ANIMAL SPIRIT-Gnadenhöfe sind endlich steuerbegünstigt! Geschichte eines fast unendlichen, aber letztlich erfolgreichen Kampfes gegen die österreichische Bürokratie: Seit 8. Jänner 2016 liegt er endlich vor - der Steuerbegünstigungsbescheid des Finanzministeriums (BMF) für die als Tierheim anerkannten Gnadenhöfe von ANIMAL SPIRIT, Registrier-Nr. NT 2574. Das heißt, ab sofort können sämtliche Spenden an uns beim jährlichen Finanzausgleich von der Steuer abgesetzt werden. Für viele kleine und große Spender ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Wir werden bereits in unserem nächsten mailing - dem Jahresrückblick - darauf hinweisen. Fast fünf (!) Jahre haben wir nun dafür gekämpft, nachdem 2011 der damalige ÖVP-Finanzminister Josef Pröll (Hypo-Zwangsverstaatlicher, was uns Steuerzahler wohl an die 20 Milliarden € kostet, jetzt nö. Raiffeisen-Boß und Landesjägermeister!) verhinderte, daß Tierschutzvereine - als einzige gemeinnützige NGOs - die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden bekommen (wohl als Folge des damals noch laufenden Tierschützer-Prozesses), ausgenommen behördlich anerkannte Tierheime. Also haben wir sofort - zuerst für den Hendlberg, später auch für Esternberg - um die Tierheim-Bewilligung angesucht, was etliche Monate, Investitionen und Zusatzkontrollen erforderte, aber letztlich erfolgreich war. Dennoch wurde unser Ansuchen ans Finanz-Ministerium um Spendenbegünstigung damals abschlägig beurteilt, weil die "Tierheime noch nicht 3 Jahre (offiziell) bestehen" würden - und das, obwohl der Gnadenhof Hendlberg bereits seit 1999, Esternberg seit 2006 existiert! Also suchten wir nach Ablauf dieser Frist, im Juli 2015, nochmals an - und wieder kam ein abschlägiger Bescheid vom BMF, wegen lächerlicher formalistischer Einwände. Kurz vor Jahreswechsel schickte unser Steuerberater den Einspruch bzw. Ergänzungen und gerade 10 Tage später - also am 8.1.16 - kam endlich der lang ersehnte positive Bescheid: Ab sofort kann steuerschonend für ANIMAL SPIRIT und die Gnadenhöfe gespendet werden!
09.01.2016