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Wien: Morgen Demo gegen ESM; EGMR-Urteil: Keine Jagd auf meinem Grundstück 

27.06.2012

Wien: Morgen Demo gegen ESM; EGMR-Urteil: Keine Jagd auf meinem Grundstück

Wien: Morgen Demo gegen EU-Fiskalpakt und ESM! Verfassungsputsch zum Parlamentskehraus: Die Regierung will noch vor der Sommerpause den EU-Fiskalpakt durchs Parlament peitschen: Zwischen 4. und 6. Juli will die neue „Afghanistan-Koalition“ (Schwarz-Rot-Grün) im österreichischen Parlament ohne große öffentliche Diskussion den ESM durchpeitschen. ESM steht für „Europä-ischer Stabilitäts-Mechanismus“, tatsächlich ist es ein Europäisches Schulden-Monster“. Damit würden wir, zusammen mit anderen Euro-Rettungsmaßnahmen, insgesamt mit 40 Mrd. Euro plus Zinsen für Banken und Pleitestaaten haften! Das sind rund 5.000 Euro vom Kleinkind bis zum Greis! Die Folge wäre wohl der Konkurs Österreichs, wie z.B. Wirtschaftswissenschafterin Eva Pichler in der Kleinen Zeitung feststellt: "
Österreich droht der Konkurs
".
Hier ist der ESM in 4 Minuten gut erklärt:

http://www.youtube.com/watch?v=13lkdkXzPFs

Rechtsstaat, Demokratie, Sicherheit, Vermögenswerte sind akut in Gefahr! Und damit auch sämtliche sozialen, ethischen, umwelt- oder tierschutzpolitischen Errungenschaften vorheriger Generationen.
Dazu findet morgen in Wien eine Demo der „Friedenswerkstatt“ statt: DONNERSTAG, 28. Juni 2012, ab 18.00 Uhr, Wien, Christian-Broda-Platz (gegenüber Westbahnhof): "Protestaktion für eine Volksabstimmung über den EU-Fiskalpakt“
http://www.werkstatt.or.at

Die rechts oben abgebildete, sehr aufschlußreiche Broschüre "
Friedensprojekt oder Europas Untergang? Zahlen und Fakten zur EU"
kann übrigens unter:
k.faissner@gmx.at oder +43/650/7132350 bestellt werden.
       

„Keine Jagd auf meinem Grundstück!“: Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündete am 26.6.2012 sein Urteil, daß die Zwangsmitgliedschaft in Jagdge-nossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt.

Im Urteil im Fall “Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland”
der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07), das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechts-konvention (EMRK) fest.

Das Verfahren betraf die Beschwerde eines Grundstückseigentümers darüber, daß er die Jagd auf seinem Land dulden muß, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt.
Der Gerichtshof befand insbesondere, daß diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlußfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen.
Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs:

http://www.zwangsbejagung-ade.de/downloads/grandchamberjudgmentherrman.pdf

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (in englischer Sprache):

http://www.zwangsbejagung-ade.de/downloads/caseofherrmannvgermany.pdf

Grundstückseigentümer kann Jagd auf seinem Grundstück nicht mit seinem Gewissen vereinbaren
Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg ist Eigentümer zweier Waldgrundstücke in Rheinland-Pfalz. Dadurch ist er automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft - gegen seinen Willen und ohne Möglichkeit, aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Hiergegen hat er vor den deutschen Verwaltungsgerichten und vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geklagt, so daß er im Jahr 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrief. Denn der Tier- und Naturfreund kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, daß Jäger sein Grundstück gegen seinen Willen betreten, um dort Tiere zu töten.
Weitere Informationen:
www.zwangsbejagung-ade.de

Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Klamm 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
Email:
office@animal-spirit.at
Web:
www.animal-spirit.at
Spendenkonto: PSK 75.694.953, BLZ 60000
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