muß natürlich für nichtmenschliche Tiere gelten, die empfindungsfähig sind. Die also die Fähigkeit haben, Schmerzen, Leiden, Ängste zu empfinden, aber auch Vergnügen oder Freude“, sagt Blattner.

Elefanten etwa gelten als soziale und besonders emotionale Tiere. Sie betrauern tote Herdenmitglieder, helfen sich gegenseitig in Not und erkennen sogar ihr eigenes Spiegelbild.

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